Zitat:
Zitat von Markus525iT
Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.
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Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.
Bring mir einen
amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38
verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.
Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.