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Alt 21.04.2011, 09:53   #18
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Zu einem Fahrzeug gehört auch immer ein Instrumentenkombi. Wurde dieses zuvor mal ausgetauscht, dann ist dieses natürlich kein "Verbrechen", sondern hat sicherlich einen (nachvollziehbaren) Grund gehabt. Somit kann man niemanden "verklagen" nur weil er den Tachotausch nicht angegeben hat.

Wenn das Instrumentenkombi jedoch ausgetauscht wurde und es gibt absolut keinerlei schriftliche und somit verbindliche Nachweise darüber so daß man nachvollziehen kann - wo, wann und warum -, dann würde ICH das als möglicher Käufer dieses als unseriös empfinden!
Das Interesse an dem Wagen würde in diesem Fall, bei mir zumindest, ebenfalls sinken, oder der Wagen würde für mich sofort erheblich billiger werden.

Eine einwandfreie und nachvollziehbare Historie zu einem Wagen ist für mich - aber da kann ich natürlich auch eine exotische Meinung zu haben - so etwas Ähnliches wie ein einwandfrei nachvollziehbarer Lebenslauf bei einer Bewerbung. Gibt es auch hier "Merkwürdigkeiten", dann sinkt natürlich auch automatisch das Vertrauen zu meinem Gegenüber.

Doch das hilft dem TE jetzt nicht mehr weiter. Was Rico nun braucht sind schriftliche unwiderlegbare Beweise, daß der IST-KM-Stand vom SOLL abweicht!

Der simple Austausch des Gerätes auf irgendein gebrauchtes Fremdgerät ist natürlich sofort anhand des aufleuchtenden Manipulationspunktes zu erkennen. Doch häufig haben die Displays genau bei dem roten Punkt im Display einen Pixelfehler so daß der rote Punkt für den Betrachter gar nicht zu erkennen ist.

Manche gebrauchten Fremdgeräte jedoch wurden so "bearbeitet", daß das "neue" Gerät bis auf den KM-Stand auf das jeweilige Fahrzeug angepaßt wurde. Hier ist natürlich im ersten Moment kaum noch etwas für den außenstehenden Betrachter erkennbar.

Ein Rechtsanwalt bzw. ein Richter interessiert sich immer nur für Fakten und Beweise! Mit "könnte" "müßte", "wahrscheinlich" und "vermutlich" wird erfahrungsgemäß kein Richter jemanden zu was auch immer verurteilen.
Man muß quasi mit dem Finger auf jemanden zeigen können, die unwiderlegbare Beweise vorlegen und dann sagen "der wars!", oder - noch besser, "der und der hat es gesehen".

Gemäß TE ergibt sich folgender Sachverhalt:
- Fakt ist, der TE hat einen Wagen mit einem fremden Tacho gekauft. (Beweis liegt vor)
- Fakt ist, das Fremdgerät wurde nicht auf das Fahrzeug angepaßt. (Beweis liegt vor)
Was nun immer noch offen ist: WAS wurde vom Verkäufer im KV vermerkt?!

Was ebenfalls eine mögliche "Verurteilung" erschwert:
- Warum erkennt der Käufer erst 7 Monate später, daß der rote Punkt leuchtet?
- Wenn keine ausreichende Beweise vorliegen kann die Gegenpartei natürlich auch argumentieren, daß sie unmöglich nachvollziehen kann was der Käufer innerhalb der nun 7 Monate alles mit dem Wagen gemacht hat. Motto: "Was habe ich damit zu tun? Wer weiß was alles in der Zwischenzeit passiert ist?"

Nun kann der TE systematisch nachforschen wo das Auto überall in der Vergangenheit "registriert" wurde, so daß der KM-Stand sowie das jeweilige Datum nachvollziehbar ist (BMW-Niederlassungen, TÜV, Dekra etc.).
Natürlich kann man auch, wie zuvor beschrieben, aus den anderen Steuergeräten des Fahrzeugs den dort hinterlegten KM-Stand ermitteln.
Auch mit Vorbesitzern sprechen um gfls. mögliche schriftliche Unterlagen zu Werkstattbesuchen, Kaufverträgen etc. zu erhalten ist oftmals sehr hilfreich. Es ist somit ein wenig Detektivarbeit notwendig.

Alle diese Dinge können zu den benötigten schriftlichen Beweisen führen um den Verkäufer gfls. zu belasten/überführen sofern er wirklich der Verursacher für diese Täuschung war/ist.

Gruß aus Werne

Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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