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Alt 20.04.2006, 00:15   #7
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von PETZ
welchen fall meinst du ??
meinen oder jugo ??

e nomine !!

PETZ
Den von Jugo. Aber Dein Fall ist eigentlich auch recht klar. Du hast den Wagen nur mit einem "kleinen Vorschaden" gekauft. Wenn aber auch dieses Autohaus sogar die Reparaturen von beiden Schäden gemacht hatte, dann ist denen auch definitv sogar der Betrug nachweisbar. Dafür müssen die sogar bis zu 10 Jahre nach dem Kaufvertrag noch haften. Will heissen auch Du könntest an den Händler herantreten und auf Wandlung bestehen und Dein gesamtes Geld zurückverlangen. Reparaturen dieser Höhe hätte der Händler nicht mehr als kleine Vorschäden angeben dürfen.
Ausserdem haben die meistens Angst davor eine Betrugsanzeige zu kassieren. Ein Freund von mir hatte mal ein ähnliches Problem.
Er hatte bei einem großen BMW Authaus in Mönchengladbach einen 528i gekauft. Laut Kaufvertrag sogar Unfallfrei.
Durch Zufall (er war bei VW um sich den Audi A4 für seine Freundin anzusehen) kam ein Gutachter herein und fragte wessen Auto das sei... Er hat dann durch diesen Gutachter eine Kopie des damaligen Gutachtens erhalten und ist damit zu BMW gefahren. Fazit: Er durfte den Wagen noch weitere 4 Monate fahren (bis sein neuer Wagen da war) und hat den vollen Kaufpreis zurückbekommen. Soweit ich das noch weiss, hat der Händler Anzeige wegen Betrug gegen den voherigen Halter erstattet.
Anscheinend war es ein Firmenwagen und der eigentliche Fahrer hatte seinen Sohn unerlaubterweise fahren lassen. Das Ergebnis war halt der Unfall und der musste ohne Wissen der Firma wieder beseitigt werden.
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