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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  07.05.2007, 18:11 | #1 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 11.01.2003 
				
Ort: bei Würzburg 
Fahrzeug: BMW 740iA (E38)und 730iA (E32)
				
				
				
				
				      | 
				 Wird denn nur noch Schrott verkauft? 
 HI!
 Ich bin stinksauer! Ich habe vor nicht mal 9000KM eine neue Viskokupplung eingebaut, das war vor ca. 1 Jahr.
 
 Und jetzt? Das Lager ist schon leicht ausgeschlagen. Heißt der Lüfter mit Kupplung wackelt etwas auf der Achse. Echt suuuper! Ist eine von BECK oder Sachs weiß jetzt nicht genau. Aber sowas darf ja wohl nicht sein. Natürlich ist Garantie um!
 
 Und jetzt?
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		|  07.05.2007, 18:33 | #2 |  
	| Always straightforward! 
				 
				Registriert seit: 01.02.2005 
				
Ort: Frankfurt 
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso
				
				
				
				
				      | 
 Das liegt bestimmt nur an Deiner Fahrweise UND mit Linux wär das nicht passiert!    
Sorry, habe heute nen Clown gefrühstückt und das musste jetzt einfach raus...    
*selbst_plonk*
				__________________Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?   |  
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		|  07.05.2007, 18:36 | #3 |  
	| Ex 740i VFL & 750i FL E38 
				 
				Registriert seit: 25.02.2003 
				
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz 
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
				
				
				
				
				      | 
 gebraucht oder neu gekauft? Was sagt der Verkäufer dazu?
 Gruß Philipp
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		|  08.05.2007, 02:39 | #4 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 16.09.2002 
				
Ort: Karlsruhe 
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
				
				
				
				
				      | 
 Ist Garantie nicht 2 Jahre     |  
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		|  08.05.2007, 07:24 | #5 |  
	| Ex 7er-Fahrer 
				 
				Registriert seit: 26.10.2004 
				
Ort: Düren 
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Joerg  Ist Garantie nicht 2 Jahre     |  Genauuuuu, richtiger ist zwar Zauberwort "Gewährleistung", aber wir meinen das gleiche.
 
   Rechnung raus und ab zur Werkstatt bzw. Ersatzteilfuzzi. |  
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		|  08.05.2007, 08:47 | #6 |  
	| Ex 740i VFL & 750i FL E38 
				 
				Registriert seit: 25.02.2003 
				
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz 
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
				
				
				
				
				      | 
 naja man muss nur beweisen das der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlage, also beim Kauf und nicht erst später eingetreten ist durch irgendwelche Einflüsse.... das ist schwer.
 Gruß Philipp
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		|  08.05.2007, 08:50 | #7 |  
	| Lewer duad üs Slav! 
				 
				Registriert seit: 20.12.2004 
				
Ort: Out_OF_Range 
Fahrzeug: T4 VR6  -  W210 E430
				
				
				
				
				      | 
 hatte ich auch. 05 neu rein, 07 nochmal. war total trocken das scheissding.natürlich originalteil, nicht lange gehalten...
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		|  08.05.2007, 13:07 | #8 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 19.11.2006 
				
Ort:  
Fahrzeug: E32-750i DC09955
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von MegaIceman  HI!
 Ich bin stinksauer! Ich habe vor nicht mal 9000KM eine neue Viskokupplung eingebaut, das war vor ca. 1 Jahr.
 
 Und jetzt? Das Lager ist schon leicht ausgeschlagen. Heißt der Lüfter mit Kupplung wackelt etwas auf der Achse. Echt suuuper! Ist eine von BECK oder Sachs weiß jetzt nicht genau. Aber sowas darf ja wohl nicht sein. Natürlich ist Garantie um!
 
 Und jetzt?
 |  Hi,
 
wieso ist die Garantie um? Du hast noch ein volles Jahr Gewährleistung und die Beweislastumkehr tritt erst im 2. Halbjahr des 2. Jahres ein. Also hin und umtauschen.
 
C. |  
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		|  08.05.2007, 13:54 | #9 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 16.09.2002 
				
Ort: Karlsruhe 
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Moonlight1976  Hi,
 wieso ist die Garantie um? Du hast noch ein volles Jahr Gewährleistung und die Beweislastumkehr tritt erst im 2. Halbjahr des 2. Jahres ein. Also hin und umtauschen.
 
 
 C.
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Vorrausgesetzt er hatte 1 Jahr Garantie und 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Hatt er nämlich nur 2 Jahre Gewährleistung, tritt die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten ein. |  
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		|  08.05.2007, 15:34 | #10 |  
	| Ex 7er-Fahrer 
				 
				Registriert seit: 26.10.2004 
				
Ort: Düren 
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von JPM  naja man muss nur beweisen das der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlage, also beim Kauf und nicht erst später eingetreten ist durch irgendwelche Einflüsse.... das ist schwer.
 Gruß Philipp
 |  Stimmt natürlich. Vielleicht hat der Verkäufer ein Einsehen, das Teil sollte wohl länger halten..  |  
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