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Alt 21.04.2011, 07:25   #51
Andimp3
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Zitat:
Zitat von ray_muc Beitrag anzeigen
fest steht: der "falsche" tacho wurde nicht angegeben.... im KV ...
Muss ja auch nicht wenn er die richtige km-Anzahl ausweist, bzw der Verkäufer davon ausgeht dass dem so ist. Nach wie vor besteht ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer nicht mal davon weiss, dass da ein anderes KI drin ist.

Zitat:
fakltlich ist auch... wenn sich herrausstellt das es "mehr" KM sind ... wovon fast aus zu gehn ist.... hätte er "jederzeit" das recht den kaufpreis des wagens zum kaufzeitpunkt wieder erstattet zu bekommen ...
Fakt ist, dass Du hier mit 50% Sicherheit (kommt auf den Status des Verkäufers und den Kaufvertrag an) falsch liegst.

Warum ? Das habe ich Interner Link) hier doch schon erläutert
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Alt 21.04.2011, 07:56   #52
7erfly
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Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Muss ja auch nicht wenn er die richtige km-Anzahl ausweist, bzw der Verkäufer davon ausgeht dass dem so ist. Nach wie vor besteht ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer nicht mal davon weiss, dass da ein anderes KI drin ist.
Wäre mal interessant, was der Verkäufer ein Jahr vorher in seinem Kaufvertrag für einen KM-Stand stehen hat.

Und wie sieht das generell aus: Wenn ich einen anderen Tacho einsetze und dessen KM-Stand nicht zum Auto paßt, müsste das doch eigentlich im Vertrag angegeben werden oder?
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 09:35   #53
Da Grunzl
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Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
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Zitat:
Zitat von rubin Beitrag anzeigen
grunzl71:
Mal ehrlich:
Hast du auch nach dem roten Punkt am rechten Dom gekuckt oder nicht?

Dürfte in etwa das Gleiche sein, wie mit dem Punkt im IKE...
Hy,@Rubin,jetzt bin ich schon etwas entsetzt von Dir,sag mir nicht das Du auch zu jenen gehörst die eine rote Lampe im KI für sinnlos halten
__________________

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen.

BM54 back (SW-Update),DSP 2,PI-Wechsler,DVD-Player,Hybrid VM,16:9,MK 4, Glasschiebedach,M8-Enzo 9Uhr-Tacho,Tri-Color-Umbau (Braun-Schwarz-Beige),
Bi-Color-Lenkrad,20" Alpina´s,
LCM IV (Danke Mike-@Straubinger),
Steptronic,Phase V+ (Danke Karl-@Scharly)

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Besonderer Dank auch an:
BMW-Spezi in WIEN
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1100 WIEN
Tel.:01/606 50 35
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Alt 21.04.2011, 09:53   #54
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Zu einem Fahrzeug gehört auch immer ein Instrumentenkombi. Wurde dieses zuvor mal ausgetauscht, dann ist dieses natürlich kein "Verbrechen", sondern hat sicherlich einen (nachvollziehbaren) Grund gehabt. Somit kann man niemanden "verklagen" nur weil er den Tachotausch nicht angegeben hat.

Wenn das Instrumentenkombi jedoch ausgetauscht wurde und es gibt absolut keinerlei schriftliche und somit verbindliche Nachweise darüber so daß man nachvollziehen kann - wo, wann und warum -, dann würde ICH das als möglicher Käufer dieses als unseriös empfinden!
Das Interesse an dem Wagen würde in diesem Fall, bei mir zumindest, ebenfalls sinken, oder der Wagen würde für mich sofort erheblich billiger werden.

Eine einwandfreie und nachvollziehbare Historie zu einem Wagen ist für mich - aber da kann ich natürlich auch eine exotische Meinung zu haben - so etwas Ähnliches wie ein einwandfrei nachvollziehbarer Lebenslauf bei einer Bewerbung. Gibt es auch hier "Merkwürdigkeiten", dann sinkt natürlich auch automatisch das Vertrauen zu meinem Gegenüber.

Doch das hilft dem TE jetzt nicht mehr weiter. Was Rico nun braucht sind schriftliche unwiderlegbare Beweise, daß der IST-KM-Stand vom SOLL abweicht!

Der simple Austausch des Gerätes auf irgendein gebrauchtes Fremdgerät ist natürlich sofort anhand des aufleuchtenden Manipulationspunktes zu erkennen. Doch häufig haben die Displays genau bei dem roten Punkt im Display einen Pixelfehler so daß der rote Punkt für den Betrachter gar nicht zu erkennen ist.

Manche gebrauchten Fremdgeräte jedoch wurden so "bearbeitet", daß das "neue" Gerät bis auf den KM-Stand auf das jeweilige Fahrzeug angepaßt wurde. Hier ist natürlich im ersten Moment kaum noch etwas für den außenstehenden Betrachter erkennbar.

Ein Rechtsanwalt bzw. ein Richter interessiert sich immer nur für Fakten und Beweise! Mit "könnte" "müßte", "wahrscheinlich" und "vermutlich" wird erfahrungsgemäß kein Richter jemanden zu was auch immer verurteilen.
Man muß quasi mit dem Finger auf jemanden zeigen können, die unwiderlegbare Beweise vorlegen und dann sagen "der wars!", oder - noch besser, "der und der hat es gesehen".

Gemäß TE ergibt sich folgender Sachverhalt:
- Fakt ist, der TE hat einen Wagen mit einem fremden Tacho gekauft. (Beweis liegt vor)
- Fakt ist, das Fremdgerät wurde nicht auf das Fahrzeug angepaßt. (Beweis liegt vor)
Was nun immer noch offen ist: WAS wurde vom Verkäufer im KV vermerkt?!

Was ebenfalls eine mögliche "Verurteilung" erschwert:
- Warum erkennt der Käufer erst 7 Monate später, daß der rote Punkt leuchtet?
- Wenn keine ausreichende Beweise vorliegen kann die Gegenpartei natürlich auch argumentieren, daß sie unmöglich nachvollziehen kann was der Käufer innerhalb der nun 7 Monate alles mit dem Wagen gemacht hat. Motto: "Was habe ich damit zu tun? Wer weiß was alles in der Zwischenzeit passiert ist?"

Nun kann der TE systematisch nachforschen wo das Auto überall in der Vergangenheit "registriert" wurde, so daß der KM-Stand sowie das jeweilige Datum nachvollziehbar ist (BMW-Niederlassungen, TÜV, Dekra etc.).
Natürlich kann man auch, wie zuvor beschrieben, aus den anderen Steuergeräten des Fahrzeugs den dort hinterlegten KM-Stand ermitteln.
Auch mit Vorbesitzern sprechen um gfls. mögliche schriftliche Unterlagen zu Werkstattbesuchen, Kaufverträgen etc. zu erhalten ist oftmals sehr hilfreich. Es ist somit ein wenig Detektivarbeit notwendig.

Alle diese Dinge können zu den benötigten schriftlichen Beweisen führen um den Verkäufer gfls. zu belasten/überführen sofern er wirklich der Verursacher für diese Täuschung war/ist.

Gruß aus Werne

Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 10:09   #55
Da Grunzl
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Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
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Zitat:
Zitat von Ricky Bobby Beitrag anzeigen
Damit nicht genug als wir versuchten aus al denn bekanten Steuergeräten denn Originalen Km Stand zu finden wurde uns das jedes Mal verweigert als hat jemand es gesperrt.
Ich denke solange die falsche VIN und SA GM VN und wie die alle heißen vom 5-er im KI sind,wirst Du auch nicht an die SG vom 7-er zugreifen können.
Da Grunzl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 10:13   #56
rubin
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Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
Standard

Zitat:
Zitat von grunzl71 Beitrag anzeigen
Hy,@Rubin,...
Nein-nein, Nein. Mein posting sollte aufzeigen, das nicht jeder weiß was wo ein roter Punkt zu bedeuten hat

Der im IKE zeigt an, das km-Wert zwischen IKE und LCM nicht überein stimmen und der am Dom im Motorraum, das wegen der "kabel-durchscheuerung" noch nicht gekuckt wurde...

Wie grunzl71 schon sagt:
IKE anpassen an den ZCS und den bekommst ohne IKE aus dem GM, oder der EWS...
Es sind doch nur 2 Drahtbrücken um alles miteinander ohne IKE zu verbinden.

Geändert von rubin (21.04.2011 um 10:24 Uhr).
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Alt 21.04.2011, 10:30   #57
BlacKi
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Ort: Brühl
Fahrzeug: 728i e38 bj 03/97
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entschuldigung das ich da jetzt etwas direkt bin, aber wegen solchem virlefanz sind die gerichte voll, und werden da immer voller.

wieviel mehr soll er denn drauf haben 250k? das macht den braten doch nicht fett.

wenn der wagen in ordnung ist, würde ich ihn mit 250tkm ebenfals fahren.

zum punkt wiederverkauf: wenn du angibst den echten km stand nicht zu kennen, machst du dich nicht strafbar.

und zum anderen wenn du nie herausgefunden hättest das der km stand falsch wäre: normale menschen gehen sogar davon aus das der km gedreht ist wenn du es nicht belegen kannst. was du in deinem fall damals anscheinend nicht gemacht hast, und es beim wiederverkauf auch nicht belegen kannst wenn ich richtig gelesen habe.

also ist die ganze mühe humbug oder jemand hat ganz viel langeweile...
__________________
bereits 349tkm hat der kleine.
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Alt 21.04.2011, 10:30   #58
Andimp3
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Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Wäre mal interessant, was der Verkäufer ein Jahr vorher in seinem Kaufvertrag für einen KM-Stand stehen hat.
Genau... und darum habe ich ja auch schon empfohlen mal den Vor-Vor-Besitzer zu kontaktieren.

Zitat:
Und wie sieht das generell aus: Wenn ich einen anderen Tacho einsetze und dessen KM-Stand nicht zum Auto paßt, müsste das doch eigentlich im Vertrag angegeben werden oder?
Wenn es wie hier im praktischen Fall ein KI ist das passt und alles korrekt gemacht wurde besteht dafür kein Anlass. Oder schreibst Du das in den Kaufvertrag, wenn Du andere Bremsbeläge ins Auto gebaut hast als mal drin waren ?

Zitat:
Zitat von M8-Enzo Beitrag anzeigen
Zu einem Fahrzeug gehört auch immer ein Instrumentenkombi. Wurde dieses zuvor mal ausgetauscht, dann ist dieses natürlich kein "Verbrechen", sondern hat sicherlich einen (nachvollziehbaren) Grund gehabt. Somit kann man niemanden "verklagen" nur weil er den Tachotausch nicht angegeben hat.
Korrekt !

Zitat:
Wenn das Instrumentenkombi jedoch ausgetauscht wurde und es gibt absolut keinerlei schriftliche und somit verbindliche Nachweise darüber so daß man nachvollziehen kann - wo, wann und warum -, dann würde ICH das als möglicher Käufer dieses als unseriös empfinden!
Ich auch... in diesem Fall wusste es der Käufer (TE) ja nicht - ob es der direkte Vorbersitzer/Verkäufer wusste ist bislang auch nicht bekannt.

Zitat:
Eine einwandfreie und nachvollziehbare Historie zu einem Wagen ist für mich - aber da kann ich natürlich auch eine exotische Meinung zu haben - so etwas Ähnliches wie ein einwandfrei nachvollziehbarer Lebenslauf bei einer Bewerbung. Gibt es auch hier "Merkwürdigkeiten", dann sinkt natürlich auch automatisch das Vertrauen zu meinem Gegenüber.
So ist das... wobei natürlich sowohl eine Fahrzeug-Historie als auch ein Lebenslauf (frag mal den Guttenberg) leicht zu fälschen sind


Zitat:
Doch das hilft dem TE jetzt nicht mehr weiter. Was Rico nun braucht sind schriftliche unwiderlegbare Beweise, daß der IST-KM-Stand vom SOLL abweicht!
Auch das allein reicht nicht, er muss auch nachweisen, dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte.

Zitat:
Ein Rechtsanwalt bzw. ein Richter interessiert sich immer nur für Fakten und Beweise! Mit "könnte" "müßte", "wahrscheinlich" und "vermutlich" wird erfahrungsgemäß kein Richter jemanden zu was auch immer verurteilen.
Man muß quasi mit dem Finger auf jemanden zeigen können, die unwiderlegbare Beweise vorlegen und dann sagen "der wars!", oder - noch besser, "der und der hat es gesehen".
Genau das ist der springende Punkt auf den ich hier auch schon verwiesen habe. Recht haben und Recht nachweisen sind 2 Paar Schuhe.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 11:02   #59
7erfly
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Wenn es wie hier im praktischen Fall ein KI ist das passt und alles korrekt gemacht wurde besteht dafür kein Anlass. Oder schreibst Du das in den Kaufvertrag, wenn Du andere Bremsbeläge ins Auto gebaut hast als mal drin waren ?
Also besorge ich mir ein KI mit 80.000 drauf, baue das in meinen E38 mit 300.000 auf der Uhr ein und schreib dann im Kaufvertrag "KM-Stand laut Tacho 80.000" rein und alles ist in Ordnung? Also ich weiß nicht...
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Alt 21.04.2011, 11:39   #60
Andimp3
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Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Also besorge ich mir ein KI mit 80.000 drauf, baue das in meinen E38 mit 300.000 auf der Uhr ein und schreib dann im Kaufvertrag "KM-Stand laut Tacho 80.000" rein und alles ist in Ordnung? Also ich weiß nicht...
Nein, denn dann hast Du das wissentlich gemacht und somit den Straftatbestand einer arglistigen Täuschung begangen ! Zum von mir beschriebenen "alles richtig gemacht" gehört eben das KI in Sachen km-Stand zu korrigieren oder den Käufer über die korrekte Laufleistung zu informieren und am besten noch dies, zur eigenen Sicherheit, im Kaufvertrag zu dokumentieren.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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