|  
  
  
 
| 
| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
 |  
| Varianten |  
| 
 |  
| Detail-Infos |  
| 
   |  
| Interaktiv |  
| 
 |    - Anzeige - 
   |  | 
|  
 |  
	|  |  |  |  
 |  
 
 
	
		|  |  |  
	
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 13:03 | #11 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
				      | 
 Nein, zu 100% nicht - erst ab 2000 (glaube April) kam diese Regelung. 
Hatte selber nen 1997er Wagen, der beide Sachen ab Werk nicht hatte und das zu dauernden Diskussionen damals führte  
				__________________Viele Grüße
 
 Sebastian
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 13:13 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 21.12.2002 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
				
				
				
				
				      | 
 Hi,
 ich habe bei meinem 89er E32 Xenon nachgerüstet ( noch nicht mal originales ). Da ich Niveauregulierung habe, brauche ich keine ALWR. Eine funtionierende SWR ist aber Pflicht, sonst wird das nix mit der 2jährigen Plakette. Fahre jetzt seit gut 6 Jahren damit rum und war schon bei 3 Hauptuntersuchungen bei verschiedenen Tüv und Dekra Stellen - nie Probleme gehabt.
 
 Gruß,
 Pit
 
				__________________----------------------------------------------------------
 
 Viele Teile aus diversen Schlachtwagen ( E32 ) vorhanden
 
 Anfragen nur via U2U
 
 
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 13:16 | #13 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
				      | 
 Das man durch die HU kommt, heißt noch lange ncht, dass es legal ist... 
Was Dein E32 ganz sicher nicht ist, weil Du kein originales Xenon drin hast - raffen aber die meisten Prüfer nicht. Daher war ich etwas verwundert, dass die Polizei das in dem Fall detailliert geprüft hat (und sogar ein wenig Ahnung hatte...nur halt am Ende doch icht ganz so viel    ) |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 13:36 | #14 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 16.03.2010 
				
Ort: Dahlen 
Fahrzeug: E38-740i( Bj.95)
				
				
				
				
				      | 
 In meinem Fall waren es spezialisierte Beamte die nur auf Umbauten geachtet haben. Da meine Rückleuchten eh eine Fahrt zum Prüfer bewirkt haben hat kein Beamter unter die haube gesehen um die SW zu sichten. Fehlende SRA und Halogen Kürzel reichten zum bemängeln. |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 14:51 | #15 |  
	| Born to run 
				 
				Registriert seit: 23.11.2010 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von XX740  In meinem Fall waren es spezialisierte Beamte die nur auf Umbauten geachtet haben. |  Das glaube ich gerne. Ohne spezielle Ausbildung hätten die garnicht gemerkt, dass Dein Auto nicht Original ist... ;-) |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 15:02 | #16 |  
	| † 01.03.2020 
				 
				Registriert seit: 18.12.2005 
				
Ort: Dortmund 
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
				
				
				
				
				      | 
 Hier werden zwei Sachen verwechselt:Wenn man Xenon nachrüstet unterliegt man der Pflicht für ALWR und SWRA.
 Wenn man aber ein Fahrzeug mit Xenon aus der Zeit hat, als die SWRA noch nicht vorgeschrieben war (so wie der TE), dann hat man Bestandsschutz und muss es auch nicht nachrüsten.
 
 Gruß Jippie
 
				__________________--------------------------------------------------
 Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
 --------------------------------------------------
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 15:38 | #17 |  
	| Gruß, Christoph 
				 
				Registriert seit: 05.07.2005 
				
Ort:  
Fahrzeug: -
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von memyselfundich  hahaha, übel:  http://www.7-forum.com/forum/album.h...ictureid=21816 
hättest mal damals nachfragen sollen "warum illegal"    das du erst JETZT kontrolliert worden bist, mann müsst ihr lasche polizisten bei euch haben    Mit den leuchten wärst in bayern ja schon beim grenz übertritt fussgänger geworden |  Osteuropäische Plattenbauarchitektur im Hintergrund? 
Das wundert mich jetzt. Die ehemals VoPo`s wurden wohl zum arbeiten gezwungen   |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 16:56 | #18 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 16.03.2010 
				
Ort: Dahlen 
Fahrzeug: E38-740i( Bj.95)
				
				
				
				
				      | 
 Das mit dem Xenon macht mir keine sorgen. Da ich aber bis zum 08.12. einen Stempel brauche, brauche ich etwas um das Schwarze Zeug abzukriegen. Rückleuchten zum tauschen bekomme ich so kurzfristig nicht ran. |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 17:21 | #19 |  
	| Mr. Diesel 
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
				      | 
 Hättest doch schon lang bei Ebay oder BMW bestellen können   |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  06.12.2011, 17:23 | #20 |  
	| Gast | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von XX740  Hallo liebe Gemeinde. 
 War vor kurzem in einer Kfz Kontrolle.
 Natürlich gab es etwas zu beanstanden.
 1: schwarz lasierte Rückleuchten.
 2: Xenon Scheinwerfer.
 
 Zu 1. Wie bekomme ich den schwarzen Lack von den Leuchten???
 
 Zu 2. Gemäß Ausstattungsliste von BMW habe ich ab Werk Xenon verbaut, auch der Scheinwerfer selbst ist original und kein nachrüstzeug a la eBay.
 Das Problem ist nur das auf den Gläsern eine Buchstabenkombination für Halogen steht.
 Außerdem fehlt die SRA die vom Vorbesitzer beim Umbau auf Shadow Line entfernt wurde.
 |  1. In der Regel gar nicht, da müssen neue her. 
2. Es muß zwingend eine der folgenden Kombinationen drauf stehen: 
D2R=Gasentladungslampe (Xenonlicht)2 = 2. Version, R = Einsatz in Freiflächenreflektoren (FF) 
D2S=Gasentladungslampe (Xenonlicht)2 = 2. Version, S = Einsatz in Projektionssystemen (PES) 
DC/R=Bi-XenonCodebuchstaben auf Scheinwerfern, nicht zusammen einzuschalten 
DC=Xenon-Abblendlicht
 
@NeraEspada: Dummes Zeug. 
@BullPit: Glück gehabt, Kollege! |  
	|  |     |  
	
		
	
	
	
	
	
		| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) |  
		|  |  
	| 
	|  Forumregeln |  
	| 
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
 HTML-Code ist aus. |  |  |  |