


BMW 7er, Modell E38 |
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10.10.2025, 03:45
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#11
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Ich frage mich übrigens auch, in wieweit meine Nachrüstungen wohl für diesen Fall den Fahrzeugwert erhöhen können.
Was meint ihr?
Originalgetreue Aufwertungen/Nachrüstungen gegenüber der ursprünglichen Ausstattung dieses Fahrzeugs
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Geändert von gasi (10.10.2025 um 03:55 Uhr).
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10.10.2025, 05:51
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#12
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Neues Mitglied
Registriert seit: 07.10.2024
Ort:
Fahrzeug: E38-750iA VFL (05.98), E34-540iA (04.93)
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Zitat:
Zitat von gasi
...
Ich gehe nun mal zur lokalen BMW Niederlassung und bitte um einen Termin dort mit dem Sachverständigen der Versicherung.
Und ich hoffe sehr, dass die BMW Leute mir helfen, den Wert meines wirklich absolut tadellos gepflegten und schier zur Maximalausstattung hochgerüsteten Wagens argumentativ zu belegen.
Ich meine mal nur mal so zum Thema "Wiederbeschaffungswert", das kann man einfach vergessen. So einen Wagen gibt es nicht mehr wiederzubeschaffen.
Demgegenüber ist eine reine Bewertung vom Schreibtisch aus natürlich quasi ein Totalschaden schon ohne Schaden.
Ein 27 Jahre alter 728i mit 300 Tkm ist quasi nix mehr wert.
Und meiner hatte ab Werk auch noch bloss eine Buchhalterausstattung.
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Es ist nicht böse gemeint: Aber du solltest ernsthaft überlegen, ob du dir von Anfang an professionelle Hilfe mit ins Boot holst. Ein versierter Rechtsanwalt und selbst ausgesuchter Sachverständiger werden eher dienlich sein, deine rechtlichen Interessen zu wahren. Allein deine nicht werksseitige Ausstattung wird nur jemand ernsthaft berücksichtigen, der sich mit der Materie auskennt. Der Rest geht nach Datensätzen.
Allein schon der Ansatz zur markengebundenen Fachwerkstatt zu gehen, kann dir auf die Füße fallen. Denn um deren Kostenansatz als Schadensersatz geltend machen zu können, bedarf es bei älteren Fahrzeugen entsprechender Voraussetzung (i.d.R. lückenloses Serviceheft bei der Markenwerkstatt und dortige nachweisbare Reparaturen). Ansonsten wird auf eine freie Werkstatt verwiesen.
Von den weiteren möglichen Besonderheiten in solchen Fällen (Regulierung nach Prüfbericht, Reparaturrisiken, etc.) einmal gänzlich abgesehen.
Und auch ein Wertgutachten ist keine Garantie dafür, dass bei einem Haftpflichtschaden diese Werte tatsächlich berücksichtigt werden.
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10.10.2025, 07:09
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#13
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Zitat:
Zitat von keulejr
... du solltest ernsthaft überlegen, ob du dir von Anfang an professionelle Hilfe mit ins Boot holst. Ein versierter Rechtsanwalt und selbst ausgesuchter Sachverständiger werden eher dienlich sein, deine rechtlichen Interessen zu wahren
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Es ist sicher gut gemeint von dir.
Aber habe ganz sicher keine Lust mir zum vornherein selber zusätzliche Kosten aufzuhalsen. Ich versuch schon erst mal mich gütlich zu einigen. Wenn ich dann mit dem Vorschlag nicht einverstanden bin, kann ich immer noch widersprechen.
Ich bitte v.a. um argumentative Hilfe der BMW NL, falls der Sachverständige das Auto standardmässig bewerten will, ohne auf Zustand und Ausstattung gebührend Rücksicht zu nehmen.
Und ich hoffe, dass die nicht versuchen werden die neue Tür zu verweigern und eine Reparatatur zu verlangen. Das ist mir von der Wertigkeit her nicht gut genug.
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10.10.2025, 08:01
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau, Kawasaki ZX9R 1997
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Ich kenne das nur von einem Motorrad. Eine Dame fuhr rückwärts mein Motorrad um. Verkleidung hatte einige kleine Risse und Abplatzer, Blinker kaputt usw.
Meinte der Mann der Dame, ach, lässt sich doch leicht richten. Sagte ich, vielleicht.
Dann nahm ich Anwalt, der regelte das.
Am Ende hatte ich eine nagelneue Verkleidung samt Beklebung der Schriftzüge etc. 4400 €.
Die alte Verkleidung durfte ich behalten. Hab sie gerichtet und verkauft.
Meine Ex hatte eine Yacht und als sie die transportierte, beschädigte ein LKW die Yacht auf dem Hänger.
Da sie den LKW Fahrer kannte, wollten sie sich gütlich einigen.
Tja, am Ende hat sie die Reparatur selbst bezahlt. 9000 €.
Macht einer Schaden an Deinem Fahrzeug, grundsätzlich Anwalt. Du glaubst nicht, wenn Du Dich gütlich einigen möchtest, wie gemein auf einmal die Gegner hinter Deinem Rücken werden und versuchen, so wenig wie möglich zu bezahlen oder zuzugeben.
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10.10.2025, 09:16
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#15
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Zitat:
Zitat von Puddlejumper
.....Du glaubst nicht, wenn Du Dich gütlich einigen möchtest, wie gemein auf einmal die Gegner hinter Deinem Rücken werden und versuchen, so wenig wie möglich zu bezahlen oder zuzugeben.
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Da hast sicher recht.
In diesem meinem Fall haben wir (beide Parteien) uns darauf geeinigt, die Polizei zu holen, die den ganzen Fall aufgenommen hat und einen Polizeirapport erstellt. Die Dame ist rückwärts in meine Seite gefahren. Ich hatte bereits gestoppt. Keine Schrammspuren längs meines Fahrzeugs sondern nur eine grosse stumpfe Delle.
Dame hat die Schuld auch noch explizit zugegeben.
Sie hätte nichts in der Rückfahrkamera gesehen und gepiepst hätte das Auto auch nicht. Zudem stellte die Polizei fest, dass sie ihre Brille bzw. Kontaktschalen nicht trug zu denen sie gemäss Führerschein aber zwingend verpflichtet wäre. Sie hatte einen männlichen Beifahrer, der dann gefragt wurde, ob er einen Führerschein habe, was dieser verneinte. Darauf meinte die Polizei, dann hätte sie aber ein Problem, weil sie gar nicht mehr wegfahren dürften. Da machte sich der Beifahrer dann per ÖV auf den Heimweg um die Brille für Frauchen zu holen.
Ich habe ein Direktforderungsrecht gegenüber der Versicherung.
Das einzige Problem sehe ich, dass sie mittels einer Unterbewertung meines Fahrzeugs Faxen machen könnten.
Aber ich bin dennoch zuversichtlich, dass der extrem überdurchschnittliche Zustand des Fahrzeugs ausreicht, um eine ordentliche Schadensregulierung erreichen zu können.
Typischerweise ist man in der Schweiz etwas weniger kauzig, dass man um jeden Cent einen Fight führen muss. Schauen wir mal.
Ich halt Euch auf dem Laufenden.
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10.10.2025, 10:06
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#16
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Du fightest ja nicht gegen die Frau, sondern gegen deren Versicherung - und Du gehst da echt etwas blauäugig an die Sachs. Wobei ich das Schweizer Recht nicht kenne - in Deutschland auf jeden Fall bei solchen Summen einen Rechtsanwalt einschalten. Du hast sonst keine Chance gegen diese Abzockerkonzerne…
Habe selbst im April einen unverschuldeten Unfall gehabt und nach langem hin und her 75 Prozent der Kohle erst gesehen…ohne Anwalt trotz ganz klarer Sachlage keine Chance!
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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10.10.2025, 10:40
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#17
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Wir haben auch gerade die selbe Sorge. Montag abend Wildunfall mit unserem Skoda. Teilkasko vorhanden. Polizei hat Unfall aufgenommen.
Ich selber schätze mal so 3500 - 4000 Euro, Karosseriewerkstatt ( Partner unserer Versicherung) schätzt 5000 - 6000 Euro. Gutachter war schon da aber das Gutachten liegt noch nicht vor. Der Chef meinte, könnte knapp werden bei einem 12 Jahre altem Auto mit 270000 Km... Ich hab schon gesagt,das ein Diesel ein paar KM auf der Uhr hat ist ja klar.
Das Auto ist auch in einem Top gepflegten Zustand, Kein Rost, nichtmal geringste Kratzer...
Der Wagen ist auch noch fahrbereit, Kaputt sind nur angeschraubte Teile, es muß nichts gezogen oder gerichtet werden, hätte wirklich schlimmer kommen können.
Naja, mal sehen was raus kommt.
__________________
Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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10.10.2025, 15:31
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.04.2020
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (04.96)
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Also ein guter Karosseriebauer kann das mit Sicherheit reparieren, das ist alles machbar aber eine Preisfrage, zur Not eine gebrauchte kaufen und dann eben diese restaurieren lassen sprich entrosten lackieren oder schweißen
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10.10.2025, 15:34
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.04.2020
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (04.96)
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Muss halt zuvor besprochen werden , er kann nicht einfach einen Auftrag erteilen , am Ende zahlt die Versicherung nicht und er muss 5000€ und anderweitige kosten tragen, also der Versicherung alles mitteilen und wenn die das ok geben was ich nicht denken dann machen lassen , es wird ja begutachtet und dann je nach kosten Aufwand und Restwert entscheiden ob Totalschaden oder nicht wenn die Reparatur 5000€ kostet , der Wagen nur einen Wert von der Versicherung bei 3000€ liegt bekommst du vielleicht 2000€ und musst dann eben bis 5000€ selbständig zahlen je nach dem also einfach machen lassen kann sehr teuer enden vermute ich
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10.10.2025, 18:31
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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Zitat:
Zitat von gasi
Ich frage mich übrigens auch, in wieweit meine Nachrüstungen wohl für diesen Fall den Fahrzeugwert erhöhen können.
Was meint ihr? [/list]
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..verlorenes Geld, denn die gleichen die VIN mit DAT ab (oder schlimmsten Falle Audatex)
Da die Aufrüstung nicht vom Werk erfolgt ist fehlt der Beleg zu den Arbeiten, sowie die Teilereferenzen die da ja auch als Investition erstmal belegt sein müssen.. .
Übrigens - fehlen nicht die "Facelift" Umrüstungsteile in deiner Liste?
die Kotflügel hatte ich doch bekommen weil die noch "vor Facelift" sind 
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