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Zitat von bucks
Muss die Kupplung eigentlich abgenommen werden, wenn sie abnehmbar ist und man keinen Anhänger dabei hat?
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Klare Antwort: In D nicht, sie darf dranbleiben. Auch wenn Du im I-Net diese Frage immer wieder falsch beantwortet finden wirst.
Ausnahme: es steht in den Papieren des betreffenden Fahrzeugs so drin (daß sie abgenommen werden müsse. Das gibt es aber nur ganz vereinzelt.)
2006 hat sich die juristische Zentrale des ADAC mal wie folgt zu dieser Frage geäußert (und so ist es noch heute):
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. ...
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazu kommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am [eigenen oder] gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung der abnehmbaren Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.