Reparaturrichtlinie zur Motorinstandsetzung gesucht
Hallo liebe 7-BMW-Gemeinde,
da mir scheinbar bei meinem aktuellen „Problemchen“ niemand zu Seite stehen möchte, seit ihr mal wieder mein letzter Rettungsanker.
Wie ich schon in älteren Beiträgen berichtet habe, ist mir im letzten Jahr mein Motor abgenippelt (730 Diesel, ca. 150.000 km). Ich Vertrauen auf die Fähigkeiten einer BMW-Vertragswerkstatt habe ich mir dann einen neuen einbauen lassen (für ca. 9000,- Euro).
Ende letzten Jahres hat dann als erstes der Turbolader den Geist aufgegeben und kurz danach wurde festgestellt das ein Schaden an den Drallklappen des Ansaugtraktes vorliegt. Genau wurde von Gutachter feststellt, dass eine Drallklappe völlig fehlt und nur noch die Achse sowie die Befestigungsschraube vorhanden war, welche mir in Folge den Turbolader, den Zylinderkopf und eine Kolben so stark beschädigt hat, dass dieser ausgetauscht werden musste. (Kosten ca. 5600,- Euro + ca. 2000,- Euro Leihwagenkosten + 1600,- für den Gutachter). Die fehlende Drallklappe konnte trotz intensiver Suche weder im Motor noch im Ansaugtrakt gefunden werden. Da beim Motortausch einfach der alte Ansaugtrakt wieder verbaut worden ist und aufgrund der Tatsache das die Drallklappe nicht gefunden werden konnte davon auszugehen ist, dass diese damals schon gefehlt hat, versuche ich aktuell entsprechende Regressansprüche gegenüber der Werkstatt durchzusetzen. Genauer gesagt: mangelnde Sorgfaltspflicht (die haben meiner Meinung nämlich ohne zu prüfen denn beschädigten Ansaugtrakt einfach wieder eingebaut).
Die ist sich natürlich keiner Schuld bewusst (schon klar, oder).
Jetzt zu dem „Problemchen“ welches ich habe und bei dem ihr mir sicher helfen könnt. Mir ist bekannt, dass eine Richtlinie bzw. interne Anweisung existiert aus welcher Hervorgeht, dass bei entsprechenden Reparaturen ein besonderes Augenmerk auf die in Ansaugtrakt befindlichen Drallklappen zu legen ist. Mir wurde von BMW versichert das diese Reparaturrichtlinien jeder Vertragswerkstatt vorliegt. Leider wollten die diese Richtlinie nicht rausrücken (außer ich Klage direkt gegen BMW als Hersteller). Wer hat also von Euch die Möglichkeit mir diese Richtlinie anonym zukommen zu lassen. Ihr würde mir damit wirklich sehr Helfen meine Anspräche gegenüber der Werkstatt durchzusetzen.
Viele Grüße und Danke für Eure Hilfe im Voraus...
mkdblau
Geändert von Highliner (21.07.2009 um 07:55 Uhr).
Grund: Sinnvolle und aussagefähige Überschrift!
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