


|
BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
09.10.2008, 09:59
|
#81
|
|
angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
|
Zitat:
Zitat von haasep
...Von der dauernden Anwalt Nummer halte ich wenig. Du jagst verbranntem Geld noch zusätzliches Geld für den Anwalt in den Schornstein, meist mit unklarem Ausgang.
|
Ja nee is klar Murat  . Oder gehörst Du zu denen, die das hier ggf. eröffnete Gewährleistungsrecht mit den oben bereits angeregten Betonfüßen oder der sizilianischen Verwandtschaft geltend zu machen trachten?
@ chudy:
Die telefonische Zusage des Verkäufers, der Wagen sei top, ist leider keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Kaufrechts. Daraus wirst Du also keinen Honig saugen können. Zum Spekulieren im übrigen habe ich hier auch keine Lust, da wesentliche Informationen über den Inhalt und Verlauf der kaufvertraglichen Vereinbarung fehlen. Deshalb; solltest Du ne Rechtsschutz haben, dann mach Dich hurtig auf den Weg zum geldgeilen  Anwalt. Falls nicht, magst Du in Dich gehen, ob Dir die gar nicht so hohen Kosten einer anwaltlichen Erstberatung die Sache nicht wert sind.
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
|
|
|
09.10.2008, 10:01
|
#82
|
|
Mitglied
Registriert seit: 26.08.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: Audi A6 4F 3.0TDI Quattro S-Line 2006
|
Zitat:
Zitat von Jippie
Was für eine Milchmädchenrechnung soll das denn sein?
Meinst Du etwa wenn ich mir einen dreijähriges Fahrzeug für 36.000 Euro kaufe, dass ich da noch mit Reparaturen für 12.000 Euro rechnen muss?
Ist nicht Dein Ernst, oder?
|
War nnatürlich auf BMW Fahrzeuge Jahre 10+ gemünzt!!
Sorry für die Unklarheit!
Alles wird gut
Gruß
Oli
__________________
Das Genie tut was es muss, das Talent tut was es kann!
|
|
|
09.10.2008, 10:39
|
#83
|
|
PopStarAnwalt
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E38-740i (07.97)
|
Zitat:
Zitat von AngelIce
...mach Dich hurtig auf den Weg zum geldgeilen  Anwalt.
|
Da kann ich dem Herrn Kollegen nur beipflichten, allerdings nicht ganz:
Habe zwar nicht alles hier gelesen, aber schriftliche Zusagen wie "technisch im besten Zustand" und andere ("neue Kats") sehe ich schon als konkrete Beschaffenheitsvereinbarungen an.
Geh einfach mal zu einem Anwalt in Deiner Nähe, die Kosten einer Erstberatung solltetst Du noch "nachschießen". So schlecht stehen Deine Chancen nicht.
|
|
|
09.10.2008, 10:52
|
#84
|
|
Killerspielespieler
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Brühl
Fahrzeug: 728i e38 bj 03/97
|
Zitat:
Zitat von ocs02
War nnatürlich auf BMW Fahrzeuge Jahre 10+ gemünzt!!
Sorry für die Unklarheit!
Alles wird gut
Gruß
Oli
|
da ist noch viel mehr unklar... abofort kauf ich nur noch billige autos, da ich weniger beiseite legen muss...
also, z.b. statt nen 10 jahre alten dreier für 5k lieber nen 10jahre alten 7er für 4k??? kein wunder das manche echt fehlkäufe machen wenn sie so vorgehen...
umso großer die grotte umso mehr beiseitelegen!
ich finde trotzdem das man große schwierigkeiten beim kauf oder in absehbarer zeit rechtzeitig erkennen kann, und nicht erst bemerkt wenns zu spät ist. automatenrückwärtsgang und elektrik mal ausgenommen.
Geändert von BlacKi (09.10.2008 um 10:57 Uhr).
|
|
|
09.10.2008, 12:22
|
#85
|
|
Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
|
Zitat:
Zitat von Marks
Da müsstest Du mit unter 200 € dabei sein, die im übrigen auf eine weitere Tätigkeit - falls Erfolgsaussichten bestehen - angerechnet wird.
Such Dir einen ehrlichen RA und lass den Fall mal prüfen. Hier geht es um einen simplen Kaufvertrag. Das müsste eigentlich jeder RA können.
|
Zitat:
Zitat von AngelIce
Deshalb; solltest Du ne Rechtsschutz haben, dann mach Dich hurtig auf den Weg zum geldgeilen  Anwalt. Falls nicht, magst Du in Dich gehen, ob Dir die gar nicht so hohen Kosten einer anwaltlichen Erstberatung die Sache nicht wert sind.
|
Zitat:
Zitat von Hr.Zwiebelsupp
Geh einfach mal zu einem Anwalt in Deiner Nähe, die Kosten einer Erstberatung solltetst Du noch "nachschießen". So schlecht stehen Deine Chancen nicht.
|
Wenn 3 Advokaten das sagen, kanns so falsch nicht sein 
|
|
|
09.10.2008, 16:24
|
#86
|
|
Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
|
Hier wird von vielen geraten den 7ner wieder aufzubauen. Das kannst du bei einem wirklich schlechten technischen/optischen Zustand fast vergessen, besonders da du ja keine Ahnung zu haben scheinst (Werkstatt ist teuer).
Verkauf ihn doch günstig für 2500 bis 3000€. So hast du nicht so viel Geld kaputt gemacht und kannst dich in Ruhe und ohne Ärger nach einem schönen Exemplar umschauen. So wirst du Wochen/Monate lang Ärger mit dem 7ner haben.
|
|
|
09.10.2008, 16:51
|
#87
|
|
Milchliebhaber
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
|
.....nimm dir 2 bis 3 grimmig aussehende Freunde mit und bring ihm die Karre wieder zurück ( wenn es sein muß, auf einem Hänger ) - einmal freundlich bitten, wenn er ablehnt, das 2te Mal etwas unfreundlicher - das klappt schon....
Gruß
Wolfgang
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
|
|
|
09.10.2008, 17:33
|
#88
|
|
Mitglied
Registriert seit: 26.08.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: Audi A6 4F 3.0TDI Quattro S-Line 2006
|
Zitat:
Zitat von BlacKi
da ist noch viel mehr unklar... abofort kauf ich nur noch billige autos, da ich weniger beiseite legen muss...
also, z.b. statt nen 10 jahre alten dreier für 5k lieber nen 10jahre alten 7er für 4k??? kein wunder das manche echt fehlkäufe machen wenn sie so vorgehen...
umso großer die grotte umso mehr beiseitelegen!
ich finde trotzdem das man große schwierigkeiten beim kauf oder in absehbarer zeit rechtzeitig erkennen kann, und nicht erst bemerkt wenns zu spät ist. automatenrückwärtsgang und elektrik mal ausgenommen.
|
Ok, weißt Du was,
in Deinem Fall ziehe ich meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil!
Besser jetzt oder noch Fragen, Kienzle?
Gut
Gruß
Oli
|
|
|
09.10.2008, 19:32
|
#89
|
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von chudy
|
Also ganz verstehen kann ich dich nicht
erst hast du ne peinlich doofe Erfahrung beim Kauf
gemacht und nun möchtest du für einen 7er Teile
fürs Fahrwerk aus der Bucht ziehen - wolltest du nicht
dazulernen ?
Versuchs mal hier
http://www.7-forum.com/forum/20/vord...ntz-99234.html
-------------------
Zum Thema Privat oder hafttungspflichtiger Geschäftsverkauf
wenn ich nicht irre ist die Haftung für Privatverkäufe ausgeschlossen.
Wenn ein Geschäftsmann - hier ein Werbeonkel - seinen Wagen verkauft,
egal ob aus Firmenbesitz oder Privatbesitz, wird dies als Privatverkauf angesehen,
da er nicht gewerblich, das heisst zur Gewinnerzielung den Wagen verkauft hat.
-------------------------
Da du ja geschrieben hast dass du über ausreichend Mittel verfügst - würde ich die Gurke an einen Schrauber verkaufen und mir einen anderen Wagen kaufen.
Gruss Bernd
|
|
|
|
09.10.2008, 20:19
|
#90
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Zitat:
Zitat von berndbraun
-------------------
Zum Thema Privat oder hafttungspflichtiger Geschäftsverkauf
wenn ich nicht irre ist die Haftung für Privatverkäufe ausgeschlossen.
Wenn ein Geschäftsmann - hier ein Werbeonkel - seinen Wagen verkauft,
egal ob aus Firmenbesitz oder Privatbesitz, wird dies als Privatverkauf angesehen, da er nicht gewerblich, das heisst zur Gewinnerzielung den Wagen verkauft hat.
|
 AUAAAHH ! Gaanz schief. Mach ihn doch nicht kirre.
Die Sachmängelhaftung trifft jeden Verkäufer, nur kann der Privatverkäufer sie vertraglich ausschliessen. Für Arglist oder übernommene Beschaffenheitsgarantien haftet er aber selbst dann.
Und der "Geschäftsmann" - so er denn Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist - kann beim Verkauf seines geschäftlich genutzten Kfz an einen Verbraucher (§13 BGB) die Sachmängelhaftung nur auf ein Jahr begrenzen, aber nicht völlig ausschließen. Selbst wenn er z.B. Zahnarzt ist, und gar keine Ahnung von Autos hat.
Also hier ist der Rat: ab zur Erstberatung beim RA wirklich angebracht.
Greets
RS744
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|