Zitat:
Zitat von peterpaul
Ein Anhänger hat zulassungsrechtlich eine eigene Identität - er hat ja auch ein eigenes Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen.
Also muss er auch versichert werden .
Wenn man eine abnehmbare AHK montiert hat - und jemand fährt auf - dann muss der Fahrer mit der AHK einen Teil des Schadens des Auffahrenden übernehmen - denn ohne - überflüssig - montierte AHK wäre der Schaden beim Auffahrenden ja geringer .....
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hallo,
in einigen ländern ist es verboten wenn man ohne Anhänger unterwegs ist und die abnehmbare anhängervorichtung montiert hat wird man zur kasse gebeten, ob starre Anhängervorichtungen dort noch erlaubt sind weis ich nicht.
gruss mike