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BMW 7er, Modell E38
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Alt 06.05.2006, 11:33   #11
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Zitat:
Zitat von The real Deal
Bist Du sicher, das der 750er erst 95 tkm gelaufen hat ?
...
Ziemlich.
Ich habe alle km-Stände in sämtlichen Steuergeräten von meinem V-Mann bei BMW auslesen lassen => OK
Scheckhefteinträge (zwar alle von dem Händler, wo ich den Wagen gekauft habe) sind auch stimmig.
Vielleicht sollte ich mal die Vorbesitzer fragen.
BTW: Welche Steuergeräte muß man tauschen, um alle gespeicherten km-Stände zu "treffen"? ... Ich gehe zumindest jetzt erstmal davon aus, dass die km stimmen.

Und um das mit Vorbesitzern mal zu relativieren:
1. Eintrag: BMW
2. + 3. Eintrag: eine Firma, nur Vorstand gewechselt.
4. zweiter "echter" Besitzer.
5. Ich

Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 11:38   #12
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von Möhre
Und um das mit Vorbesitzern mal zu relativieren:
1. Eintrag: BMW
2. + 3. Eintrag: eine Firma, nur Vorstand gewechselt.
4. zweiter "echter" Besitzer.
5. Ich

Gruß, Möhre
1. Eintrag: Vorbesitzer, eigene Spedition. Kaufte sich dann 760I E65
2. Ich...

Gruß Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 12:14   #13
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von Möhre
1. Kann ich vom Händler die Kosten für die "Ansaugkrümmerdichtungen" einfordern? Es handelt sich um vier Stück ca. 3cm dicke Gummiteile, die sehr porös und gerissen waren (habe mir ein Teil mitgenommen).
2. Kann ich auf Kulanz von BMW hoffen? Fahrzeug: BMW E38-750iL, 04/00, 95Tkm. Es kann ja nicht sein, dass bei 99% aller E38 diese Teile ewig halten, um bei meinem Wagen nach 95Tkm kaputt sind.
3. Handelt es sich bei der nachweislichen "Nichtdurchsicht" des Händlers nicht gegenüber der €+ schon um eine Art Betrug?
4. Soll ich den Sachverhalt der zuständigen Abteilung in München mitteilen? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass dies "Methode" des Händlers ist.
5. Soll ich den Sachverhalt der €+ mitteilen? ... OK, der Händler wird Ärger bekommen, aber nicht, dass dann bei meinem Wagen nichts mehr übernommen wird.
6. Soll ich den Sachverhalt per Online-Anfrage beim ADAC vorab beurteilen lassen?
5. Soll ich die Sache einem Anwalt übergeben?
6. Kennt jemand einen guten Anwalt im Berlin für solche Fälle?
Hallo Möhre,
scheint ja ein toller Händler zu sein, tut mir leid für dich !
Hier mal mein Senf dazu:

zu 1.)
Ja, kannst du. Da dieser Mangel sicher bei der Übergabe im Januar schon bestand und zudem kein üblicher Verschleiss bei dieser Laufleistung ist, muß der Händler das voll im Rahmen der Sachmängelhaftung übernehmen.

zu 2.)
Nein, Kulanz endet der üblichen Praxis nach bei einem Alter von 5 Jahren.

zu 3.)
Schwer zu sagen. Aber auf jeden Fall sind die Leistungen der Premium-Selection in einigen Punkten nicht erfüllt, lies mal nach: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Umfang der Premium-Selection
Daher hat er dir gegenüber schon die versprochenen Leistungen dieses Programms nur unzureichend erfüllt.

zu 4.)
Auf jeden Fall ! DD's Nummer wird da evtl. schon helfen !

zu 5.)
Damit würde ich abwarten, weil du in erster Linie nichts davon hast bzw. dir Nachteile entstehen könnten, indem €+ weitere Reparaturen wegen der mangelnden Prüfung des Wagens durch deinen Händler ablehnt.

zu 6.)
Versuch' das erstmal mit Hilfe von BMW München und den hier gegebenen Tips zu klären, vielleicht lenkt dein Händler ja noch ein !
Gib' ihm 14 Tage Zeit die Mängel abzustellen, dann nimm' dir einen Anwalt.

Viel Glück !
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 12:33   #14
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Danke .. so eine Antwort lob ich mir

BTW: Ich habe die Reparatur schon duchführen lassen und selbst bezahlt. Der Händler ist über 400 km weit weg. Ich denke, ich werde den Händler nochmals ein Frist zu Bezahlung setzen und parallel München über diesen Vorfall informieren.


Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2006, 23:52   #15
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Zitat:
Zitat von Möhre
Danke .. so eine Antwort lob ich mir

BTW: Ich habe die Reparatur schon duchführen lassen und selbst bezahlt. Der Händler ist über 400 km weit weg. Ich denke, ich werde den Händler nochmals ein Frist zu Bezahlung setzen und parallel München über diesen Vorfall informieren.


Gruß, Möhre
jepp
Anwalt kannste aber gleich mit informieren.
Alles Gute und viel Glück
Karsten
__________________
LG Karsten
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 06:54   #16
carlos
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: 728er von 1999
Standard Gewährleistung

Hallo Möhre.

Schwieriges Thema und ärgerlich dazu.
Vieleicht schast du mal hier nach..Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.wdr.de/tv/service/geld/in...0124/b_2.phtml
schien aufschlussreich. Ansonsten gibt es noch den Gesetzestext des BGB den der Händler ja mal aufmersam durchschauen kann..denn wer lesen kann ist schwer im Vorteil
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Besten Gruß
Carlos

$
carlos ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 10:41   #17
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Zitat:
Zitat von Möhre
- Beim Anmelden festgestellt: Vier (!) statt zugesagtem einem (zwei Eintragungen eines Besitzers) Vorbesitzer.

Alleine das sollte genügen um den Wagen zurückzugeben!

Eine nicht vorhandene zugesicherte Eigenschaft reicht aus. So hab ich seinerzeit meinen 8ter zurückgegeben (nach 2 Jahren). Wenn Du magst kann ich Dir mal den ganzen Papierkram dazu übergeben. War ähnlich wie bei Dir, Mängel ohne Ende und die NL wollt sich drücken...

Genau diesen Anwalt würde ich Dir übrigends empfehlen.

btw: Würd ich ein Auto kaufen "1 Vorbesitzer" und dann stellt sich raus das es 4 waren, würd ich beim Händler im Dreieck springen! Ev. ihm noch die Chance geben 20% vom Kaufpreis abzulassen sonst kann der sich die Karre in die Haare schmieren. Laß mich nicht gern bescheissen auf so plumpe Art.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 11:35   #18
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

ich denke das du woanders auf deine kosten hast reparieren lassen wird noch zum problem. soweit ich weiß, MUSST du dem Händler die chance geben nachzubessern.
sachen die die €+ betreffen, kannst überall machen lassen. gewährleistungsansprüche aber nicht...

mfg Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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