also
diebstahl - vollendet da der schmuck sich im gewahrsam des N befindet
betrug - aber unvollendet da sie vom testament erfahren
hehlerei event. bzgl des weiterverkaufs unberechtigterweise
untreue -
erpressung event. -. eher fernliegend -
zur variante
unterschlagung
untreue event.
findet der verkauf nach der aufdeckung des testaments statt oder zuvor?
wenn er zuvor stattfindet könnte eine erlaubnistatbestandsirrtum vorliegen - da f im glauben war dies tun zu dürfen - aber auch eher fernliegend - würde ich auf die schnelle so früh am morgen sagen
- hab leider kein gesetzt zurhand gerade-
hast du auch was mit der juristerei zu tun
schönes feiertage dir
[Bearbeitet am 24.12.2003 um 08:26 von JPM]