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Zitat von RS744
 AUAAAHH ! Gaanz schief. Mach ihn doch nicht kirre.
Die Sachmängelhaftung trifft jeden Verkäufer, nur kann der Privatverkäufer sie vertraglich ausschliessen. Für Arglist oder übernommene Beschaffenheitsgarantien haftet er aber selbst dann.
Und der "Geschäftsmann" - so er denn Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist - kann beim Verkauf seines geschäftlich genutzten Kfz an einen Verbraucher (§13 BGB) die Sachmängelhaftung nur auf ein Jahr begrenzen, aber nicht völlig ausschließen. Selbst wenn er z.B. Zahnarzt ist, und gar keine Ahnung von Autos hat.
Also hier ist der Rat: ab zur Erstberatung beim RA wirklich angebracht.
Greets
RS744
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Nichts liegt mir ferner
aber Gott sei Dank findet sich hier immer ein Fachmann
Also DANKE für die Richtigstellung
entschuldige - für die Fehlinterpretation
Gruss bb