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Alt 17.12.2003, 21:29   #11
hasenfuß
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 30.07.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von John McClane

Falsch.
Du glänzt mit gefährlichem Halbwissen, fast so wie ein "rausgemobbtes" Mitglied es sonst meistens tat.
Ich KANN sehr wohl Vorsatz unterstellen, und nichts anderes ist es, wenn einer sich mit einem Radarwarner die Lizenz zum Rasen erwirbt (oder dies meint). Das MUß nicht der Richter, wer erzählt denn sowas!? Wofür soll denn das Ding sonst gut sein?? Und der Vergleich mit dem Taschenmesser, den hier einer geschrieben hat, der hinkt gewaltig!

Was die Strassenverkehrsbehörde letzlich aus meinem Bericht macht, liegt nicht in meiner Hand.
Nur Sorge ich dafür, DAS sie es erfährt.
Und nochmal, das hat so überhaupt nicht mit Denunzieren zu tun. Genau so mache ich es nämlich mit Tätern, die Aggressionsdelikte begehen, die saufen oder bekifft Auto fahren - bei allen ist die charakterliche Geeignetheit zum Führen von KFZ zu überprüfen. Ich bin dazu VERPFLICHTET! Ich kann dieses Beamtendeutsch teilweise auch nicht mehr hören, aber das ist eben mein Job, den mache ich so, wie ich ihn machen muß.
Kannst Du im § 2(12) StVG nachlesen, hier isser:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Das gilt auch für charakterliche Defizite.
bist du eigentlich beruflich hier oder privat ?
und wird schon gegen alle hier ermittelt ?
wenn du im dienst dazu verpflichtet bist - augen auf bei der
berufswahl..
wenn du das aber privat so machst, herzliches beileid.

grußlos
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