hi,
google mal "unterschied gewährleistung garantie" .... das sind nämlich welten.
"Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers
von Sachen oder Rechten dahin gehend, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der
Übergabe (§§ 434 Abs.1 Satz 1, 446 Satz 1 BGB) frei von Mängeln sein muss."
"Bei der Garantie handelt es sich hingegen um eine freiwillige Zusage meist des Herstellers –
ob er sie abgibt, entscheidet dieser frei nach kaufmännischen Überlegungen. Gibt er sie
jedoch ab, regelmäßig im Rahmen eines sog. Garantievertrages (§ 443 BGB), ist er dann an
diese auch rechtlich gebunden. Aber eben auch nur an das, was er zugesagt hat. So kann er im
Rahmen seiner Zusage frei bestimmen, wie lange etwa die Garantiezeit dauern soll und was
im Falle eines Mangels gemacht wird (also z.B. nur Nachbesserung, keine Neulieferung – so
regelmäßig bei mangelhaften Kfz.) bzw. ob die Garantie nur auf bestimmte Teile der
Kaufsache beschränkt ist (z.B. kein Ersatz von Verschleißteilen)."
Also entscheidend ist das was in der Car Garantie steht bei deinen angegebenen Mängeln. Der Inhalt des Garantievertrags ist entscheidend welche nun aufgetretenen Mängel du eventuell geltend machen kannst.
lg sascha
Geändert von freelife (18.02.2008 um 13:07 Uhr).
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