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01.08.2009, 18:00
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#21
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Glaubt doch den Fachleuten auch mal was. Glaubt ihr wirklich ein Reifenhändler würde den Reifen flicken wenn er sich nicht 100%ig sicher wäre daß es hält? Schließlich muß er dafür haften...
Ein guter Freund von mir (KFZ-Meister mit 25 Jahren Berufserfahrung und eigener Werkstatt) Ist auf seinem Porsche 928 Strosek auch einen geflickten Reifen gefahren, und der hat auch bei 330 Km/H gehalten...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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01.08.2009, 18:13
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Hallo Sven,
ja, - genau so sehe ich das auch! Wenn der verantwortliche Fachmann entscheidet "Ja, wird repariert", dann ist das im Grunde genommen OK!
Wenn ein anderer ebenfalls verantwortliche Fachmann auf dem gleichen Fachgebiet sagt: "Nein - die Verantwortung übernehme ich nicht!", dann wäre ich zumindest ziemlich verunsichert.
Außerdem erschrecke ich mich sehr oft wer sich (selbst) alles als "Fachmann" bezeichnet wenn es um PKW-Reparaturen etc. geht ...
Im Internet gibt es ein Video wo ein M3 CSL E46 mit Winterreifen auf über 290 Km/h beschleunigt. Da ist auch nichts passiert. Aber ist das ein Grund (oder sogar Beweis) zu sagen, daß man mit Winterreifen bedenkenlos 290 Km/h fahren kann?
Gruß aus Werne
Guido
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01.08.2009, 18:19
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#23
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Hallo Sven,
ja, - genau so sehe ich das auch! Wenn der verantwortliche Fachmann entscheidet "Ja, wird repariert", dann ist das im Grunde genommen OK!
Wenn ein anderer ebenfalls verantwortliche Fachmann auf dem gleichen Fachgebiet sagt: "Nein - die Verantwortung übernehme ich nicht!", dann wäre ich zumindest ziemlich verunsichert.
Außerdem erschrecke ich mich sehr oft wer sich (selbst) alles als "Fachmann" bezeichnet wenn es um PKW-Reparaturen etc. geht ...
Im Internet gibt es ein Video wo ein M3 CSL E46 mit Winterreifen auf über 290 Km/h beschleunigt. Da ist auch nichts passiert. Aber ist das ein Grund (oder sogar Beweis) zu sagen, daß man mit Winterreifen bedenkenlos 290 Km/h fahren kann?
Gruß aus Werne
Guido
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Hallo Guido!
Da hast du vollkommen Recht, dem ist nichts hinzu zu fügen...
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02.08.2009, 07:52
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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seit wann darf eine versicherung bestimmen wann die betriebserlaubnis erlischt??? wäre ja noch schöne, wenn das so wäre
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02.08.2009, 08:24
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von huskimarc
y ist doch egal, ist ja ein 728,
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Wenn er die Felgen mit Reifen verkauft und sie auf einen offenen 740i,750i oder sogar B12 kommen, was dann ?
Zitat:
Zitat von huskimarc
(meine frau hat am 328 auch geflickte reifen, aber ihr nicht sagen 
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Soll jeder machen was er will, finde nur da spart man echt am falschen Platz aber was soll man machen wenn das Geld vorher bei einigen schon für die M3 Spiegel drauf gegangen ist 
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02.08.2009, 09:48
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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is klar und was wenn er die räder auf ein flugzeug drauf macht
bin kein freund von m3 spielgen und sonst optisches möchtegerne tuning schrott (vierrohr auspuff etc) (da meine frau ja eh nicht mehr als 140 fährt ist das ganze kein problem, wie schon gesagt für zr reifen, was für ein 2,8 völlig aussreicht, sind die flicks erlaubt!!!)
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02.08.2009, 10:04
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#27
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Eigentlich wollte ich nur mal kucken warum hier der Fred so lange wird und habe doch was interessantes gefunden.
Danke Guido für deine Info und ich werde mal bei Michelin anrufen, ob es diese Garantie immer noch gibt. Dann ist ja wohl klar was ich mir als nächstes zulege. Naja, fahre akt. nur Michelin auf meinem Dicken und nun dürfte das die Auswahl der Anbieter stark eingrenzen.
Mein alter Michelin hatte einen Flankenschaden und wurde von EuroMaster nicht repariert
Aber ein Loch stopfen ist doch nichts bedenkliches. Sollte der Flicken sich lösen ist es auch nichts anderes, naja eher besser. Der Nagel ist ja weg und macht keinen Schaden mehr, sondern es tritt nur Luft aus. Vielleicht anstelle des neuen Reifens dann RDC nachrüsten. 
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02.08.2009, 10:46
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von huskimarc
is klar und was wenn er die räder auf ein flugzeug drauf macht 
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Hättest ruhig schreiben können, mir gehen die Argumente aus und ich ziehe es jetzt mal ins lächerliche um das zu überspielen
Ich mach mich dann mal, bevor ich heute noch an die Tanke muss um Popcorn zu holen.Ist ja alles gesagt worden.
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02.08.2009, 15:00
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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@ Rubin
Ich habe soeben dieses hier bei Michelin gefunden:
Allgemeine Bedingungen
Schau mal insb. bei dem Abschnitt: "IV.2. Die Rundumreifengarantie"
Aber auch die weiteren Sonderleistungen im Schadenfall wie z.B. Kostenübernhame von Hotelübernachtungen etc. sind meines Empfinden nach etwas Besonderes!
@ Huskimarc
Naja, - wie würdest DU empfinden wenn eine Werkstatt eine "Reparatur" an Deinen Wagen durchführt und hinter Deinem Rücken sagt - also ohne daß Du es weißt!!! - "ach, der fährt doch sowieso höchstens 140 Km/h, - da passiert schon nichts" .............. - und DU hinterher dieses erfährst ...?!
Vermutlich sieht die Welt dann gaaaaanz anders aus, oder? Und jetzt stelle Dir vor Deine Frau liest diese Zeilen die DU bzgl. ihrer Reifen geschrieben hast .... - wie würde SIE wohl empfinden ... ?!
Was ist wenn jemand anderes testen will was so ein 328i max. bringt? Was ist wenn Du/Ihr den Wagen verkauft? Sagst Du DANN zu dem möglichen Käufer: "Bitte berücksichtige daß Du mit geflickten Reifen fährst"?
@All
Ich bin davon überzeugt, daß es sicherlich 1000 mal und jahrelang gut geht / gut gehen kann wenn man mit einem geflickten Reifen unterwegs ist und die Tachonadel über die 200Km/h-Marke geht, - aber 1 mal geht es vielleicht schief! Und genau dieses 1 mal hebt dann die 1000 mal vorher, wo nichts passiert ist, nicht mehr auf!
Denn dann folgt nur noch: "... ach hätte ich doch ....!"
In einem Schadenfall wird ein Gutachter von der Versicherung bestellt. Dafür sorgt schon die Versicherung selbst! Denn wenn die Versicherung zahlen soll, - und dann auch noch fünf- oder sechsstellige Summen!! - dann hört erfahrungsgemäß jede "Freundschaft" auf! Wenn der Gutachter hinterher feststellt, daß man mit einem Fahrzeug unterwegs war mit dem man hätte eigentlich gar nicht auf öffentliche Straßen fahren dürfen da die Betriebserlaubnis in Frage gestellt ist, dann wird es äußerst unangenehm! Dann war natürlich keiner Schuld und das "Hauen und Stechen" mit Schuldzuweisungen und Rechtsanwälte beginnt.
Wie heißt es immer so schön: Hinterher ist man immer schlauer!
Sorry für diese Klugscheißerei, - aber ich bin nahezu täglich bei BMW, Mercedes, Opel usw. ------ und was ich DORT alles so manches mal mitbekomme wenn es um Schadenfälle geht, - oh oh .....! Genau DAS ist der Grund warum ich bei diesen Themen immer wieder mal den "Oberlehrer" spielen will .............. - es ist WIRKLICH nur im Interesse des Betroffenen gedacht, - sonst nichts! Aber entscheiden muß natürlich jeder für sich selbst ob das alles nur "dummes Gesülze" ist oder nicht!
Interessant ist immer, daß man genau von diesen Dingen hinterher nichts in Foren und Co. liest wenn jemand echten Ärger mit der Versicherung oder sogar mit dem Gesetzt bekommt!
Aber wer gibt schon gerne - und dann auch noch öffentlich - zu einen Fehler, oder schlichtweg Mist gemacht zu haben?!
Gruß aus Werne
Guido
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02.08.2009, 15:20
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.09.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
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Auszug aus den Michelin-Bedingungen und zum Thema Reifenreparaturen
b) Sind die genannten Bedingungen erfüllt, so funktioniert die Rundumreifengarantie wie folgt:
– Kann der Reifen repariert werden, so wird die Reparatur ausgeführt und die Kosten der Reparatur werden dem Mitglied von Michelin erstattet.
– Kann der Reifen nach sorgfältiger Untersuchung nicht repariert werden oder hat er bereits die gesetzliche Verschleißgrenze erreicht, so wird er durch einen Reifen gleichen Typs der Marke MICHELIN ersetzt. Der Kaufpreis des Ersatzreifens (maßgeblich ist der Betrag auf dem Kaufbeleg) wird dem Mitglied je nach Alter des Serviceanspruchs für den betreffenden Reifen wie folgt erstattet:
– 50 % des Rechnungspreises im ersten Jahr des Serviceanspruchs (in den ersten 12 Monaten);
– 25 % des Rechnungspreises im zweiten Jahr des Serviceanspruchs (in den zweiten 12 Monaten). Bei einem Austausch des defekten Reifens gehen die Kosten für Demontage/Auswuchten/Montage zulasten des Mitglieds.
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Hartmut
der gerne Dieselt
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