Zitat:
Zitat von JPM
Zum Xenon:
Ist Dein Auto eine D-Auslieferung? Die SCheinwerfer-WiWa ist nur in D Pflicht soweit ich weiß.
Gruß Philipp
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Zum Xenon:
Es gab in der Anfangszeit des Xenon in D noch nicht die Vorschrift einer SWR.
die StVO sagt:
§ 50 Abs. 10 fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Alles was vorher in Betrieb kam kann (darf) Xenon ohne SWR haben....