Zitat:
Zitat von daywalker740i
was erzählst Du für ein quatsch! Erstmal darf der Abrollumfang der Bereifung nicht +/-3% betragen, und dann gibt es keinerlei Gutachten für diese Felgen i.V.m. dem Anbau auf nem E38, also braucht man einen Abnahme nach §21. Aber das ist auch nicht nicht das Thema!
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Hab ich was vom Abrollumfang geschrieben ? ( das weiß ich selbst , weil schon mal machen müssen beim ADAC , wegen Gutachten)
Und woher sollte ich wissen das es kein Gutachten gibt , darum habe ich ja geschrieben das eine Freigabe vom Hersteller nötig ist.
Und nach §21 ist es keine Einzelabnahme ?????? klär mich auf
