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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.12.2005, 11:56   #1
JVogel
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard leider nicht ganz richtig

@ uli, @rednose

Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.

1. Das Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten nach Kauf begründet eine Vermutung - mehr aber auch nicht -, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

2. Kann der Händler beweisen, dass das Teil bei Übergabe funktioniert hat - was natürlich schwer ist, aber nicht unmöglich - besteht keine gestzliche Gewährleistung. Vielleicht hilft dann noch die Garantie.

3. Ob bei einem 98er Baujahr Rost überhaupt einen Mangel darstellt oder eine altertypische Erscheinung lasse ich mal dahingestellt. So klar ist das jedenfalls nicht.

Fazit:
Alles nicht so einfach. Ein Streit will hier wegen der Kosten wohlüberlegt sein.
 
Alt 01.12.2005, 12:22   #2
Audi.V8
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Audi.V8
 
Registriert seit: 20.05.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 740i
Standard

Hallo,

Es handelt sich um einen 7 Jahre alten gebrauchten Alltagswagen. Ich finde es lächerlich sich bei solchen Kleinigkeiten auf die Gewährleistung zu berufen.

Rost hat in meinen Augen nix mit Gewährleistung zu tun und Regensensor und PDC kann man bei einer normalen Probefahrt ohne jeglichen übertriebenen Aufwand prüfen.

Sorry, kauft Euch Neuwagen, wenn keine Mängel dran sein sollen.... - und keine 7 Jahre alten Autos...


...ciu...

P.S.: Nur meine Meinung, nicht in den falschen Hals bekommen...
Audi.V8 ist offline  
Alt 01.12.2005, 12:29   #3
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von Audi.V8
Hallo,

Es handelt sich um einen 7 Jahre alten gebrauchten Alltagswagen. Ich finde es lächerlich sich bei solchen Kleinigkeiten auf die Gewährleistung zu berufen.

Rost hat in meinen Augen nix mit Gewährleistung zu tun und Regensensor und PDC kann man bei einer normalen Probefahrt ohne jeglichen übertriebenen Aufwand prüfen.

Sorry, kauft Euch Neuwagen, wenn keine Mängel dran sein sollen....
Also ein Freibrief für alle Gebrauchtwagenhändler?

Mal im Ernst, welcher "normale" Mensch weiss schon, wie er einen Regensensor prüfen soll, oder wie ein PDC korrekt funktioniert, wenn er vorher noch keins hatte.
Meinem Vater (ist über 70 der gute) ist es z.B. überhaupt nicht aufgefallen, dass er überhaupt einen Regensensor hat, und schon gar nicht dass dieser nicht funzt weil der Händler beim Scheibentausch ne falsche Scheibe eingebaut hat.

Soll nun jeder Profi den normalen Kunden übers Ohr hauen dürfen, nur weil der sich nicht auskennt?
Da kann ich nicht zustimmen, sorry!
Und das sieht der Gesetzgeber ja gottlob so wie ich....
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 12:33   #4
don_franco
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
Standard

Buenas,

schoen wie die Autoindustrie Ihre Kunden gedrillt hat und es seinen Naehrboden gefunden hat. Wer fehlerfreies Auto will soll gefaelligst Neuwagen kaufen. Und noch nicht mal diese sind tatsaechlich fehlerfrei, im Gegenteil die Kunden, auch im "Luxussegment" sind wahre Testfahrer.

Rost ist also bei 7 jaehrigen Autos der neueren Modellreihen hinzunehmen, stillschweigend und devot, ist ja kein Neuwagen.

Selten soviel Unfug gelesen

Wenn ein Premiumhersteller unfaehig ist Autos herzustellen die nicht mal 10 Jahre rostfrei sind, dann gute Nacht.

Und nur mal am Rande: Nur weil sich jemand auf existente Rechte beruft, mit welchen uebrigens auch die Industrie plant und rechnet, sollte dieser auch diese wahrnehmen duerfen und sollen.

Verbreitung der assigen Parole: " Schnauze wenn kein Neuwagen " sollte tunlichst eingedaemmt werden
__________________
adios don porno ( Hüter des ordinären und vulgären, Wächter des niveaulosen )

Das BMW Interner Link) Armutszeugnis externer Link zu einem Angebot bei AutoSCOUT24  * ¡ se vende solo espagña !*
don_franco ist offline  
Alt 01.12.2005, 12:40   #5
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Ich verstehe die Diskussion auch ehrlich gesagt nicht so ganz.
Es ist ganz klar gesetzlich geregelt, wie die Gewährleistung funktioniert und wann sie greift.
Es ist auch ganz klar in den AGB´s der Garantie beschrieben, wann sie eintritt.

Da ist absolut NULL Platz für Auslegung oder Diskussion ob ja oder nein, das ist zu 100% festgelegt und wird tagtäglich überall so praktiziert.
Ich würde mit dem Händler doch nicht ernsthaf über Gewährleistung diskutieren!
Hinstellen, Fristsetzung und ansonsten ab zum Anwalt.
Ferddisch!
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 17:39   #6
Profiler
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Profiler
 
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
Standard

Boah,
ich habe getz allet gelesen, denke aber ebenso wie Marks (habe null Semester Jura studiert und nur gefeiert ). Da keiner weiß, was in dem Vertrag steht (hier könnten ja Mängel erwähnt sein ), niemand weiß welcher Art die Garantie ist oder ob der Vertrag bezüglich der Gewährleistung/Garantie nicht evtl. sogar unwirksam ist, z.B. aufgrund einer unzulässigen Einschränkung der Garantie/Gewährleistung sollte er einen Experten aufsuchen und gut ist.

Evtl. war der Rost ja schon beim Kauf deutlich zu sehen wenn man nicht völlig blind vor dem Auto gestanden hätte. Auch muß der Rost kein Verarbeitungsmangel seitens BMW sein, es könnte auch ein nicht behandelter Kratzer o.ä. des Vorbesitzers sein. Ich glaube kaum dass man dafür den Verkäufer haftbar machen kann.

Der Regensensor muß evtl. nur mal neu initialisiert werden und unter PDC defekt kann man einen einzelnen Sensor oder die gesamte Anlage verstehen.

Ohne den Inhalt des Vertrages und eine genaue Mängelbeschreibung kann man meiner Meinung nach kein klares Statement abgeben, sowohl als (Voll-)Jurist, noch als interessierter Laie.

In diesem Sinne

P.S. Iss besser hier als Barbara Salesch
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
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Für "Profillose" gilt: Interner Link) Ich antworte auf keine Frage mehr....
Profiler ist offline  
Alt 01.12.2005, 17:59   #7
Frrezman
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
Standard

Ei Ei man Leute.

Also von guten Beiträgen bis wirklichen Schwachsinn "Kauf dir nen Neuwagen" ist ja wirklich alles dabei.

Also ich habe eine Garantie (Kein Euro+).In dieser Garantie werden aber nur 100% Arbeitsstunden und 50% Material übernommen.Diese Garantie hat aber gar nichts damit zu tun, weil PDC vorher schon kaputt war.Ich den Regensensor leider nicht getestet hatte.

Beim PDC kannte ich das nur aus unserer E-Klasse (w211)/optisch+akustisch und woher sollte ich denn wissen , wenn der Dauerton piept , damit anzeigt das er kaputt ist?
Erst nachdem studieren der Anleitung, war ich schlauer.

Das mit dem Rost habe ich beim Händler übrigens doch noch gar nicht erwähnt, wollte hier nur mal fragen ob das Gewährleistung ist oder nicht!!
__________________
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Frrezman ist offline  
Alt 01.12.2005, 14:44   #8
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von JVogel
@ uli, @rednose

Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.

1. Das Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten nach Kauf begründet eine Vermutung - mehr aber auch nicht -, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

2. Kann der Händler beweisen, dass das Teil bei Übergabe funktioniert hat - was natürlich schwer ist, aber nicht unmöglich - besteht keine gestzliche Gewährleistung. Vielleicht hilft dann noch die Garantie.

3. Ob bei einem 98er Baujahr Rost überhaupt einen Mangel darstellt oder eine altertypische Erscheinung lasse ich mal dahingestellt. So klar ist das jedenfalls nicht.

Fazit:
Alles nicht so einfach. Ein Streit will hier wegen der Kosten wohlüberlegt sein.
zu 1.) + 2.) Es ist schlichtweg egal, ob die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren, da innerhalb der ersten sechs Monate die Sachmängelhaftung gilt. Daher geht die Rechtsprechung in einem solchen Fall einfach davon aus, daß die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren und der Verkäufer muß die Reparatur VOLL übernehmen, auch Reparaturen die nicht innerhalb der €plus liegen (außer Verschleißgeschichten natürlich).
Da ist das Recht mal sehr kundenfeundlich.

zu 3.) Die Rostgeschichte sehe ich in der Tat auch zweifelnd.

Er sollte zum Anwalt gehen und nicht mit dem Händler diskutieren.
Die Rechtslage ist klar geregelt und auf seiner Seite !
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline  
Alt 01.12.2005, 14:59   #9
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
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Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard Sorry, ist schlicht falsch

Zitat:
Zitat von rednose
zu 1.) + 2.) Es ist schlichtweg egal, ob die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren, da innerhalb der ersten sechs Monate die Sachmängelhaftung gilt. Daher geht die Rechtsprechung in einem solchen Fall einfach davon aus, daß die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren und der Verkäufer muß die Reparatur VOLL übernehmen, auch Reparaturen die nicht innerhalb der €plus liegen (außer Verschleißgeschichten natürlich).
Da ist das Recht mal sehr kundenfeundlich.
Ist leider völlig falsch. Lies § 434 BGB und § 476 BGB.

Das mit der (gesetzlichen) Vermutung (es gibt auch eine andere), ist richtig.

Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
Marks ist offline  
Alt 01.12.2005, 15:06   #10
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von Marks
Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
Wenn er kann, ist das richtig, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann greift eben die Garantie (wenn sie das umgreift), sofern der Schaden nicht selber vom Käufer verursacht wurde.

Insofern hast Du recht, daß einem die DANN Garantie dafür vorliegen muss, nicht aber zwingend der Kaufvertrag.
Die Gewährleistung ist hier janicht mehr ausschließbar, in diesem Falle nicht mal verkürzbar!

Das ist ja gerade SINN DER SACHE, dass ahnungslose Käufer nicht von windigen gewerblichen Geschäftemachern übern Tisch gezogen werden...
The Stig ist offline  
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