


BMW 7er, Modell E38 |
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01.12.2005, 17:14
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#41
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von RS744
=> und schon kann auch der Stadtplan-leser mitreden
Greets
RS744
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Haben hier nicht die meisten Navi?

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01.12.2005, 17:20
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#42
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Haben hier nicht die meisten Navi?

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Eben.  Also damals mit Stadtplan habe ich mich immer verfahren
Greets
RS744
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01.12.2005, 17:23
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#43
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von RS744
Eben.  Also damals mit Stadtplan habe ich mich immer verfahren
Greets
RS744
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Die logische Konsequenz hiesse dann an dieser Stelle:
Elektronisches Rechtsberatungsmodul im eigenen Auto! 
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01.12.2005, 17:39
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#44
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Boah,
ich habe getz allet gelesen, denke aber ebenso wie Marks (habe null Semester Jura studiert und nur gefeiert  ). Da keiner weiß, was in dem Vertrag steht (hier könnten ja Mängel erwähnt sein  ), niemand weiß welcher Art die Garantie ist oder ob der Vertrag bezüglich der Gewährleistung/Garantie nicht evtl. sogar unwirksam ist, z.B. aufgrund einer unzulässigen Einschränkung der Garantie/Gewährleistung sollte er einen Experten aufsuchen und gut ist.
Evtl. war der Rost ja schon beim Kauf deutlich zu sehen wenn man nicht völlig blind vor dem Auto gestanden hätte. Auch muß der Rost kein Verarbeitungsmangel seitens BMW sein, es könnte auch ein nicht behandelter Kratzer o.ä. des Vorbesitzers sein. Ich glaube kaum dass man dafür den Verkäufer haftbar machen kann.
Der Regensensor muß evtl. nur mal neu initialisiert werden und unter PDC defekt kann man einen einzelnen Sensor oder die gesamte Anlage verstehen.
Ohne den Inhalt des Vertrages und eine genaue Mängelbeschreibung kann man meiner Meinung nach kein klares Statement abgeben, sowohl als (Voll-)Jurist  , noch als interessierter Laie.
In diesem Sinne
P.S. Iss besser hier als Barbara Salesch 
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
Für "Profillose" gilt: Ich antworte auf keine Frage mehr....
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01.12.2005, 17:59
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
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Ei Ei man Leute.
Also von guten Beiträgen bis wirklichen Schwachsinn "Kauf dir nen Neuwagen" ist ja wirklich alles dabei.
Also ich habe eine Garantie (Kein Euro+).In dieser Garantie werden aber nur 100% Arbeitsstunden und 50% Material übernommen.Diese Garantie hat aber gar nichts damit zu tun, weil PDC vorher schon kaputt war.Ich den Regensensor leider nicht getestet hatte.
Beim PDC kannte ich das nur aus unserer E-Klasse (w211)/optisch+akustisch und woher sollte ich denn wissen , wenn der Dauerton piept , damit anzeigt das er kaputt ist?
Erst nachdem studieren der Anleitung, war ich schlauer.
Das mit dem Rost habe ich beim Händler übrigens doch noch gar nicht erwähnt, wollte hier nur mal fragen ob das Gewährleistung ist oder nicht!!
__________________
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01.12.2005, 18:17
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#46
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Marks
Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
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Macht Spass die Diskussion 
Jau, nichts anderes habe ich geschrieben.
Der ADAC sagt:
" Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag."
Macht auch Sinn, denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
Dann gäbe es zum Fahrzeug eine Papiersammlung dazu, die vom Volumen einer Brockhaus-Komplettausgabe gleich käme.
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, die nach der Übergabe an meinem Fahrzeug auftraten, auch die die nicht durch die €+ abgedeckt waren, wurden innerhalb der ersten sechs Monate für mich komplett kostenfrei beseitigt.
Erst danach wurde ich gemäß der durch €+ festegelegten Anteile auf Grund der km-Leistung an den Reparaturkosten beteiligt.
Und das steht unserem Forumskollegen hier auch zu.
__________________
Gruß,
Rudi
Geändert von rednose (01.12.2005 um 18:18 Uhr).
Grund: Tipper beseitigt
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01.12.2005, 18:31
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#47
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von rednose
..., denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
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Doch, die "Methode" gibt es, und wird deshalb auch angewandt:
1. TÜV
2. Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel
Das großzügige Angebot des Händlers: "und frischen TÜV bekommt er auch noch" oder "zu Ihrer Sicherheit bekommen Sie noch eine Dekra-Begutachtung" ist nämlich in Wirklichkeit nichts Großzügiges, sondern dient in erster Linie der eigenen Absicherung des Händlers gegen Sachmängel-Ansprüche.
Zitat:
Zitat von rednose
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, ...
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Wie ich schon im März schrieb: ein positiver Effekt der neuen Sachmangelhaftung war sicher zunächst die Unsicherheit der Händler, die zu einer großzügigen Handhabung bei Beanstandungen führte.
Das heißt aber nicht, daß das in Zukunft auch so bleibt.
Greets
RS744
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01.12.2005, 19:29
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Jaja, der eine sagt so, der andere sagt so....
Schließe mich unterm Strich Uli an.
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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01.12.2005, 19:57
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#49
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von 7er Jens
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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Garantiegebend ist nicht der Händler, sondern die Garantieversicherung (Hier €+).
Der Händler vermittelt (verkauft) lediglich die Garantie, und kalkuliert sie eben entweder in den Verkaufspreis ein, oder berechnet sie dem Kunden separat.
Wenn die Garantie die Diagnose eines Händlers nicht akzeptiert, dann liegt das entweder daran, dass dieser BMW Händler nicht zur Garantieabwicklung mit der Versicherung autorisiert ist (evtl. gabs da mal Probleme), oder der Schaden nicht auf Garantie sondern auf Gewährleistung repariert werden soll.
DIE wiederum geht nur bei einem anderen Händler nach Freigabe des verkaufenen Händlers.
Ansonsten ruft die Werkstatt bei der €+ an, schildert die Diagnose, checkt alle Unterlagen und das Scheckheft, faxt denen das durch und wartet auf die Reparaturkostenübernahme.
Dann fängt er an, stellt die Rechnung an die Garantieversicherung und Du bekommst Deinen reparierten Wagen ohne Rechnung wieder.
Ich habe das mit mehreren BMW bei mehreren Händlern durch (immer €+, einmal ne andere Garantie, da musste ich dann zum verkaufenden Händler)...
Ich spreche also aus Erfahrung.
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01.12.2005, 21:44
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#50
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verfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2003
Ort: Kaiserslautern
Fahrzeug: 728iA, EZ 12/98 (E38)
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Zitat:
Zitat von RS744
P.S.: oohh ich sehe gerade @Richard ist auf diesen Thread aufmerksam geworden. Hat jemand mal Popcorn? 
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RS744, hast du es nötig, Leute auf diese Art "lustige Art" persönlich zu stigmatisieren? Keine wirkliche Frage von mir. Vergiss es und lass bitte zukünftig meine (ich: deine) Beiträge unerwidert. Es bringt die Threads nicht voran.
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