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Alt 12.07.2005, 22:56   #11
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von JPM
Zum Xenon:

Ist Dein Auto eine D-Auslieferung? Die SCheinwerfer-WiWa ist nur in D Pflicht soweit ich weiß.

Gruß Philipp
Zum Xenon:

Es gab in der Anfangszeit des Xenon in D noch nicht die Vorschrift einer SWR.


die StVO sagt:

§ 50 Abs. 10 fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Alles was vorher in Betrieb kam kann (darf) Xenon ohne SWR haben....
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2005, 10:22   #12
sevener
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sevener
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
Standard Xeneon

So darf ich an meinem Honda, JG96, auch Xenon verbauen? Und das ohne LWR und SWR? Kann ja behaupten, ich hätte das in den 90er Jahren schon gemacht. Wenn das Produkt neuer ist als aus den 90er Jahren, habe ich das halt mal wegen Defekts getauscht. Wer will mir da das Gegenteil beweisen. Beim Strassenverkehrsamt (TÜV) wird das Licht auf Funktion geprüft und nicht notiert, was da verbaut ist.

Gruss
Daniel
sevener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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