Zitat:
	
	
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					Zitat von 7erfly  Wäre mal interessant, was der Verkäufer ein Jahr vorher in seinem Kaufvertrag für einen KM-Stand stehen hat. | 
	
 Genau... und darum habe ich ja auch schon empfohlen mal den Vor-Vor-Besitzer zu kontaktieren.
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		| Und wie sieht das generell aus: Wenn ich einen anderen Tacho einsetze und dessen KM-Stand nicht zum Auto paßt, müsste das doch eigentlich im Vertrag angegeben werden oder? | 
	
 Wenn es wie hier im praktischen Fall ein KI ist das passt und alles korrekt gemacht wurde besteht dafür kein Anlass. Oder schreibst Du das in den Kaufvertrag, wenn Du andere Bremsbeläge ins Auto gebaut hast als mal drin waren ?
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					Zitat von M8-Enzo  Zu einem Fahrzeug gehört auch immer ein Instrumentenkombi. Wurde dieses zuvor mal ausgetauscht, dann ist dieses natürlich kein "Verbrechen", sondern hat sicherlich einen (nachvollziehbaren) Grund gehabt. Somit kann man niemanden "verklagen" nur weil er den Tachotausch nicht angegeben hat. | 
	
 Korrekt !
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		| Wenn das Instrumentenkombi jedoch ausgetauscht wurde und es gibt absolut keinerlei schriftliche und somit verbindliche Nachweise darüber so daß man nachvollziehen kann - wo, wann und warum -, dann würde ICH das als möglicher Käufer dieses als unseriös empfinden! | 
	
 Ich auch... in diesem Fall wusste es der Käufer (TE) ja nicht - ob es der direkte Vorbersitzer/Verkäufer wusste ist bislang auch nicht bekannt.
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		| Eine einwandfreie und nachvollziehbare Historie zu einem Wagen ist für mich - aber da kann ich natürlich auch eine exotische Meinung zu haben - so etwas Ähnliches wie ein einwandfrei nachvollziehbarer Lebenslauf bei einer Bewerbung. Gibt es auch hier "Merkwürdigkeiten", dann sinkt natürlich auch automatisch das Vertrauen zu meinem Gegenüber. | 
	
 So ist das... wobei natürlich sowohl eine Fahrzeug-Historie als auch ein Lebenslauf (frag mal den Guttenberg) leicht zu fälschen sind 
 
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		| Doch das hilft dem TE jetzt nicht mehr weiter. Was Rico nun braucht sind schriftliche unwiderlegbare Beweise, daß der IST-KM-Stand vom SOLL abweicht! | 
	
 Auch das allein reicht nicht, er muss auch nachweisen, dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte.
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		| Ein Rechtsanwalt bzw. ein Richter interessiert sich immer nur für Fakten und Beweise! Mit "könnte" "müßte", "wahrscheinlich" und "vermutlich" wird erfahrungsgemäß kein Richter jemanden zu was auch immer verurteilen. Man muß quasi mit dem Finger auf jemanden zeigen können, die unwiderlegbare Beweise vorlegen und dann sagen "der wars!", oder - noch besser, "der und der hat es gesehen".
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 Genau das ist der springende Punkt auf den ich hier auch schon verwiesen habe. Recht haben und Recht nachweisen sind 2 Paar Schuhe.