Zitat:
Zitat von BKirk
Das ist ja nunmal Quatsch. Hat der Verkäufer wichtige Dinge verschwiegen oder gar unzutreffend dargestellt, haftet er in jedem Fall -das kann er gar nicht ausschließen. Unter Umständen würde er mit so einem Versuch sogar den Tatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Ganz so einfach kann ein Verkäufer es sich also nicht machen.
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Hallo Boris,
doch kann er! Sonst würde nicht jeder private Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen! Und wir reden in diesem Fall ja nicht von einem versuchten Betrug, weil jemand D4 und Euro 4 verwechselt hat! Das würde dem Verkäufer jeder Richter glauben, denn selbst der wird den Unterschied nicht kennen.
Daher sind meine Beiträge auf den hier besprochenen Fall bezogen und nicht auf andere Sachverhalte!
Daher in diesem Fall "kein Quatsch"!!
Gruß
heppinger