Zitat:
Zitat von e3tom
Weil ich's grad seh ...
Das
ist auch nicht zulässig und ein bussgeldbewehrter Tatbestand (V. gg. §60 II StVZO/FZV, bislang 40€ + 1 Punkt, jetzt nach der Reform vielleicht kein Punkt mehr, aber bestimmt 80€) und kann den Versicherungsschutz gefährden (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1258/10) .
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§ 60 StVZO weggefallen
Mein Anwalt meinte damals zu mir, wenn ich mal wieder schnell fahren möchte, solle ich einfach das Nummernschild abmontieren. Das würde nur 5€ kosten -
statt der 680€ die ich berappen musste. Man solle eben nur darauf achten, dass der Umweltplakettenaufkleber nicht das Nr. Schild verrät. Ich zweifel seine Aussage bzgl. der 5€ nach lesen Deiner Aussage aber auch an.