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BMW 7er, Modell E38
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Alt 24.04.2010, 20:59   #1
rußy
Mitglied
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: berlin
Fahrzeug: e38-728i
Standard Passt das noch ?

Hab da mal ne Frage
Wenn ich auf dem E38 vorne eine 9x18 Zoll Felge mit ET32 montiere habe ich zwischen Federbein und felgen-innenseite einen Abstand von ca. 5mm ,das gleiche ist auch beim Reifen ( 245er ) so wird aber nach oben mehr .
Reicht das oder müssen da Spurplatten drunter ?
rußy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2010, 21:48   #2
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
Benutzerbild von Rottwauz1
 
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
Standard

Ok,dann mach mal ne checkliste...
WAS für eine Felge (Hersteller)
WAS für ein Reifen (Größe 245-45-18 oder????)
Die 5mm Abstand zum Federbein bei montiertem rad kann ich fast nicht glauben, da serie ET 20 beim 7er verbaut wurde...meistens zumindest....
Oli
Rottwauz1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2010, 22:05   #3
rußy
Mitglied
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: berlin
Fahrzeug: e38-728i
Standard

BBS-MVR so der Name der Felge mit 245/45 auf 18 Zoll - Die Felge hat halt ET-32 was ja mein Problem ist -Ist halt sehr nah am Federbein .
rußy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2010, 22:39   #4
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Das passt nicht. Mach dich bei deiner Prüfstelle schlau.
Die werden dir sicherlich einen Tipp geben und da du
diese Felge mit Sicherheit noch nicht eingetragen hast,
musst du die eh zulassen und eintragen lassen, wenn
es denn überhaupt geht.

Ohne Eintragung würde ich diese Felgen auf keinen Fall
fahren, da deine BE ansonsten erloschen ist und weder
Versicherung noch sonst irgend wer zahlt, wenn du mal
Pech haben solltest.


LG,
Andreas...
__________________
- wer alles auf einmal will, macht alles auf einmal kaputt...
- zum deutschen E38 Online_ETK => Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) schaust du hier...
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angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2010, 09:01   #5
rußy
Mitglied
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: berlin
Fahrzeug: e38-728i
Standard

Die Felge und auch der Reifen sind soweit man das mit Heimwerkermöglichkeiten prüfen kann rundum freigängig (auch bei vollen Lenkanschlag im eingefederten Zustand .
Das Maß der Felge zum Federbein würde sich ja auch nicht verändern aber der Reifen ist halt aus Gummi .Dieser hat zum Federbein an der Stelle wo die Felge sitzt ca. 5mm wird aber nach oben frei. ( Eigentlich ist alles freigängig )

Meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Tüv-Auflagen die nicht mal der Tüv bei uns kennt ( jedenfalls nicht ohne Vergleichsgutachten )

1.Ist ein Abstand von ca.5 mm erlaubt ( zwischen Federbein und Reifen )
2.Darf ich ET.32 fahren wenn sonst alles passt.

Ich würde ja noch 5-10 mm Spurplatten rauf machen. Das haut aber irgendwie mit der Radnabe nicht hin da diese 13 mm vorsteht und man somit keine beidseitige zentrierung der Spurplatte mehr hat.(die Spurplatte müßte dicker als 13 mm sein )
Gibt es da noch eine andere Lösung ? Radnabe abdrehen wäre so ziemlich der letzte Weg

P.S. Das ganze gehört zur TÜV - Vorbereitung und dient nur der Aufklärung niemand wird durch falsch angebaute Fahrzeuteile gefährdet ,sämtliche Versuche werden unter ausschluß der Öffentlichkeit und unter strenger Aufsicht meiner Frau auf einem Privat-Gelände ausgeführt.

Geändert von rußy (25.04.2010 um 09:12 Uhr).
rußy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2010, 09:49   #6
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Zitat:
Zitat von rußy Beitrag anzeigen
...P.S. Das ganze gehört zur TÜV - Vorbereitung und dient nur der Aufklärung niemand wird durch falsch angebaute Fahrzeuteile gefährdet ,sämtliche Versuche werden unter ausschluß der Öffentlichkeit und unter strenger Aufsicht meiner Frau auf einem Privat-Gelände ausgeführt.


Nun, Humor hast du auch, die wesentlichen Punkte scheinst du erkannt zu haben. Das ist auch gut so.

Wenn du eine Einzelabnahme anstrebst, kommt es im wesentlichen darauf an, dass die Radbaugruppe komplett und in allen denkbaren Fahrzuständen freigängig ist. Das scheint bei dir der Fall zu sein. Dann ist noch wichtig, dass der Reifen nicht seitlich über die Karosse übersteht. Damit meine ich, dass man zumindest nichts von der Lauffläche sehen darf, wenn man parallel zu Fahrzeug schaut.

Wenn dann die Tragzahl vom Reifen und der Decke zur zulässigen Achslast passen, der Geschwindigkeitsindex auch zur BBH passt, sollte aus meiner Sicht eine Einzelabnahme möglich sein.


LG,
Andreas...
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