Zitat:
Zitat von Blecha
Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.
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Also diese Aussage (oder Schriftstück) ist ja nun "nichtsaussagend", und hat auch keinerlei Bestand, da genau bezeichnet sein müßte wie die beschaffenheit ist. Ansonsten könnte man hinterher ja was ändern, und den "wisch" vorlegen...
Desweiteren Brauch keiner Xenonscheinwerfer (wenn originalteil) eintragen lassen. Dies wurden von BMW schon gemacht, sie wurden typisiert, und sind somit generell am E38 Zulässig.
WENN, dann muß die Ausnahmegenehmigung mit Hinweis (Hier: auf die fehlenden ALWR) eingetragen sein!!!
Bestes Beispiel: Mein MG... er besitzt überhaupt keine LWR. Weder automatisch oder manuell. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die LWR im Innenraum aber vorgeschrieben...
Das "Fehlen" stand in den Papieren...
Jetzt nicht mehr, weil den Franzosen so ein Blösinn nicht interessiert...