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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.06.2012, 09:15   #1
fuscher
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Jungs nicht immer Streiten wir sind doch schon Groß

Ich Vermute das Blecha Schon eine ALWR Verbaut hat, weil nach seiner Aussage die Scheinwerfer " Nach " dem Licht einschalten Hoch und Runterfahren !!!
bei Halogen machen sie dieses zwar auch aber mit Einschalten der Zündung
und eine SWR hat er ja nach seiner Aussage ja Auch, somit hat der Tüv keine Probleme Original Xenon Einzutragen

Das Gesetz sagt ja aus, Xenonnachrüstung nach dem 01.04.2000 nur mit Zugelassenen Scheinwerfer in Verbindung mit ALWR und SWR
wann der wagen von Band gelaufen ist, vor 2000 oder Danach ist Dabei Egal !
Es gild das Datum der Eintragung, da von uns Mit Sicherheit keiner eine Zeitmaschiene im Keller hat, dürfte das mit Eintragen vor 2000 Schwierig werden

Mein 740il von 10,94 hat auch Werksxenon ohne ALWR, dafür aber Niveauregulierung mit SWR das hat 94 gereicht !
wenn ich in meine alte Bestellliste Schau steht da zb 740i Xenon in Verbindung mit ALWR, SWR
740il Xenon in Verbindung mit Niveauregulierung, SWR, wurde Anscheinend beim il nichtmal eine ALWR Angeboten für Xenon !
Heute würd ich sie so nichtmehr Eingetragen Bekommen
LG
Karsten
__________________
Strom tut erst dann weh wenns riecht (Alte Elektriker Weisheit)
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Alt 05.06.2012, 09:20   #2
Andimp3
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Zitat:
Zitat von fuscher Beitrag anzeigen
Ich Vermute das Blecha Schon eine ALWR Verbaut hat
Glaube ich eher nicht... dann hätte er nicht das Stellrad der manuellen LWR im Cockpit

Hab ich zwar schon geschrieben... aber ich wiederhole mich ja gerne für Dich
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2012, 10:24   #3
fuscher
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@Andimp3
Ich bin Baujahr 66 da kann ich mir nicht mehr alles Merken

Dann würde seine LWR sich beim Licht Einschalten nicht Bewegen, oder einer hat da dran Rumgebastelt das die LWR erst Spannung Bekommt wenn Abblendlicht Eingeschaltet wird

Wenn der TÜV Prüfer beim Eintragen das LWR Rädchen nicht Gesehen hat, muss der echt Totematen auf den Augen Gehabt Haben

und ohne ALWR ist die Eintragung nicht Erlaubt, und wird so nicht Zulässig sein wie du schon Sagtest !
Kann mir auch nicht Wirklich Vorstellen das ein TÜV Prüfer das so Macht !
wenns Rauskommt Fällt das Negativ auf ihn Zurück
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Alt 05.06.2012, 10:31   #4
Andimp3
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Zitat:
Zitat von fuscher Beitrag anzeigen
Ich bin Baujahr 66 da kann ich mir nicht mehr alles Merken
Red Dich nicht raus... wir sind vom gleichen Jahrgang

Zitat:
Wenn der TÜV Prüfer beim Eintragen das LWR Rädchen nicht Gesehen hat, muss der echt Totematen auf den Augen Gehabt Haben
Was mich jetzt auch nicht sonderlich wundern würde
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Alt 05.06.2012, 10:50   #5
fuscher
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Red Dich nicht raus... wir sind vom gleichen Jahrgang
Na dann Kannste mich ja Bestens Verstehen

Nee Wundern würd ich mich dadrüber auch nicht !
Wenn ich was Eintragen Lasse und Bekomm bei der nächsten Polizei Kontrolle dafür einen übern Sack, wäre diese Ganze Eintragerei Völlig Sinn Befreit !!!
in dem Falle sollte der Prüfer zur Rechenschaft gezogen werden und nicht der Fahrzeughalter, das wäre Gerechter meiner Meinung nach

Dann kann ich mir das Geld zum Eintragen Sparen und gleich die Strafe dafür Bezahlen, kommt mir dann am Ende Billiger
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Alt 05.06.2012, 10:56   #6
Blecha
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Niveauregulierung habe ich.
SWR habe ich auch.

Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.

Habe ich im Auto, welches momentan am Lackierer ist.

Und der Tüv Prüfer hat das Rad sehr wohl gesehen, allerdings meinte er das man die ALWR erst ab 1997 brauche.
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Alt 05.06.2012, 11:11   #7
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Blecha Beitrag anzeigen
Und der Tüv Prüfer hat das Rad sehr wohl gesehen, allerdings meinte er das man die ALWR erst ab 1997 brauche.
Ah ja... und DU warst vor 1997 dort ? Wenn nicht dann hat er das wie bei ner Neuzulassung zu behandeln und darf Dir Xenon nicht eintragen.

Das das Fahrzeug als es gebaut wurde die Voraussetzungen für Xenon hatte. Es kommt immer auf die rechtlichen Bestimmungen am Tag der Eintragung an !

Wenn er es Dir trotzdem eingetragen hat dann handelte er rechtswidrig.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2012, 11:34   #8
fuscher
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Na dann haste Echt Glück gehabt !
Dann Lies mal Hier
Auszug aus Wikipedia

Vorschriften für den nachträglichen Einbau in Kraftfahrzeuge
Eine Scheinwerferwaschanlage

Die Gasentladungslampe muss der ECE-Regelung 99 entsprechen.
Der Scheinwerfer muss der ECE-Regelung 98 entsprechen.
Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage gefordert.
Die Scheinwerferwaschanlage muss der ECE-Regelung 45 entsprechen.
Siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem. § 50 Abs. 10 StVZO: Lichtvorschriften-StVZO

Was sich auch mit der Aussage des TÜV Prüfers deckt als ich bei meinen e34 M5 die Xenonscheinwerfer aus einen 750il E32 habe Eintragen Lassen
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Alt 05.06.2012, 14:05   #9
John McClane
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Zitat:
Zitat von Blecha Beitrag anzeigen
Niveauregulierung habe ich.
SWR habe ich auch.

Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.


Und der Tüv Prüfer hat das Rad sehr wohl gesehen, allerdings meinte er das man die ALWR erst ab 1997 brauche.
Dann hatte der Mann keine Ahnung, da diese Änderung deutlich nach dem Stichtag durchgeführt worden ist.
Das selbst Prüfingenieure so betriebsblind sind, ist für mich oftmals nicht nachvollziehbar.
Gerate bei einer Kontrolle an den Richtigen und es wird ein teurer Spass - und jede Menge Rennerei für Dich und/oder Deinen RA.
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Alt 06.06.2012, 19:03   #10
mevox
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Zitat:
Zitat von Blecha Beitrag anzeigen
Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.
Also diese Aussage (oder Schriftstück) ist ja nun "nichtsaussagend", und hat auch keinerlei Bestand, da genau bezeichnet sein müßte wie die beschaffenheit ist. Ansonsten könnte man hinterher ja was ändern, und den "wisch" vorlegen...

Desweiteren Brauch keiner Xenonscheinwerfer (wenn originalteil) eintragen lassen. Dies wurden von BMW schon gemacht, sie wurden typisiert, und sind somit generell am E38 Zulässig.

WENN, dann muß die Ausnahmegenehmigung mit Hinweis (Hier: auf die fehlenden ALWR) eingetragen sein!!!

Bestes Beispiel: Mein MG... er besitzt überhaupt keine LWR. Weder automatisch oder manuell. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die LWR im Innenraum aber vorgeschrieben...
Das "Fehlen" stand in den Papieren...

Jetzt nicht mehr, weil den Franzosen so ein Blösinn nicht interessiert...
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