


BMW 7er, Modell E38 |
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26.02.2010, 20:01
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Richtig.
Laut §41 XII Nr.1 StVZO geregelt in:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...12:0028:DE:PDF
Zitat:
1. Bremsvorrichtung
1.4. Feststellbremse, Wirkung und
Wirksamkeit
1.4.1. Wirkung
Mangel: Bremse einseitig ohne Wirkung
1.4.2. Wirksamkeit
Mangel: für alle Fahrzeuggruppen eine Abbremswirkung von weniger als
16 % in Bezug auf die zulässige Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge
weniger als 12 % bezogen auf die Höchstmasse der Fahrzeugkombination,
je nachdem welcher Wert höher ist
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Gruß,
kai
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