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BMW 7er, Modell E38 |
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17.10.2008, 13:52
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#11
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von am besten V8
Ich meine, die müsste man sogar bei jedem  bekommen, wenn man nett fragt, sogar für "nüschte"...
Muss man halt erst wieder hin, gibt´s dass nicht irgendwo als .pdf 
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Nö, gibts hier nur bei BMW NL die Alpina Vertretung ist. Bei BMW hab ich die umsonst bekommen 8auch die lassen sich das aber zuschicken), bei Alpina direkt kostet es 10€.
axo: und natürlich muß man die eintragen. oder hatte das schon jemand erwähnt? 
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17.10.2008, 14:17
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#12
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Durchputzer, kg CO²/km
Registriert seit: 02.04.2007
Ort: WIEN 10
Fahrzeug: ...................... E66-750LI (6.3.2007); .......... Suzuki GSX 1340 R (07/2008)
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__________________
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen.
BM54 back (SW-Update),DSP 2,PI-Wechsler,DVD-Player,Hybrid VM,16:9,MK 4, Glasschiebedach,M8-Enzo 9Uhr-Tacho,Tri-Color-Umbau (Braun-Schwarz-Beige),
Bi-Color-Lenkrad,20" Alpina´s,
LCM IV (Danke Mike-@Straubinger),
Steptronic,Phase V+ (Danke Karl-@Scharly)
Meine Alben
Besonderer Dank auch an:
BMW-Spezi in WIEN
Fa.KARRER
Oberlaaer Straße 230
1100 WIEN
Tel.:01/606 50 35
http://www.karrer-kfz.at/
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17.10.2008, 19:10
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#13
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Zitat:
Zitat von John McClane
Wie kommt er darauf?
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Früher galt nur die Reifengröße als zulässig, die auch namentlich in den Papieren erwähnt war. Heute nicht mehr ganz:
Zitat:
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Es ist nicht erforderlich, dass die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen gefahren werden.
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Stellt BMW also diese Verwendungsliste aus,in der die fraglichen Räder enthalten sind,dann langt das. Auch der TÜV oder ähnliche Organisationen können die Zulässigkeit abfragen, so das es bei der HU keine Probleme wegen Nichteintragung gibt. Anders sieht es natürlich bei Radkombinationen aus,die nicht ab Werk oder vom Hersteller freigegeben sind, diese Räder müssen dann wie gewohnt eingetragen werden.
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, das alles erlaubt ist, jedoch darauf hinweisen, das auch Räder zugelassen sein können, die nicht in den Papieren stehen. Alpina-Räder könnten durchaus dazugehören.
Ich hoffe, mich halbwegs verständlich augedrückt zu haben... 
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17.10.2008, 19:17
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#14
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Gast
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Genau, BMW.
Nicht Alpina.
Und bei BMW gab's beim 7er NIE serienmäßig eine 20 Zoll- Größe.
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17.10.2008, 19:35
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#15
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von bagwa
Ich hoffe, mich halbwegs verständlich augedrückt zu haben... 
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Jop - bloß war da einiges nicht ganz richtig.
Es gibt sehr wohl auch heute noch Reifenbindungen. Vorwiegend bei Zubehörfelgen. Wenn in der ABE ausdrücklich nur bestimmte Reifentypen und -marken erlaubt sind, dann ist das auch anno 2008 noch gültig.
M.W. ist das bei ALPINA Felgen der Fall! Da müsste man z.B. für TOYOs eine Freigabe beschaffen (die der Reifenhersteller u.U. nicht erteilt).
ALPINA Felgen stehen NICHT in der BMW Freigabeliste. Das sind nämlich zwei verschiedene Hersteller.
BMW gibt ja nicht einmal BMW-Felgen anderer Baureihen (z.B. E 38 Felgen auf E 34) frei, das erfordert eine Einzelabnahme.
Und selbst bei "ab Werk freigegebenen" Felgen kann eine Eintragung (Anbaubestätigung) erforderlich sein - wenn nämlich das Auto älter ist als die Freigabe. Dafür hatte ich hier: http://www.7-forum.com/forum/5/z3-m-...en-101450.html - bereits ein Beispiel genannt.
Mein 540 ist ein 12/92er - da gab es noch keine werksseitige Freigabe für 16 Zoll auf dem E 34, die sind erst 94/95 dazugekommen. Also war eine Anbaubestätigung erforderlich.
Konkret war bei mir sogar eine Einzelabnahme nötig, weil ich auf dem 540 16 Zoll Kreuzspeiche fahre - das "Winterrad" vom M 5, ab Werk NUR auf M 5 freigegeben.
Olli
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17.10.2008, 19:53
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#16
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Zitat:
Zitat von Olli
Jop - bloß war da einiges nicht ganz richtig.
Es gibt sehr wohl auch heute noch Reifenbindungen.
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Reifenbindungen gibt es garnicht mehr, wurden bereits im Jahre 2000 abgeschafft.
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17.10.2008, 19:54
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#17
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von bagwa
Reifenbindungen gibt es garnicht mehr, wurden bereits im Jahre 2000 abgeschafft.
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Für Fahrzeug- bzw. Hersteller-eigene Bereifung: ja
Für Zubehör-Felgen: nein
Olli
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17.10.2008, 20:07
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#18
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Soweit ich weiß wurde die Bindung komplett abgeschafft,außer bei Motorrädern. Ist aber auch eigentlich egal, denn selbst die Leute, die es wissen sollten,TÜV, Dekra usw. können auf solche Fragen häufig keine eindeutigen Antworten liefern - erlebe ich regelmäßig. Die Zulassungsbestimmungem sind durch unser EU-Recht deratig undurchsichtig geworden und ändern sich so häufig, das kaum einer wirklich weiß,was Sache ist. Gutes Beispiel (auch wenn es hier nicht hingehört) sind die K&N-Luftfilter für den E36. Vor ein paar Jahren mit ABE, dann eintragungspflichtig, nun ist die Zulassung ganz erloschen... Das soll man dan den Kunden noch erklären...
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17.10.2008, 20:21
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#19
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von bagwa
Ist aber auch eigentlich egal
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Bis mal ein Unfall ("besten"falls mit Personenschaden...) geschehen ist, bei dem ein spitzfindiger Gutachter einen Zusammenhang zur (nicht erlaubten) Bereifung konstruiert - und ggfs. konstruieren kann.
Mit sowas spaße ich nicht. Meine Vollkasko zahle ich ja nicht für die Katz´.
Olli
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17.10.2008, 20:26
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#20
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Mit ist egal meinte ich eigentlich eine weiterführende Diskussion zu diesem Thema,weil es vermutlich keine eindeutige Klärung geben wird. Grundsätzlich würde ich jedem raten,alles abnehmen zu lassen, genauso wie ich diese windigen Abnahmezettel der Dekra,GTÜ usw. schnellstens in die Papiere übernehmen würde - denn eingetragen ist immer noch eingetragen.
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