


BMW 7er, Modell E38 |
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20.12.2006, 09:51
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#1
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Nun ein Audianer
Registriert seit: 15.12.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Audi A6 Avant (2014)
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Bin selber vom Fach und kann Dir sagen, das wir einen 2. Waagen Sofern nur vom Versicherngsnehmer gefahren) mit SF2 also (Bei uns) 85 % einstufe. TK und VK selbstverständlich ebenfalls.
Wie bei uns ist es bei den meisten versicherern aber logischerweise so, das wir den 2. Waagen nur dann so einstufen, wenn das 1. Fahzzeug auch bei uns ist.
Die Regelung mit selber SF Einstufung wie das 1. Fahrzeug gibt es bei einigen wenigen Direktversicherern, aber da ist das Problem, enn man mit einem KFZ einen Unfall hat und hochgestuft wird, dann werden automatisch BEIDE Fahrtzeuge hochgestuft!
Enjoy
André
PS: Bei Fragen: U2U
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20.12.2006, 11:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: 728iA (E38)
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Zitat:
Zitat von Tonic
Bin selber vom Fach und kann Dir sagen, das wir einen 2. Waagen Sofern nur vom Versicherngsnehmer gefahren) mit SF2 also (Bei uns) 85 % einstufe. TK und VK selbstverständlich ebenfalls.
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Und da liegt der Hund begraben. Was nützt Dir eine Versicherung, wenn Deine Frau/Freundin/Sohn/Tochter/Mutter/Vater/Kumpel etc. nicht damit fahren darf?
__________________
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20.12.2006, 12:03
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#3
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░░░
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: MB CL AMG
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Es geht auch wesentlich einfacher!
Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Heftig...ich hatte bei der HUK noch nie ein Problem, ein Fahrzeug zu versichern.
Tarif durchsagen lassen und gut...
[...]
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Ja, die HUK - ist gut, günstig und vor allen Dingen seriös!
Man kann das Versichern eines Fahrzeuges aber auch mehr
als umständlich gestalten!
Mein 7er ist Erstwagen, die C-Klasse Zweitwagen.
Läuft über die vergünstigte Zweitwagenregelung, GaWa,
keine Fahrer unter 25 J. und 12tkm/Jahr.
Zahle beim 7er für HP+TK ca. 700€ pro Jahr
bei 150€ SB.
VK lohnt bei dem alten Bagger ja eh nicht mehr.
Gruß Jan
PS.: Bei der HUK gibt es einen besonders günstigen Tarif
für Beamte mit akademischem Hintergrund.
PPS.: Nein, ich bin kein HUK-Versicherungsvertreter!
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20.12.2006, 14:34
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
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Zitat:
Zitat von Tonic
Bin selber vom Fach und kann Dir sagen, das wir einen 2. Waagen Sofern nur vom Versicherngsnehmer gefahren) mit SF2 also (Bei uns) 85 % einstufe. TK und VK selbstverständlich ebenfalls.
Wie bei uns ist es bei den meisten versicherern aber logischerweise so, das wir den 2. Waagen nur dann so einstufen, wenn das 1. Fahzzeug auch bei uns ist.
Die Regelung mit selber SF Einstufung wie das 1. Fahrzeug gibt es bei einigen wenigen Direktversicherern, aber da ist das Problem, enn man mit einem KFZ einen Unfall hat und hochgestuft wird, dann werden automatisch BEIDE Fahrtzeuge hochgestuft!
Enjoy
André
PS: Bei Fragen: U2U
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Ui, aus der Branche...ahja
Wer ist eigentlich wir?
Also die Begrenzung Fahrer nur VN halte ich im Hinblick auf z.B. TB28 für problematisch.
Was passiert denn mit Eurer SF2 bei Versicherungswechsel?
In welche SF-Klasse werde ich nach einem Schaden gestuft?
und, und, und.....
Mein Tip an den Threadersteller:
Es geht halt nichts ohne eine persönliche Beratung.
Wenn ich hier so einige Statements lese, finde ich die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie mal richtig klasse!
__________________
LG Karsten
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20.12.2006, 14:55
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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wow....
Zitat:
Zitat von Soundflax
Ui, aus der Branche...ahja
Wer ist eigentlich wir?
Also die Begrenzung Fahrer nur VN halte ich im Hinblick auf z.B. TB28 für problematisch.
Was passiert denn mit Eurer SF2 bei Versicherungswechsel?
In welche SF-Klasse werde ich nach einem Schaden gestuft?
und, und, und.....
Mein Tip an den Threadersteller:
Es geht halt nichts ohne eine persönliche Beratung.
Wenn ich hier so einige Statements lese, finde ich die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie mal richtig klasse!
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interessant, interessant....schon fleißig am beratungsprotokolle sortieren?....aber recht muß ich dir ja geben....beratung ist bei solchen sachen nicht mal schriftlich möglich...aber wirf nichts durcheinander, zweiteinstufungen bei den vr's haben nichts mit der tb 28 zu tun....
und dann noch in los zu hause....fast um die ecke.....makler oder vermittler???
__________________
"...so nen 7er ist doch auch nur nen Mensch!"
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20.12.2006, 19:32
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
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Zitat:
Zitat von DerDanny
aber wirf nichts durcheinander, zweiteinstufungen bei den vr's haben nichts mit der tb 28 zu tun....
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Das weiß ich auch.
Ich hab auch nix durcheinander geworfen...
Vielmehr sollte es mal so als Denkanstoß für die ach so tollen Tips, die von sog. "Fachleuten" in den Raum geworfen werden dienen.
Beratungsprotokolle sortiere ich schon seit einiger Zeit (Stichwort Fonds und Kapitalanlagevermittlung)
Zitat:
und dann noch in los zu hause....fast um die ecke.....makler oder vermittler???
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Ausschließlichkeitsvermittler als sog. 84erHGB mit 34c
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20.12.2006, 21:03
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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auch nett!
Zitat:
Zitat von Soundflax
Das weiß ich auch.
Ich hab auch nix durcheinander geworfen...
Vielmehr sollte es mal so als Denkanstoß für die ach so tollen Tips, die von sog. "Fachleuten" in den Raum geworfen werden dienen.
Beratungsprotokolle sortiere ich schon seit einiger Zeit (Stichwort Fonds und Kapitalanlagevermittlung)
Ausschließlichkeitsvermittler als sog. 84erHGB mit 34c
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ja, sog.Fachleute gibts viele....selbsternannte noch viel mehr....
na dann viel erfolg weiterhin....wir sollten mal unter u2u in kontakt bleiben....danny
@andreas...
hey, aber verlaß dich nicht auf solche ferndiagnosen...es können alles nur denkanstöße sein. such dir wirklich nen makler, frag, welche fachausbildung er hat, im VDVM sollte er auch sein, u. dann laß ihn tun, was er gelernt hat...da kommt sicher mehr bei raus---und dein glück wird nicht so strapaziert...danny
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