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BMW 7er, Modell E38
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Alt 07.04.2024, 19:48   #31
Claus
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Es ist ist nicht zulassungsfähig. Ende der Diskussion, ich verstehe einfach nicht warum du da noch diskutieren musst. Die Fakten sind eindeutig.
Nichts ist eindeutig. Schon gar nicht für den E38, da waren vordere Kennzeichenhalter nie verboten. Eine Homologation hat auch nichts mit Bestandsfahrzeugen zu tun!

Ja, Ende der Diskussion. Ich habe mir wenigstens die Mühe gemacht und mal recherchiert, während ihr irgendwelche Millimeterangaben ins Spiel bringt, ohne jemals einen einzigen Kennzeichenhalter vermessen zu haben.

Vielleicht bequemst Du Dich ja mal und suchst den TÜV auf und sprichst dort das Thema an!
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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Alt 07.04.2024, 19:51   #32
Claus
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Zitat:
Zitat von PacificDigital Beitrag anzeigen
und warum zitierst du dann keinen entsprechenden Auszug aus der STVZO die nämlich in Deutschland die rechtliche Grundlage ist?
Irgendetwas aus einem werksinternen Forum/Chat oder sonst sowas interessiert vielleicht die Mitarbeiter des entsprechendem Werkes, hat aber null und nichts mit der Rechtsprechung oder der Straßenverkehrszulassung zu tun und DAS IST FAKT!
Danke, wenigstens einer, der es begreift.

Und an den TE: Man kann nicht etwas "wieder für den E38 erlauben", was nie verboten war. Deine Einwände kursieren seit mindestens 12 (!) Jahren in diversen Foren, einfach mal googeln. Keine anderen Probleme im Leben? Das hier ist jedenfalls in mehrerer Hinsicht völliger Unsinn:

Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i Beitrag anzeigen
Hallo,
ist es noch verboten vorne die Kennzeichen mit Kennzeichenhalterung zu fahren?
Beim e38 ist es verboten Kennzeichenhalterungen anzubringen. Weis nicht ob es bei den aktuellen Fahrzeugen die produziert werden auch der Fall ist.
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Alt 07.04.2024, 20:07   #33
Claus
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Noch etwas Allgemeines:

Dass es Änderungen der Sicherheitsbestimmungen zum Fußgängerschutz gibt, ist eine ganz normale Entwicklung. Das bedeutet aber nicht, dass man sich die Schweineschnauze vom G70 an den E38 dengeln muss, der sicherlich, was den Fußgängerschutz anbelangt, nicht mehr State-of-the-Art ist.

Und was die "Änderungen" vom 15.02.2023 anbelangt: Im Grunde genommen stand schon vorher drin, dass Kennzeichen "fest" sein müssen. Und zwar so "fest", dass sie auf Kopfsteinpflaster oder in der Waschanlage nicht abfallen. In der alten Fassung stand nur nicht drin, dass man Kennzeichen nicht per Magnet oder Klett befestigen darf, das hat man nun ergänzt. Was ist daran nun die "bahnbrechende" Neuerung, die alle betrifft? Außerdem wird noch erwähnt, dass man das Kennzeichen nicht einfach ganz leicht abmachen darf, was ja bei Magnet oder Klett der Fall ist, das geht in einer Sekunde. Meine Kennzeichen bekommt man ohne Schraubenzieher nicht aus den Clips, braucht also ein Werkzeug. Und zwei Schrauben hat man mit einem Schraubenzieher auch in 30 Sekunden gelöst.

Im Grunde genommen hat sich also für uns E38-Fahrer gar nichts geändert. Nur, dass man seine Kennzeichen seit 1. Januar 2024 nicht mehr per Magnet oder Klett befestigen darf, da zu unsicher.
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Alt 07.04.2024, 20:18   #34
Markus525iT
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Nichts ist eindeutig. Schon gar nicht für den E38, da waren vordere Kennzeichenhalter nie verboten. Eine Homologation hat auch nichts mit Bestandsfahrzeugen zu tun!

Ja, Ende der Diskussion. Ich habe mir wenigstens die Mühe gemacht und mal recherchiert, während ihr irgendwelche Millimeterangaben ins Spiel bringt, ohne jemals einen einzigen Kennzeichenhalter vermessen zu haben.

Vielleicht bequemst Du Dich ja mal und suchst den TÜV auf und sprichst dort das Thema an!

Alter Schwede, jetzt wird es lächerlich...

Von Bestsndsfahrzeugen war nie die Rede. Das habe ich auch geschrieben. BMW selbst geht eben auf Nummer sicher und setzt das für pauschal alle BMW in Kraft.
Ob es für E38 schon gültig war kann ich dir gerne in einer ruhigen Minute sagen. Die Normen habe ich alle auf der Arbeit, auch die historischen..


Und wenn du jetzt schon Klugscheißen willst, dann bitte die Schüssel treffen.
Auch in der StVZO wird auf Außenkanten verwiesen und damit auch auf die ECE Regelungen.


Markus
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Alt 07.04.2024, 20:20   #35
Markus525iT
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Zitat:
Zitat von PacificDigital Beitrag anzeigen
und warum zitierst du dann keinen entsprechenden Auszug aus der STVZO die nämlich in Deutschland die rechtliche Grundlage ist?
Irgendetwas aus einem werksinternen Forum/Chat oder sonst sowas interessiert vielleicht die Mitarbeiter des entsprechendem Werkes, hat aber null und nichts mit der Rechtsprechung oder der Straßenverkehrszulassung zu tun und DAS IST FAKT!

Es steht in der StVZO, Paragraph 30c mit Verweis auf den Anhang (in welchen dann über Umwege auf die ECE verwiesen wird).

Markus
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Alt 07.04.2024, 20:25   #36
Claus
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Auch in der StVZO wird auf Außenkanten verwiesen und damit auch auf die ECE Regelungen.
Und wer sagt, dass ein Kennzeichenhalter mit abgerundeten Kanten diese Kriterium nicht erfüllt? Schon nachgemessen?

Beim E91 ist das Ganze übrigens nach innen versetzt, die Vorbauten gehen weiter nach vorne als das Kennzeichen mit Halterung (siehe das Bild mit dem blauen E91).

Eine nackte Blechkante einen Nummernschilds ist für Fußgänger sicher gefährlicher als wenn dieses eine Kunststoffumrandung hat. Wenn eine Vorschrift dies verlangt, führt das den Sicherheitsaspekt ad absurdum!

Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Es steht in der StVZO, Paragraph 30c mit Verweis auf den Anhang (in welchen dann über Umwege auf die ECE verwiesen wird).
Einen Absatz "c" finde ich übrigens in §30 StVZO nicht:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30.html

Ich lese da aber unter (4): "Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrechtsakte und Einzelregelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die ..."

Da steht "können ... angewendet werden". Das ist nach meinem Rechtsverständnis nicht das Gleiche wie "sind ... anzuwenden".

Und nochmal: Wo ist der technische Beweis, dass eine Kunststoffummantelung eines scharfkantigen Metallschilds der Sicherheit von Fußgängern abträglich ist?

Geändert von Claus (07.04.2024 um 20:34 Uhr).
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Alt 07.04.2024, 20:39   #37
Markus525iT
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Und wer sagt, dass ein Kennzeichenhalter mit abgerundeten Kanten diese Kriterium nicht erfüllt? Schon nachgemessen?

Beim E91 ist das Ganze übrigens nach innen versetzt, die Vorbauten gehen weiter nach vorne als das Kennzeichen mit Halterung (siehe das Bild mit dem blauen E91).

Eine nackte Blechkante einen Nummernschilds ist für Fußgänger sicher gefährlicher als wenn dieses eine Kunststoffumrandung hat. Wenn eine Vorschrift dies verlangt, führt das den Sicherheitsaspekt ad absurdum!
Ist dein Google kaputt? Kannst du nicht lesen, was ich geschrieben habe?

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Kante nicht mehr wie 5 mm hervorragt (dann muss die Kante gebrochen sein). Sind es weniger als 1,5 mm dann ist es vollkommen egal.

Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.

Markus
Edit Offenbar ist dein Googel wirklich kaputt...
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.gesetze-im-internet.de/s...012/__30c.html
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Alt 07.04.2024, 20:43   #38
Claus
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.
Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.

Bring mir einen amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38 verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.

Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
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Alt 07.04.2024, 20:53   #39
Markus525iT
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.

Bring mir einen amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38 verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.

Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Kannst du oder willst du nicht verstehen? Oder willst du nur stänkern?

Die STVZO verweist in Paragraph 30c auf die EU-Richtlinien. Wenn du das nicht findest, kann ich nichts dafür. Es ist aber so.
Wir verstoßen hier also mitnichten gegen EU-Recht. Du versteht es nur einfach nicht, sorry.

Zum Thema E38 zitiere ich mich gerne nochmal selbst, weil du scheinbar auch nicht lesen kannst oder willst:

Zitat:
Ob das für den E38 auch schon gilt oder erst später weiß ichnicht

Irgendwas triggert dich ganz gewaltig hier, oder?
Ich habe dir mittlerweile mehrmals sachlich dargelegt, dass dem halt einfach so ist. Ob das jetzt gut ist oder nicht oder ob dir das gefällt oder nicht ist doch egal.

Markus
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Alt 07.04.2024, 20:56   #40
BMW e38 72840i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
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Claus:

Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
BMW e38 72840i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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