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09.08.2009, 11:44
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von dani_handball
dies is a bissl unlogisch für mich.
"sommerreifen müssen immer über der eingetragenen höchstgeschwindigkeit liegen...
winterreifen nicht, da reicht ein gut sichtbarer aufkleber im innenraum."
das ist wahrscheinlich eine ungeschriebene Regel,oder?
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nö, das ist der §36 I STVZO
Zitat:
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. [...] Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
[...]
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Gruß,
Kai
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