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24.12.2014, 22:26
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
Ein kleiner Auszug aus der Mail
Es ist auch nicht nötig diese unabhängig von einem Fahrwerk zur Sichtprüfung zuzu senden da sie ja über jede Prüfstelle in der KBA Datenbank vom Prüfer eingesehen werden können.[/i]
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Das Kba hat nicht mal alle getypten Fahrzeuge mit den vollständigen Technischen Daten in seiner Datenbank und da sollen die jetzt ne Datenbank mit Fahrwerken haben. Dann könnte man ja auf sämtliche Teilegutachten in Papierformat verzichten, wenn der SV die abrufen könnte. Mittlerweile mischen sich ja auch EU Recht und deutsches Recht,sodass das Kba immer weniger zur Verfügung stellt. Na so recht schlau werd ich nicht
Persönlich würde ich eh nie was kaufen, wo ich nicht selber nachschauen kann ob das Teil für mein Fahrzeug geeignet ist. Und nur weil irgendjemand ein Gutachten mit meiner Fin ausdruckt überzeugt mich das nicht wirklich
Alle Jahre wieder, wenn zum Jahresende AbgasNormen auslaufen und für LagerFahrzeuge AusnahmeGenehmigungen vom KBA erteilt werden, dass die entsrechenden Fahrzeuge noch neuZulassungsfähig sind, bekomme ich mich jedesmal mit den Verkäufern in die Haare, weil die denken einfach in eine Kopie der Genehmigung vom KBA die Fin reinschreiben reicht aus. Hier reicht das aber nicht,weil der FahrzeugHersteller die Genehmigung nur für explizit festgehaltene Fahrzeuge bekommt.
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen.
Schöne Feiertage noch
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24.12.2014, 23:39
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#2
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von mm.dicker
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen
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Das ,bzw ähnliches hab ich ja mit meinen AGGs oben beschrieben. Diese Gutachten müssen die Anlagenimporteure für teures Geld selber fahren und holen das Fahrzeug für Fahrzeug über die Gutachten wieder rein.
Daher werden die FIN bezogen und gelten eben nur für das eine FZ - egal ob du nun mit nem identischen FZ daneben stehst- schwer zu vertsehen, ist halt so 
Ein TÜVler der aus Gefälligkeit mal eben so... bekommt da richtig Ärger wenn das aufkommt, zumal das mittlerweile ordentlich dokumentiert wird.
Aber die Story mit dem "im Computer hinterlegt" ist Käse, denn was wenn ich beim nächsten mal zur Dekra, GTÜ oder KÜS fahre. Oder in einer Werkstatt HU machen lass wo der Prüfer keinen Zugang zu den Daten hat?
Gerade für den Fall hat man ja das Handschuhfach - halbvoll mit Gutachten 
Was wenn der Laden mal pleite macht oder den Besitzer wechselt, was in der Branche ja üblich ist?
Ich kenn solche Geschichten aus der US Car Szene zur genüge - da wird/wurde viel auch nur vor Ort eingetragen 
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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25.12.2014, 09:20
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#3
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HighEnd Transporter
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.11.2005
Ort: BORG-Cube
Fahrzeug: Transporter E38-740d
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Yo! genau so ist das...
also:
wenn, wer auch immer hier was zu verchecken hat,
dann soll der gefaelligst (wenn so gewollt von Landesvorschriften)
auch ein GUTACHTEN fuers Handschuhfach Liefern.
---> ansonsten soll er sich trollen und seinen DrecksKram/ohne PapierAnlage
in die 3.Welt verchecken und nicht hier in der EU ...
gruss
__________________
---> EMAIL: <---
transporter.email@gmx.de
"Ich mach mir die WELT, wie sie mir GEFÄLLT... !!!"
"Den eigenen Verstand überschreiten und sich der Welt bemächtigen..."
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25.12.2014, 10:08
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#4
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Aus meiner Sicht ist dieser Thread für Ablage P.
Der Themenstarter hat hier auch schlaue Tipps auf Lager wie das folieren von Scheinwerfern und anderen Beleuchtungseinrichtungen.
Jeder weiß, dass das zu erlöschen der BE führt. Darauf wird freundlicherweise aber nicht hingewiesen.
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25.12.2014, 10:32
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#5
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HighEnd Transporter
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.11.2005
Ort: BORG-Cube
Fahrzeug: Transporter E38-740d
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25.12.2014, 13:04
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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mm.dicker
Dieser Auszug ist darauf bezogen das kein Gutachten einfach so zu mir geschickt wird um es sich anzuschauen oder es einem SV zu zeigen da es nur zum Fahrwerk zusammen verschickt wird mit der passenden FIN. Wenn der SV sich trotz allem etwas anschauen möchte kann er sicher in seine Datenbank schauen und wird auch etwas finden.
McClane
Ob man sich nun komplett schwarze Blinker so reinbaut für teuer Geld die jeder Polizist bemängelt,egal ob gutachten oder nicht, oder man eine Folie drüber zieht, und zur not wenn man mit dem netten Herren redet, wieder abmacht und alles ist ok. Ist im Endeffekt das gleiche nur das die Folie günstiger ist.
Chevyman
erstmal darf so ein Fahrwerk nur in einer Technischen Prüfstelle abgenommen werden und meist auch nur von der Dekra. Heißt die Daten sind dazu also vorhanden. Und wie ich es beschrieben habe, Man bekommt ein Gutachten zum Fahrwerk, es werden bloß so keine Gutachten ausgegeben.
TRANSPORTER
Du kannst dir ein ganzes Buch davon kopieren und dir in dein Handschuhfach legen wenn du möchtest. Weil wie ich es jetzt mittlerweile sicherlich schon 5 mal gesagt habe gibt es bei D2 EIN GUTACHTEN DAZU...bei dem beispiel G.A.S WIRD DAS GUTACHTEN EINGEZOEN UND VERNICHTET.
Zumal selbst wenn du ein ganzes Handschuhfach voller gutachten hast hat der Beamte immernoch das Recht zu sagen "Nee, gefällt mir nicht,ist mir nicht bekannt, nachkontrolle!" und den Mängelschein gibt es dann trotz Gutachten.
Nochmal für alle verständlich weil ich keine Lust habe mich zu wiederholen...
D2 AIRRDE FAHRWERK <<< um das geht es!
- kein Gutachten einfach so zum verschicken und anschauen
- bei Interesse beim TÜV vorsprechen und gemeinsam in die KBA Datenbank schauen
- Gutachten mit FIN zum eintragen & behalten gibt es beim Fahrwerkkauf dazu
G.A.S AIRRIDE FAHRWERKE <<< bauen für den E38 nichts und war nur bsp.
-kein Gutachten zum verschicken und nachschicken (wenn gebraucht gekauft wird)
- Gutachten wird zur Werkstatt des Einbaus übermittelt und danach zurück geschickt oder vernichtet
- Gutachten kommt samt Fahrwerk und wird nach Eintragung eingezogen und dann vernichtet
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25.12.2014, 14:21
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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[quote=Bavarian740i;2313963]mm.dicker
Dieser Auszug ist darauf bezogen das kein Gutachten einfach so zu mir geschickt wird um es sich anzuschauen oder es einem SV zu zeigen da es nur zum Fahrwerk zusammen verschickt wird mit der passenden FIN. Wenn der SV sich trotz allem etwas anschauen möchte kann er sicher in seine Datenbank schauen und wird auch etwas finden.
erstmal darf so ein Fahrwerk nur in einer Technischen Prüfstelle abgenommen werden und meist auch nur von der Dekra.
Heißt die Daten sind dazu also vorhanden. Und wie ich es beschrieben habe, Man bekommt ein Gutachten zum Fahrwerk, es werden bloß so keine
D2 AIRRDE FAHRWERK <<< um das geht es!
- kein Gutachten einfach so zum verschicken und anschauen
- bei Interesse beim TÜV vorsprechen und gemeinsam in die KBA Datenbank schauen
[/QUOTE
Die Datenbank von Fahrwerken wo immer die sein soll Zweifel ich an
Und welche PrüfOrganisation zuständig ist,ist von Bundesland zu Bundesland verschieden Für Brandenburg und Berlin ist es die Dekra in den AltBundesländern meistens eine andere. In Bayern glaub ich TÜV Süd .
Aber worum geht's hier eigentlich noch? Wenn jemand so ein Fahrwerk kauft, würde ich die Abnahme gerne begleiten und mir das Verfahren aus reiner Neugierde mal anschauen. Auch ich lerne auf meinem AmtsSessel nicht aus.
Nur scheint mir der hier erwähnte und nicht schlüssige Ablauf nicht ganz den üblichen Werdegang für Anbau- Zubehör- Tunigteile zu entsprechen.
Also wer sich so ein Fahrwerk bestellt und das Gutachten zum eintragen und anschließenden Vernichten bekommt,könnte mir gerne eine PN zukommen lassen. Wenn es nicht allzu weit weg ist,tät ich mir das gern mal anschauen
Ein Bekannter hat sich ein GW- Fahrwerk schicken lassen und sollte schlussendlich quer durch die Republik fahren, da nur der Verkäufer wohl einen Prüfer hatte, der das abnehmen würde
Die Dekra hat abgelehnt.
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25.12.2014, 14:30
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#8
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suicidgefährdet ;)
Registriert seit: 30.12.2008
Ort:
Fahrzeug: Audi A6 4F Avant 3.0TDI
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
McClane
Ob man sich nun komplett schwarze Blinker so reinbaut für teuer Geld die jeder Polizist bemängelt,egal ob gutachten oder nicht, oder man eine Folie drüber zieht, und zur not wenn man mit dem netten Herren redet, wieder abmacht und alles ist ok. Ist im Endeffekt das gleiche nur das die Folie günstiger
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hmmm das stimmt so nicht ganz!
die Sache mit der Folie ist Vorsatz! vor allem wenn du sie an Ort und Stelle abziehst....
Hab da schon was feines erlebt... der Kollege hat jetzt erst mal 1 Jahr keine Führerschein mehr!
und die getönten Blinker, kann man eingetragen bekommen. Denn es ist ein Prüfzeichen drauf! Nur das dann im Schein eine kleine Anmerkung steht: "Blinker getönt, und auf Lichtdurchlässigkeit geprüft Prüfnummer XY" (ok das gutachtet kostet ein paar Euro)
mfg Heiko
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25.12.2014, 15:11
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Doppelt gepostet
Geändert von mm.dicker (25.12.2014 um 15:19 Uhr).
Grund: DoppelPost
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