Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Da der Verkäufer den Wagen gewerblich an Dich verkauft hat, gelten die 6 Monate Gewährleistung bzw. mind. 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieser 6 Monate sind Mängel ohne wenn und aber vom Verkaufer zu beseitigen. Sollte er sich sträuben, hast Du jetzt sogar noch die Chance, den Wagen dort wieder auf den Hof zu stellen und den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Eigentlich sogar ohne Angabe von Gründen, da Du noch innerhalb der 14-Tages-Frist liegst.
Ist allerdings nur meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Die 14 Tages-Frist gilt bei einem Fahrzeugkauf nicht.
Der Rest schon. Dem Verkäufer muß eine Chance gegeben sein den Schaden wieder zu beseitigen (in einer angemessenen Frist versteht sich). Falls er das nicht tut, hast Du die Möglichkeit es selber (bzw. BMW u. Co.) zu reparieren. Die Kosten wird der Verkäufer übernehmen müßen. Wenn nicht, hilft nur das Gericht.
Aber um voreilige Schlüsse zu ziehen, rede doch mal mit dem Verkäufer, vielleicht nimmt er den Wagen auch so zurück bzw. lässt ihn richten.
Gruß