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23.12.2014, 14:52
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#11
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
McClane & mm.dicker
So, ich habe jetzt nochmal einwenig telefoniert und das Internet gewälzt. Bekannte die das G.A.S System verbaut haben haben kein Gutachten. Das Gutachten wird ,wenn das Airride bei einem G.A.S Partnerbetrieb verbaut wird, in die Werkstatt geschickt und danach vernichtet oder wenn man das Fahrwerk selber einbaut und einträgt, zieht der Sachverständige das Gutachten ein und es wird vernichtet. Das sind die Bedingungen von G.A.S .
G.A.S ist im übrigen das soweit einzige Fahrwerk mit einem TÜV-Teilegutachten sodass man es nicht per Einzelabnahme eintragen muss, sondern das ganze wie eine normale Eintragung von standen geht. Bagyard Gutachten sind auch mehr als dürftig habe ich von Bagyard fahrern erfahren. Die tragen es einfach immer per Einzelabnahme ein und legen das Gutachten nur wegen des drucks, der Höhen und der Nummern vor.
Der Grund für das handeln von G.A.S ist nach eigenen Aussagen die immensen kosten die diese Gutachten gekostet haben und deshalb sollte niemand die Möglichkeit haben diese Gutachten weiterzugeben,zu vervielfältigen oder umzuschreiben.
FIN gebunden sind diese Gutachten damit auch nur dieses eine Fahrzeug damit geprüft und eingetragen wird. In diesen Gutachten sollen wohl Striche oder andere Merkmale über die FIN gelegt worden sein das man diese nicht verändern kann ohne das es auffällt. Ob dies der Wahrhheit entspricht kann ich nicht beurteilen.
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Sowas dachte ich mir.
Hanebüchene, vorgeschobene und nicht sachlich nachvollziehbare Argumente.
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