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BMW 7er, Modell E38 |
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13.01.2010, 20:25
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#161
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Weiden
Fahrzeug: E36 Komplettumbau, E38 750, Yamaha FZR Streetfighter, Yamaha TT600S
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Zitat:
Zitat von StefanP
Na da geh ich doch mal von aus das du grundsätzlich das Auto haben willst. Aber du hattest ja erwähnt das du mit dem Verkäufer abgesprochen hast kauf nur wenn die Angabe mit unrelevanten Fehlern stimmt. Und mit hinblick darauf die Sache mit der Werkstatt. Wenn dein Kumpel da was findet und du sagst das das so nix wird wird der dich bestimmt nich irgendwohin fahren lassen wo du nen "offizielles" Fehlerprotokoll kriegst.
Gruß
Stefan
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Das seh ich mal ganz gelassen, da er das Fahrzeug mit Euro 4 angeboten hat, es aber nur D4 hat. Sollte also was sein komm ich da sicher raus. . .
__________________
Falls wer Motorradhelme oder Skihelme braucht, einfach anfragen für Foren-Mitglieder mache ich gerne Sonderpreise. Motorradhelme und Skihelme
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13.01.2010, 22:40
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#162
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Zamdrescher
dumm ist hald dass ich von 3 leute was brauche
3. rote nummern
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zumindest diese bekommst Du kostengünstig bei der Zulassungsstelle. Das geht meist recht schnell, Du brauchst nur die Fahrzeug-Ident-Nummer anzugeben, Perso und ein paar Euro für Gebühren und die Schilder. Die Versicherung ist dabei meist kostenfrei, wenn Du das Fahrzeug anschließend bei derselben Versicherung versicherst.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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14.01.2010, 07:56
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#163
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von Zamdrescher
Das seh ich mal ganz gelassen, da er das Fahrzeug mit Euro 4 angeboten hat, es aber nur D4 hat. Sollte also was sein komm ich da sicher raus. . .
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Lehn Dich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster...!
Falsche Angaben im Verkaufstext (ohne Betrugsabsicht, ohne Arglist) kann man lediglich als "Mangel" werten. Die Beschaffenheit des 7`ers ist also nicht so wie beschrieben! Dann kannst Du eine Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung verlangen. Ist dies nicht möglich, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber das gilt nur, wenn die Mangelhaftung vom Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde!!! Und das wurde sie...!
Die vereinbarte Zahlung, bei nicht Einhaltung des Vertrages (25 % vom Kaufpreis), hast Du mit Abgabe Deines Gebotes akzeptiert (Vertragsinhalt)!
Kommt es zwischen euch zum Rechtsstreit, ziehe dich (finanziell gesehen) warm an!
Viel Erfolg
Gruß
heppinger
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14.01.2010, 09:20
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#164
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von heppinger
Lehn Dich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster...! 
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in der Tat ist das kein Mangel, der erheblich genug ist, um einen Rücktritt vom Vertrag zu rechtfertigen.
Zitat:
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Falsche Angaben im Verkaufstext (ohne Betrugsabsicht, ohne Arglist) kann man lediglich als "Mangel" werten. Die Beschaffenheit des 7`ers ist also nicht so wie beschrieben! Dann kannst Du eine Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung verlangen. Ist dies nicht möglich, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
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klassisches Beispiel: verschwiegene Unfälle, falsche Laufleistung...
Zitat:
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Aber das gilt nur, wenn die Mangelhaftung vom Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde!!! Und das wurde sie...!
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Das ist ja nunmal Quatsch. Hat der Verkäufer wichtige Dinge verschwiegen oder gar unzutreffend dargestellt, haftet er in jedem Fall -das kann er gar nicht ausschließen. Unter Umständen würde er mit so einem Versuch sogar den Tatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Ganz so einfach kann ein Verkäufer es sich also nicht machen.
Allerdings sehe ich im vorliegenden Fall kein Anzeichen für irgendeine Übervorteilung oder miese Masche, es sieht doch nach einem prima Auto und einem kulanten Verkäufer aus.
Gruß
Boris
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14.01.2010, 12:30
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#165
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Weiden
Fahrzeug: E36 Komplettumbau, E38 750, Yamaha FZR Streetfighter, Yamaha TT600S
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Zitat:
Zitat von heppinger
Lehn Dich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster...!
Dann kannst Du eine Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung verlangen. Ist dies nicht möglich, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Naja wird schwer den auf Euro 4 umzurüsten.. .
Aber wie gesagt wäre eh nur wenn sonst noch was gravierendes ist. Wenn sonst alles passt nehm ich ihn ja mit.
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14.01.2010, 12:36
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#166
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Zamdrescher
Naja wird schwer den auf Euro 4 umzurüsten.. .
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Das ist auch völlig unnötig, da Du durch Euro 3 keinen Nachteil gegenüber Euro 4 hast. Zudem gibt es keinen E38 mit Euro 4. Ich würde an Deiner Stelle die Geschichte von wegen Euro 3 und Euro 4 noch nicht einmal erwähnen, wenn sonst alles passt. Sind ein paar andere Kleinigkeiten verschwiegen worden (wissentlich oder unwissentlich), würde ich das bestenfalls als "Argumentationshilfe" erwähnen, um den Kaufpreis ein wenig "anzupassen", aber ein Druckmittel ist es definitiv nicht! Schon gar nicht ein Grund, das Fahrzeug nicht abzunehmen.
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14.01.2010, 15:30
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#167
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von BKirk
Das ist ja nunmal Quatsch. Hat der Verkäufer wichtige Dinge verschwiegen oder gar unzutreffend dargestellt, haftet er in jedem Fall -das kann er gar nicht ausschließen. Unter Umständen würde er mit so einem Versuch sogar den Tatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Ganz so einfach kann ein Verkäufer es sich also nicht machen.
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Hallo Boris,
doch kann er! Sonst würde nicht jeder private Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen! Und wir reden in diesem Fall ja nicht von einem versuchten Betrug, weil jemand D4 und Euro 4 verwechselt hat! Das würde dem Verkäufer jeder Richter glauben, denn selbst der wird den Unterschied nicht kennen.
Daher sind meine Beiträge auf den hier besprochenen Fall bezogen und nicht auf andere Sachverhalte!
Daher in diesem Fall "kein Quatsch"!!
Gruß
heppinger
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14.01.2010, 15:46
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#168
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Ehemaliges Mitglied
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
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Seit elf Tagen wird hier über nen Auto philosophiert, was angeblich ersteigert, aber nicht begutachtet und bis jetzt nicht gekauft, wurde.
Mal sehen, wie sich der Fred noch weiterentwickelt   
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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14.01.2010, 15:56
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#169
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Weiden
Fahrzeug: E36 Komplettumbau, E38 750, Yamaha FZR Streetfighter, Yamaha TT600S
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Zitat:
Zitat von Todi.
Seit elf Tagen wird hier über nen Auto philosophiert, was angeblich ersteigert, aber nicht begutachtet und bis jetzt nicht gekauft, wurde.
Mal sehen, wie sich der Fred noch weiterentwickelt   
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Normal steht der Termin am Sonntag.
Nur noch eine Frage, kann es sein dass der 740er einen anderen Lochkreis hat wie der 750?
Hab nämlich einen Satz Winterreifen mit Felgen vom 740er (Vor FL) aufgetrieben.
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14.01.2010, 16:03
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#170
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von heppinger
doch kann er! Sonst würde nicht jeder private Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen!
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falsche Angaben beim Kauf sind keine Sachmängel, daher nicht ausschließbar.
Zitat:
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Und wir reden in diesem Fall ja nicht von einem versuchten Betrug, weil jemand D4 und Euro 4 verwechselt hat!
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Das habe auch ich ausdrücklich bemerkt.
Zitat:
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Das würde dem Verkäufer jeder Richter glauben, denn selbst der wird den Unterschied nicht kennen.
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Abgesehen davon, dass mein Vertrauen in unsere Richter allen Vorkommnissen zum Trotz noch immer größer ist, kommt es darauf nicht an. Wenn ein Richter sich schlau macht, wird er erkennen, dass der Unterschied so gering ist, dass er in der Praxis keine Folgen hat.
Zitat:
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Daher sind meine Beiträge auf den hier besprochenen Fall bezogen und nicht auf andere Sachverhalte!
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Naja, Du hast das schon allgemein formuliert, und ich auch. Zugesicherte Eigenschaften müssen vorhanden sein, aber für eine Anfechtung des Vertrags muss es schon was greifbares sein -D4 statt Euro 4 genügt da bei weitem nicht.
Was wir aber daraus lernen können: wenn ein Verkäufer eines E38 "Euro 4" schreibt, meint er in Wirklichkeit stets "D4i", und wenn man seinen E38 verkaufen möchte, achte man darauf, die richtige Angabe aus dem Fahrzeugschein abzuschreiben. Wenn es aber doch passiert, ist es weder ein Beinbruch noch ein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Das gilt allgemein, und auch in diesem speziellen Fall.
Gut so?
Boris
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