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15.06.2007, 23:06
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#12
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Anrüchig.
Eigentlich kannst jetzt nur das Spiel weitermachen, Seitenscheiben "runterkurbeln" und zur Dekra, die Frontscheibe checken lassen. Bist Du nicht ganz so mutig dann erst die Folien ab und dann zur Dekra. Mit dem Verschreiber auf der Mängelkarte kommst vielleicht ohne Punkte aus dem Spiel.
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16.06.2007, 14:00
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2005
Ort: Wacken
Fahrzeug: BMW 525d E60 4/06
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haha
glaubst Du jetzt das es verboten ist ?
Solltest Du mit sowas in einen Unfall verwickelt werden und hast Pech, dann kannste den ganzen Schaden selbst zahlen, das wäre ein Vielfaches von 180 Euro.
Jeder kann sich an seine Karre kleben was er will, aber sobald das ohne Tüv ist, hört der Spass auf.
Mal abgesehen davon siehts eh beknackt aus.
__________________
Gruss, Guido
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16.06.2007, 14:46
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#14
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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informier uns doch ma optisch
Zitat:
Zitat von Bazi750
...glaubst Du jetzt das es verboten ist ? ... das wäre ein Vielfaches von 180 Euro ... siehts eh beknackt aus.
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Stell doch mal ein paar fotos ein bevor der TÜV dich davon trennt.
Aber wenn du Courage hättest würd ich´s wie Nob machen
rf
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16.06.2007, 14:51
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#15
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Gast
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Zitat:
Zitat von sk8terboy
In der Frontscheibe habe ich die nicht Einkleben lassen, is ja Müll!!!
Das habe ich nur auf die Seitenscheiben machen lassen weil das wie gesagt damals auch dort so im Angebot stand wo der mir auch sagte, dass das kein Problem ist mit der Kombination rumzufahren
Und deswegen weil ich eigtl nix Illegales am Auto mache auch hab machen lassen bei denen.
Und so dunkel ist die auch wieder nicht, also nur dezent dunkler wie original!!!!
hab kein Bock 180,00 Euro aufn Müll zu werfen  :
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Entschuldige, dass ich lache, aber gerade die KÜS ist für solchen Unsinn bestens bekannt in meinen Kreisen.
Bei uns hier hätteste die Folie sofort vor Ort rausgerissen, solche Eintragungen sind unwirksam!
Damit so zu werben, halte ich nicht nur für unseriös, sondern für kriminell. Und gelogen ist es ausserdem, den die KÜS ist nicht der TÜV!
Hinzu kommt, dass es in Deiner ABG sogar noch drin steht: ...die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, es sein denn farbloses Einscheibensicherheitsglas , dann Abnahme nach 21 etc.
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16.06.2007, 14:54
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#16
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Gast
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Zitat:
Zitat von rubin
Stell doch mal ein paar fotos ein bevor der TÜV dich davon trennt.
Aber wenn du Courage hättest würd ich´s wie Nob machen
rf
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Bilder gibt es schon in diesen Thread (etwar runter scrollen)
http://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=73447
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16.06.2007, 14:56
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#17
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Fahrendes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Hannover
Fahrzeug: E38-728iA VFL, E 53 X5, Bj. 2006
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Zitat:
Zitat von sk8terboy
In der Frontscheibe habe ich die nicht Einkleben lassen, is ja Müll!!!
Das habe ich nur auf die Seitenscheiben machen lassen weil das wie gesagt damals auch dort so im Angebot stand wo der mir auch sagte, dass das kein Problem ist mit der Kombination rumzufahren
Und deswegen weil ich eigtl nix Illegales am Auto mache auch hab machen lassen bei denen.
Und so dunkel ist die auch wieder nicht, also nur dezent dunkler wie original!!!!
hab kein Bock 180,00 Euro aufn Müll zu werfen  :
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Liebe Leute,
bin gestern in der Stadt von der Polizei mit angeblich 88 km/h geblitzt worden.
Hatte aber eine Bescheinigung von einem schlauen Mann bei mir,auf der stand,
dass ich innerorts mit bis zu 90 km/h unterwegs sein darf.Hat auch jemand unterschrieben, und sind auch mehrere schöne Stempel drauf - sogar mit dem
Bundesadler.Die Polizei will nun dieses Schriftstück nicht anerkennen.Ich soll
sogar noch Geld bezahlen!!!Hätten mich angeblich so kompetente Fachleute
hier im Forum wie z. B. John Mclane nicht vorher mal warnen können???!!!
Und so schnell war ich nun auch wieder nicht,hab keinen Bock,jetzt auch noch
zu zahlen und Punkte zu kassieren.
Was meint Ihr?
Gruß
Uwe
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16.06.2007, 14:59
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#18
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Gast
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Zitat:
Zitat von ach
Liebe Leute,
bin gestern in der Stadt von der Polizei mit angeblich 88 km/h geblitzt worden.
Hatte aber eine Bescheinigung von einem schlauen Mann bei mir,auf der stand,
dass ich innerorts mit bis zu 90 km/h unterwegs sein darf.Hat auch jemand unterschrieben, und sind auch mehrere schöne Stempel drauf - sogar mit dem
Bundesadler.Die Polizei will nun dieses Schriftstück nicht anerkennen.Ich soll
sogar noch Geld bezahlen!!!Hätten mich angeblich so kompetente Fachleute
hier im Forum wie z. B. John Mclane nicht vorher mal warnen können???!!!
Und so schnell war ich nun auch wieder nicht,hab keinen Bock,jetzt auch noch
zu zahlen und Punkte zu kassieren.
Was meint Ihr?
Gruß
Uwe
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Das ist nicht schlecht  !
@Skaterboy, das mit den 180 € war doch von vorneherein klar. die sind nun weg. 360 DM in richtigem Geld. Lehrgeld.
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16.06.2007, 14:59
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#19
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Gast
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Zitat:
Zitat von John McClane
Entschuldige, dass ich lache, aber gerade die KÜS ist für solchen Unsinn bestens bekannt in meinen Kreisen.
Bei uns hier hätteste die Folie sofort vor Ort rausgerissen, solche Eintragungen sind unwirksam!
Damit so zu werben, halte ich nicht nur für unseriös, sondern für kriminell. Und gelogen ist es ausserdem, den die KÜS ist nicht der TÜV!
Hinzu kommt, dass es in Deiner ABG sogar noch drin steht: ...die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, es sein denn farbloses Einscheibensicherheitsglas , dann Abnahme nach 21 etc.
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Hi John, mal so gefragt..wenn ich die ABE Eintragen lassen und das Schreiben des Gutachters "verschwinden" lasse kann mir doch auch keiner was oder?
Dann ist das doch Eingetragen und ABE´s muss ich doch nicht zusätzlich rumschleppen
Grüsse Tom
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16.06.2007, 15:03
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#20
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Gast
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Zitat:
Zitat von sk8terboy
Hi John, mal so gefragt..wenn ich die ABE Eintragen lassen und das Schreiben des Gutachters "verschwinden" lasse kann mir doch auch keiner was oder?
Dann ist das doch Eingetragen und ABE´s muss ich doch nicht zusätzlich rumschleppen
Grüsse Tom
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Wenn die Folien vorne dann raus sind, nicht.
Ansonsten steht das in der AGB drin, dass Du, wie auch @DD schon schrob, die vorderen Seitenscheiben nicht beklaben darfst.
Ich würde mir die Kohle wiederholen, denn diese Eintragung war von vorne herein unwirksam.
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