@Uli: voll korrekt in allen Punkten !
@dieselspaß:
Sorry, aber du hast bezüglich Garantie-/Gewährleistungsrecht wirklich überhaupt keine Ahnung. Und deinen Ton solltest du auch mal überdenken...
@reddragon:
Einfach zu einem anderen Freundlichen gehen, ist nicht so einfach. Der Händler, der die das Fahrzeug veräußert hat, muß das Recht der ersten Nachbesserung erhalten bzw. dem Besuch bei einem anderen Freundlichen zustimmen, sonst besteht die Gefahr, daß du dein Recht auf Korrektur des Mangels im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung verspielst.