Zitat:
Original geschrieben von JB740
sie fahren nicht nur damit rum, sie verlieren auch den Versicherungsschutz.
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Also das stimmt meiner Kenntnis nach nicht (mehr). Den Versicherungsschutz ginge nur verloren, wenn der Unfall zweifelsfrei auf die Stahlfelgen zurück zu führen wären. Und das eine Stahlfelge dem Gewicht eines 750igers standhält kann ich nur bestätigen. Ich fahre (wegen Unkenntnis) bereists seit sechs Jahren im Winter mit Stahlfelgen auf meinem E32-750iL. Auch der E32-750iL darf angeblich nur mit Alu-Felgen gefahren werden.
Als ich den Wagen gekauft habe und zum TÜV musste, hat der TÜV die fehlende ABE für die damals montierten Alu-Felgen moniert und die Plakette verweigert. Anderen Tag bin ich mit den Stahlfelgen hingefahren und der TÜV-Sachverständige hat genau hingesehen und die Plakette erteilt.
Da ich nun schon so lange problemlos mit den Stahlfelgen fahre, sehe ich zur Zeit keinen Grund auf Alus zu wechseln. Dies soll ausdrücklich keine Empfehlung für andere sein. Hätte ich gewußt, dass die Stahlfelgen nicht zugelassen sind, hätte ich sie nicht gekauft.
Gruß,
Chriss