BMW 7er, Modell E38 |
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16.04.2009, 17:56
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 27.11.2008
Ort: Rain
Fahrzeug: E38-728i 11/97)
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Tüv
hi zusammen
hätte mal ne frage:
war beim tüv, mängel z.b.
- Begrenzungsleuchte(n): ohne Bauartgenehmigung
- Begrenzungsleuchten im Blinker: Farbe nicht zulässig
Versteh ich nicht ganz, ist doch des US-Standlicht oder?
muss das irgendwie eingetragen sein oder sowaS?
Über eure hilfe wäre ich sehr dankbar...
gruß
hk
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16.04.2009, 18:31
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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Zitat:
Zitat von rideordie187
Versteh ich nicht ganz, ist doch des US-Standlicht oder?
muss das irgendwie eingetragen sein oder sowaS?
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Hast Dir doch Deine Frage selbst Beantwortet es ist US Standlich ist in Gelb somit in D nicht zulässig.
Eingetragen bekommst Du es nicht legal da Dein Blinker nicht für Standlicht zugelassen ist.
Also Normale Birne rein ab zum Tüv.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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16.04.2009, 18:33
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 27.11.2008
Ort: Rain
Fahrzeug: E38-728i 11/97)
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...
was heißt normal birne?
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16.04.2009, 18:36
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Tja, der Prüfer kennt sich mit BMW aus und weis, dass er in Deutschland ist.
Edit:
ohhh viel zu spät, sorry.
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16.04.2009, 19:39
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#5
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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Zitat:
Zitat von rideordie187
was heißt normal birne?
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Normale Blinkerbirnen und eben keine Zweifadenbirnen wie bei Dir offensichtlich verbaut.
P.S.:Wir sind nicht die Prüfer musst Dich nicht Dumm stellen.
Wobei ein Bild Deiner Leuchten vielleicht einige Fragen beantworten würde evtl ist es ja anders wie Ich vermute.
Zitat:
Zitat von rideordie187
- Begrenzungsleuchten im Blinker: Farbe nicht zulässig
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Sagt mir das es Zweifadenbirnen in Orange sind oder aber Du hast Gelbe Blinker und Weisse Birnen trotzdem würde dann die "Begrenzungsleuchte" in Gelb Leuchten vorn und das ist in D eben nicht zulässig.
Ohne Bild ist das alles eine Vermutung.
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten (1) "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. "
Meine Vermutung ist das es so bei DIr aussieht.
Mfg DD
Geändert von DD (16.04.2009 um 19:47 Uhr).
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16.04.2009, 19:48
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#6
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dabei seit 2002
Registriert seit: 11.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 7er
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wobei...
mittlerweile ein Auge zugedrückt wird..
aber die Begrenzungsleuchten
Von BMW gibts die Dinger in orange und rot...allerdings ohne E-Zeichen..,
da nur für US-Markt.
ich hab weiße drin....und aus unachtsamkeit
kleine Alpina Emblme auf die E-Nummer geklebt
auch die weißen haben kein Prüfzeichen...
nachdem sie aber v+h gelb leuchten...nie Probs...
LG Nick
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16.04.2009, 20:11
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#7
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Nick,
Deine Sidemarkers (Begrenzungsleuchten) gibt es nicht am E38 in USA.
Das ist E32/E34 Style. Ich hab auch weisse Sidemarkers an meinem E34, vorne leuchten sie allerdings orange und hinten rot.
Genauso wenig wie ich niemals das sogenannte ?US?-Tagfahrlicht, das hier viele haben wollen, je an einem E38 gesehen haette
Gruss,
Wolfi
__________________
.
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16.04.2009, 20:37
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#8
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Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
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ähm. Ich hab das jetzt auch - krieg ich jetzt ärger mit dem tüv? Ich dachte das ist zulässig???
Ich hab vom Straubinger standlicht in den Weißen blinkern mit den orangen reflektoren an der seite. Eingebaut sind Orange Einfaden Birnchen. Die leuchten wenn das abblendlicht an ist. Ich hab ansonsten das ami standlicht im fernlicht drin - werde ich nächstes mal beim tüv durch fliegen? Anbei bilder
Tagfahrlicht + Standlicht
Nur Tagfahrlicht
nah Aufnahme
Achja: Bei Abblend licht leuchten:
Standlicht wie gewohnt, Abblendlicht und die abgedimmten blinker.
__________________
if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
Geändert von memyselfundich (16.04.2009 um 20:40 Uhr).
Grund: vehler
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16.04.2009, 22:45
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#9
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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Mensch was ein zufall Du hast deinen 7er mitten beim Blinken abgelichtet.
Ansonsten finde Ich sowas genauso Prollig wie angeschaltete Nebelscheinwerfer ohne Nebel.
Das mit dem Tagfahrlicht ist ok weil ein gewisser Sicherheitsaspect dahintersteht.
Mfg DD
Geändert von DD (16.04.2009 um 22:50 Uhr).
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16.04.2009, 22:50
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#10
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Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
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hahahaha - in der email stand was anderes
"***************
Bild: http://www.7-forum.com/forum/attachm...1&d=1239906905
*Hast Du Dir jetzt einen 3er gekauft??
Die Blinker wirken so wie die 3er hier aus Berlin.
Mfg DD*"
Ja, ich weiß ich bin auch noch nicht 100%ig von überzeugt. Erstens gefallen die klarsicht blinker nicht so 100%ig. und wenn das ganze eh nicht zulässig ist, rüste ich das eh wieder um.
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