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bei der Frontscheibe, maximal 10cm. im oberen Bereich und maximal 10% der Scheibenfläche.
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
Es gibt anscheinend Ausnahmen, bei gesundheitlichen Problemmen, wie z.Bsp.: einer Krebsgefährdung durch die UV-Strahlung durch einen Arzt bescheinigt, da gilt dann auch die Lichtdurlässigkeit von 70%.... ebenfalls TÜV Abnahme.
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Die Vorteile einer Folie sind: deutlich spürbare Wärmerückweissung, UV- Schutz, geringere Blendung durch Sonne, bei getönten Vorderscheiben kann die Sonnenblende an ihrem Platz bleiben
natürlich keine dunkle Folie und nicht unter 50% Lichdurchlass, da man sonst Nachts und bei Regen nicht viel sehen wird, geschweige es passiert etwas, dann ist evtl. auch der Versicherungschutz weg.
Muss man sich also ganz genau überlegen.....
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
ok, doch die meisten Scheiben sind schon von Werk ab etwas getönt...
Weiß einer wie stark und wie sich das mit der Folie rechnet?
hat man vorne die klimakomfortscheibe ist der grenzwert z.b. schon maximal ausgelastet
(auch UV- und IR wird zum gefiltertern licht gezählt, nicht nur das sichtbare spektrum, der "dunkelheitsgrad" sagt also nix aus in bezug auf diesen wert)
bei doppelverglasung und sicherheitsverglasung ist auch nicht viel mehr toleranz übrig