Zitat:
Zitat von berndbraun
-------------------
Zum Thema Privat oder hafttungspflichtiger Geschäftsverkauf
wenn ich nicht irre ist die Haftung für Privatverkäufe ausgeschlossen.
Wenn ein Geschäftsmann - hier ein Werbeonkel - seinen Wagen verkauft,
egal ob aus Firmenbesitz oder Privatbesitz, wird dies als Privatverkauf angesehen, da er nicht gewerblich, das heisst zur Gewinnerzielung den Wagen verkauft hat.
|

AUAAAHH ! Gaanz schief. Mach ihn doch nicht kirre.
Die Sachmängelhaftung trifft jeden Verkäufer, nur
kann der Privatverkäufer sie vertraglich ausschliessen. Für Arglist oder übernommene Beschaffenheitsgarantien haftet er aber selbst dann.
Und der "Geschäftsmann" - so er denn Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist - kann beim Verkauf seines geschäftlich genutzten Kfz an einen Verbraucher (§13 BGB) die Sachmängelhaftung nur auf ein Jahr begrenzen, aber nicht völlig ausschließen. Selbst wenn er z.B. Zahnarzt ist, und gar keine Ahnung von Autos hat.
Also hier ist der Rat: ab zur Erstberatung beim RA wirklich angebracht.
Greets
RS744