Zitat:
Zitat von Gigazwerg
das einzige was bei mir in der Stadt angeht an Nebellichtern ist,wenn ich abbiege und wenn ich das Auto auf & zu sperre...alles andere ist "Unsinn" und bringt nichts außer einer Verwarnung von 20.- Euros bei den Herrn von der Edelweißgewerkschaft! Und das ist wahrscheinlicher als ein Bußgeld wegen 12000K Xenons die nicht einen "Ordnungsgemäßen" Platz gefunden haben...
Genau,klar war das ungültig...hat ja auch nur der TÜV Süd selbst gemacht und kein "Tuner-TÜV"... als die Eintragung gemacht wurde,warst du wahrscheinlich noch mit dem "Drahtesel" unterwegs... da gab es auch nicht das Gesetz,das Xenons eine Scheinwerferreinigungsanlage benötigen...
Es gibt viele Sachen die "eigentlich" nicht erlaub sind,oder die nicht mehr genehmigt werden dürfen,und, man sieht es dann doch wieder...alles ist das alles ein ziemliche "Kaugummi" Geschichte...
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Guck mal in § 50 (10) StVZO.
Da steht alles ganz genau drin.
Nebler mit Xenon gehen nicht. Das folgt aus der abschließenden Aufzählung in diesem Paragrafen.