Zitat:
Zitat von Lexmaul
Unsinn, die holen sich die Kohle bis 5.000 Euro dann halt zurück...dem Geschädigten kann das aber egal sein.
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Genau so sieht es aus! Der Begriff "Haft
pflichtversicherung" bedeutet nicht nur, dass ein Fahrzeughalter ver
pflichtet ist, so eine Versicherung abzuschließen, sondern auch, dass die Versicherung ver
pflichtet ist, solche Schäden zu regulieren!
Selbst wenn jemand mit einem abgemeldeten Fahrzeug einen (schweren) Verkehrsunfall verursacht, zahlt die zuletzt abgeschlossene Versicherung zu diesem Fahrzeug. Die Versicherungen haben da bestimmte Verträge bzw. einen Pool, aus dem so etwas bezahlt wird. In Deutschland ist es
nicht möglich, dass ein Unschuldiger im Fall eines Verkehrsunfalls auf seinem Schaden sitzen bleibt!
@Gizzy
Zum Glück sind keine Personenschäden zu beklagen. Aber das war ja mal ein Herzblatt (das waren nicht zufällig Darsteller aus der RTL-Serie "Mitten im Leben"

) - pennt auf der Straße und reißt dann noch die Klappe auf. Aber bei dem Vater (ich muss immer noch an die RTL-Serie denken

) wundert es mich nicht, denn der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm.
