


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
06.12.2011, 11:21
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.03.2010
Ort: Dahlen
Fahrzeug: E38-740i( Bj.95)
|
Verkehrskontrolle- Probleme mit der Beleuchtung
Hallo liebe Gemeinde.
War vor kurzem in einer Kfz Kontrolle.
Natürlich gab es etwas zu beanstanden.
1: schwarz lasierte Rückleuchten.
2: Xenon Scheinwerfer.
Zu 1. Wie bekomme ich den schwarzen Lack von den Leuchten???
Zu 2. Gemäß Ausstattungsliste von BMW habe ich ab Werk Xenon verbaut, auch der Scheinwerfer selbst ist original und kein nachrüstzeug a la eBay.
Das Problem ist nur das auf den Gläsern eine Buchstabenkombination für Halogen steht.
Außerdem fehlt die SRA die vom Vorbesitzer beim Umbau auf Shadow Line entfernt wurde.
|
|
|
06.12.2011, 11:25
|
#2
|
!!! \/12 Enthusiast !!!
Registriert seit: 03.03.2009
Ort: Sachsenring
Fahrzeug: Rolls-Royce Silver Spur
|
schwarz lasiert ist nicht erlaubt....
und Xenon, da musst du zur Dekra und dies bescheinigen lassen, das dies erlaubt ist.
Wenn E-Prüfzeichen drauf ist, dann ist es 100% erlaubt!
__________________
Freude am Fahren
Zensur, ist auch eine Art Diktatur.
|
|
|
06.12.2011, 11:30
|
#3
|
Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
|
ja das lasieren ist verboten, da können dir übelgestimmte auch an ort und stelle die karre stilllegen! Sei froh wenn da nichts mehr nachkommt!
Xenons müssen eine Reinigung haben, die musst du wohl oder übel nachbauen. Frag mal bei den bekannten schlachtern hier im forum an...
Wie man das lasiert wegbekommst - evtl mit lösungsmittel und einer bürste? teste das mal an unauffälliger stelle, weiß nicht was das lösungsmittel noch lösen könnte!! also vorsicht..
__________________
if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
|
|
|
06.12.2011, 11:32
|
#4
|
E32-Fanatiker
Registriert seit: 27.09.2010
Ort: Uplengen
Fahrzeug: BMW 735iL E32 Handschalter in Royalblaumetallic Baujahr 03/1988 in super Zustand...
|
Zitat:
Zitat von Nera Espada
....
und Xenon, da musst du zur Dekra und dies bescheinigen lassen, das dies erlaubt ist.
Wenn E-Prüfzeichen drauf ist, dann ist es 100% erlaubt!
|
Das ist so nicht korrekt. Zum Xenon-Gedöns gehört außerdem eine funktionierende ALWR und eine funktionierende SWRA. Fehlt eine dieser Komponenten oder ist defekt, ist die Betriebserlaubnis erloschen !
Da bei Ihm die falschen Streuscheiben (oder gar Scheinwerfer) verbaut sind und die SWRA darüberhinaus noch fehlt, wird ihm die Dekra gar nix geben ! Erst wenn alles vorhanden ist, gibts die Betriebserlaubnis... 
__________________
OO==[][]==OO
Ihr kauft euch immer neuere Autos, aber bei mir vollzieht sich der Prozess andersherum. Vom E38 zum E32 zurück. So muss dat sein...
|
|
|
06.12.2011, 11:35
|
#5
|
Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
|
hahaha, übel:
http://www.7-forum.com/forum/album.h...ictureid=21816
hättest mal damals nachfragen sollen "warum illegal"  das du erst JETZT kontrolliert worden bist, mann müsst ihr lasche polizisten bei euch haben  Mit den leuchten wärst in bayern ja schon beim grenz übertritt fussgänger geworden
|
|
|
06.12.2011, 11:46
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
|
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
|
|
|
06.12.2011, 11:52
|
#7
|
V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
|
Wenn die Xenons ab Werk verbaut wurden brauchen die keine Reinigung. Reinigung bei Xenon war erst ab 96 vorgeschrieben. Die Gläser sind auch uninteressant. Die sind gleich. Evtl. hat der Vorbesitzer oder auch du mal die von Bosch nachgekauft. Da wird auch nicht unterschieden zwischen Xenon und Halogen.
Was die lasierten Rückleuchten angeht...kauf dir gescheite und lass den Mist.
Gruß
Stefan
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped 
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
|
|
|
06.12.2011, 11:52
|
#8
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.03.2010
Ort: Dahlen
Fahrzeug: E38-740i( Bj.95)
|
Das lasiert nicht erlaubt ist war mir schon klar, ein Austausch sicherlich kein Problem. Das Zeug jedoch runter zu bekommen scheint nicht so leicht.
Terpentin, Verdünnung etc funzt nicht.
Da ab Werk Xenon drin ist, habe ich auch eine ALWR. Habe eher die Vermutung das die Gläser mal getauscht wurden und keiner auf die Bezeichnung geachtet hat.
Ach ja: im September gab es frisch TÜV, da wurde es nicht bemängelt.
|
|
|
06.12.2011, 11:54
|
#9
|
V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
|
1995 war die SRA und aLWR ganz sicher noch nicht zwingend - wobei letzteres der E38 bei Xenon eigentlich hatte.
Wenn Deine Ausstattungsliste Xenon drin stehen hat, kannst Du Dir eine Bescheidnung über den Sachverhalt von BMW holen.
Schon cool, dass die dann doch auf diese Kleinigkeiten achten 
__________________
Viele Grüße
Sebastian
|
|
|
06.12.2011, 11:55
|
#10
|
V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
|
Dann bau dir originale Rückleuchten ein, ab zum TÜV oder Dekra und die Mängelkarte abstempeln lassen. Das die Scheinwerfer original sind sieht man ja wenn die Haube auf ist und sollte da einer rumblubbern wegen der SWR explizit darauf hinweisen das die erst ab 96 vorgeschrieben war. Und alles is gut.
Gruß
Stefan
@Lexmaul, das die ALWR nicht vorgeschrieben war, da würde ich nicht drauf wetten. Lt. TÜV war die immer Pflicht, SWR ab 96. Was aber in diesem Fall Peng is weil die is ja vorhanden
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|