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16.06.2007, 19:17
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#21
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@sk8terboy
Hier der direkte Link zu Deinen Bildern (Service  ):
http://www.7-forum.com/forum/showpos...88&postcount=7
Ich denke mal, ein paar von "Johns Halleschen Kollegen" haben diesen Beitrag gesehen und dachten sich, den filmen wir jetzt mal ordentlich, wenn wir ihn sehen
NB: Die (Staat) sollten, da es nicht zulässig ist, den Vertrieb und das Anbringen solcher Folien von vornherein gesetzlich verbieten! Ist wie mit den Radarwarnern - kaufen darf man die Dinger, aber benutzen nicht. Was soll der Schwachsinn? Da sollte der Gesetzgeber konsequenter gegen diese Geldschneider vorgehen! Irgendwie finde ich es nämlich merkwürdig, dass es gestattet ist, mit illegalen Waren Geld zu verdienen. Obwohl, da schließt sich wohl wieder der Kreis: Von den Steuern, die diese Leute bezahlen, werden u.a. wiederum diejenigen bezahlt, die Jagd auf deren Produkte machen
Schöne bunte Welt ist das - da kann ich verstehen, dass man sich manchmal verdunkeln will, um das ganze Elend nicht zu sehen. Aber Verdunkeln ist verboten von wegen der "Verdunklungsgefahr"
Gruß, Claus
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18.06.2007, 09:07
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#22
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AAA (anders als andere)
Registriert seit: 06.11.2002
Ort: Peine
Fahrzeug: Skoda Superb Kombi
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und mal ganz ehrlich...
Wenn ich mir die Scheiben in dem anderen Thread anschaue, dann sind die schon extrem dunkel. Nun eine Annahme, Du fährst in praller Sonne in einen tunnel, der nicht beleuchtet ist und hast noch eine sonnenbrille auf... Da siehst Du ja gar nichts mehr durch die Dinger, außer Umrisse (wenn überhaupt).
Ich kann ja gut verstehen, dass es Personen gibt, die das super finden, weil es in deren Augen gut ausschaut - sag ich nix gegen- jeder, wie er will. Aber wenn die Sicherheit eingeschränkt wird, hört mein Verständnis für Geschmack auf - genauso wie mit dunklen Rücklichtern, die so dunkel sieht, dass man gerade noch ein funkeln sieht, wenn sie eingeschaltet sind. Das geht gar nicht...
Also, es tut mir leid um Deine 180 euro, aber damit musst Du eben leben. Das Leben ist ein Spiel, oft hast Du gewonnen und nun gewinnt halt mal das Gesetz!
In diesem Sinne viele Grüße
Markus
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18.06.2007, 09:31
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#23
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Der mit dem Diesel tanzt.
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Steinenbronn
Fahrzeug: BMW 740d (E38), Honda Prelude 2,0i 16V (BA4)
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Hatte ich auch schon durch das Thema. Aber so wie ich das lese ist dei Eintragung eh für die Katz weil drinnen Steht Typ Securlux. http://www.securlux.foliatec.de/de/
dies ist immer eine klare Folie. also hättest von vornherein erkennen müssen das dei EIntragung unwirksam ist.
Gruß
Marcel
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18.06.2007, 10:52
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Georgetown
Fahrzeug: E38-730 '95 / Cadillac Escalade '04
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und was ist wenn ich mit meinen dunklen seitenscheiben einen unfall hab die polizei kommt mir blöd und ich hätte so einen tüv oder küs eintrag. müsste nicht tüv, küs den unfallschaden bezahlen? weil wenn ich eine eintragung bekomme dann nehme ich an das die auch korrekt ist. ein normaler bürger kennt sich ja nicht so mit dem gesetz aus wie polizist.
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18.06.2007, 12:09
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#25
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Der mit dem Diesel tanzt.
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Steinenbronn
Fahrzeug: BMW 740d (E38), Honda Prelude 2,0i 16V (BA4)
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So wie ich das sehe heisst es in diesem Fall:
Unwissenheit schützt vor strafe nicht....
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18.06.2007, 12:16
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 740i
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Zitat:
Zitat von 187pure
und was ist wenn ich mit meinen dunklen seitenscheiben einen unfall hab die polizei kommt mir blöd und ich hätte so einen tüv oder küs eintrag. müsste nicht tüv, küs den unfallschaden bezahlen? weil wenn ich eine eintragung bekomme dann nehme ich an das die auch korrekt ist. ein normaler bürger kennt sich ja nicht so mit dem gesetz aus wie polizist.
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genauso sehe ich das auch.
es kann ja wohl nicht sein dass der tüv etwas einträgt, du als bürger dann natürlich von der rechtsmäßigkeit ausgehst, und der tüv dann beim unfall nicht haftbar dafür gemacht wird.
kann mir kaum vorstellen dass es so abläuft.
__________________
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18.06.2007, 12:45
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
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Zitat:
Zitat von BMW730iStgt
genauso sehe ich das auch.
es kann ja wohl nicht sein dass der tüv etwas einträgt, du als bürger dann natürlich von der rechtsmäßigkeit ausgehst, und der tüv dann beim unfall nicht haftbar dafür gemacht wird.
kann mir kaum vorstellen dass es so abläuft.
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Tja und wenn du dann zum TÜV-Mann gehst sagt er dir, dass er diese Folien gar nicht eingetragen hätte. Die wären damals klar gewesen (siehe Beitrag von pokemon81).
Gruß
Mattes
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18.06.2007, 12:56
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Zitat:
Zitat von 187pure
und was ist wenn ich mit meinen dunklen seitenscheiben einen unfall hab die polizei kommt mir blöd und ich hätte so einen tüv oder küs eintrag. müsste nicht tüv, küs den unfallschaden bezahlen? weil wenn ich eine eintragung bekomme dann nehme ich an das die auch korrekt ist. ein normaler bürger kennt sich ja nicht so mit dem gesetz aus wie polizist.
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Wenn sie vom TÜV ordungsgemäß eingetragen sind, passiert dir als Halter/Fahrer nichts, so dass der Halter/Fahrer bein einem Unfall nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch von Unwissenheit kann nicht ausgegeangen werden, da TÜV-Eintragungen erstmal immer bestand haben, sofern die Eintragung nicht durch andere Veränderungen nichtig wurde. Ausführungen hierzu gibt i.d.R. die ABE. Z.B. Tieferlegung, nicht in Verbindung mit Distanzscheiben. Hast du die Tieferlegung eingetragen ist das korrekt. Baust du später Distanzscheiben an, wird die Eintragung der Tieferlegung aufgrund des Hinweises in der ABE nichtig und damit erlischt die BE.
Die Polizei kann ordungsgemäße Eintragungen auch nicht rückgänig machen, wie so oft behauptet. Das ist schlichtweg Blödsinn. Das kann nur ein Sachverständiger/Gutachter, was Polizisten numal nicht sind, obwohl sich viele gerne so aufspielen. Sie kann lediglich bei erhärtetem oder hinreichendem Verdacht das Fahrzeug sicherstellen und einem Gutachter oder Sachverständigen vorführen, der dann eben entscheidet, ob das Anbauteil überhaupt eintragungsfähig war oder durch andere Umbauten (wie oben beschrieben) unwirksam geworden sind.
In dem vorliegenden Fall jedoch, unterscheidet sich ja anscheinend die eingetragene Folie von der angebauten Folie, so dass die Eintragung natürlich nichtig ist.
Gruß
Jörg
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18.06.2007, 15:38
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 740i
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Zitat:
Zitat von MatthiasHSK
Tja und wenn du dann zum TÜV-Mann gehst sagt er dir, dass er diese Folien gar nicht eingetragen hätte. Die wären damals klar gewesen (siehe Beitrag von pokemon81).
Gruß
Mattes
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ja das ist klar.
ich meinte eher wenn es doch dieselbe folie ist.
wenn es sich unterscheidet dann ist die rechtslage mehr als klar.
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27.08.2010, 09:10
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von BMW730iStgt
genauso sehe ich das auch.
es kann ja wohl nicht sein dass der tüv etwas einträgt, du als bürger dann natürlich von der rechtsmäßigkeit ausgehst, und der tüv dann beim unfall nicht haftbar dafür gemacht wird.
kann mir kaum vorstellen dass es so abläuft.
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Hatte ich schon erwähnt, dass jeder, der das denkt, einem Irrtum unterliegt? Denn: Der TÜV oder sonstwer kann das nicht eintragen. Tut er es doch, ist das unwirksam.
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