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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.12.2005, 16:17   #31
The Stig
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Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Richard

In mir vorliegenden Bestimmungen zur Garantie heißt es, dass der Käufer AUSSCHLIESSLICH den Garantieversicherer bei Garantiefällen in Anspruch nehmen darf!
Das bedeutet doch nichts anderes, als dass man sich in Garantiefällen an die Garantie wenden muss, und nicht an das Autohaus.
Oftmacht das Autohaus das für einen, am besten ist man bei dem Telefonat mit dabei.

Zitat:
1. Die Garantieversicherer knüpfen oft so hohe Bedingungen an das Vorliegen eines Garantiefalles (bestimmte Teile, laufende Inspektionen, etc. etc.), dass der Kunde denkt: Leider zahlen die wohl nix.
Das ist wie richtig gesagt für den Garantiefall von Relevanz, aber nicht für die Gewährleistung.

Zitat:
2. Wenn er überhaupt auf die Idee kommt, den Händler in Anspruch zu nehmen (Laien werfen doch Gewährleistung und Garantie ständig durcheinander), dann weist ihn der Händler auf die Klausel hin, nachdem er NUR die Garantieversicherung in Anspruch zu nehmen hat.
Hier tust Du nichts anderes, als auch durcheinanderwerfen.
Garantie ist Garantie und Gewährleistung ist Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit frei bestimmbaren AGB´s, und Gewährleistung ist eine gesetzliche Norm.
Die Inanspruchnahme des einen hat mit der Inanspruchnahme des anderen rechtlich rein GAR NICHTS zu tun!

Zitat:

Mein Fazit: Durch das strenge neue Gewährleistungsrecht wird relevant der Verkäufer gefordert und dieser profitiert enorm von den Garantiversicherungen. Deshalb: Er soll dafür auch (mit-)zahlen!
Das hat wie schon gesagt eigentlich nichts miteinander zu tun.
Das Gewährleistungsrecht des Kunden soll lediglich den Verkäufer dazu verpflichten, bei Übergang eine einwandfreie Ware zu übergeben.

Die Garantieversicherung bezieht sich auf Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums freiwillig über das Gewährleistungsrecht hinaus abgedeckt werden, eben eine Garantieversicherung.

Zitat:
Frage, insbesondere an die juristisch belesenen: Kann es denn sein, dass ich mich nicht mehr an den Verkäufer (wg. Gewährleistung also) wenden kann, weil ich im Vertrag mit der Garantieversicherung "unterschrieben" habe, dass ich es den Kostenersatz über die Versicherung machen werde?
Nein, denn die Gewährleistungspflicht bleibt durch das Abschliessen einer Garantieversicherung unberührt.

Zitat:
Ich habe Zweifel daran, weil das BGB ja sagt, die Gewährleistungsrechte dürfen gegenüber einem Verbraucher (privater Autokäufer) nicht eingeschränkt werden!
Genau aus diesem Grunde!
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:18   #32
The real Deal
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@Marks
Und was ist, wenn der Händler das Auto im Auftrag verkauft hat ?
MfG
The real Deal ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:22   #33
The Stig
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Registriert seit: 23.05.2002
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Dann muss es auch wirklich so sein, und nicht vorgeschoben, wie es inzwischen viele versuchen.....

In diesem Falle entfällt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Für seine Aussagen ist der Verkäufer allerdings nach wie vor haftbar....(falls nachweisbar)....
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:26   #34
The real Deal
Erfahrenes Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Dann muss es auch wirklich so sein, und nicht vorgeschoben, wie es inzwischen viele versuchen.....

In diesem Falle entfällt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Für seine Aussagen ist der Verkäufer allerdings nach wie vor haftbar....(falls nachweisbar)....
Also wie besehen, ohne irgendwelche Haftung.
Ich denke, diese Formulierung sieht man in letzter Zeit öfter.
MfG
The real Deal ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:28   #35
RS744
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Zitat:
Zitat von Uli
Klasse Rat, jemand fragt Dich nach 'ner Straße und Du schickst ihn einen Stadtplan kaufen
... hab' nur immer mit größter Freude gesehen, wie mein Vater (juristischer Volllaie) mehrfach hochgelobte Choriphäen aus der Zunft der Anwaltschaft auseinandergenommen hat.
Na dann hier noch mal was zusammengefaßt aus frei zugänglicher Quelle (ADAC) für die Leute mit der Auffassung, Rechtsanwendung sei so einfach wie Stadtplan-lesen :

Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

Greets
RS744

P.S.: oohh ich sehe gerade @Richard ist auf diesen Thread aufmerksam geworden. Hat jemand mal Popcorn?
RS744 ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:49   #36
The Stig
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Zitat:
Zitat von The real Deal
Also wie besehen, ohne irgendwelche Haftung.
Ich denke, diese Formulierung sieht man in letzter Zeit öfter.
MfG
Ja,
allerdings haftet man schon für die zugesicherten Eigenschaften, also kein Freibrief....
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 16:53   #37
Uli
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Zitat:
Zitat von RS744
Na dann hier noch mal was zusammengefaßt aus frei zugänglicher Quelle (ADAC) für die Leute mit der Auffassung, Rechtsanwendung sei so einfach wie Stadtplan-lesen :
...
Ah, noch'n Jurist
Aber hier hat RS744 100 %ig Recht, meine Aussage ist nicht nur missverständlich sondern sogar nachweislich falsch:
Tatsächlich ist Rechtsanwendung (was'ndasfürnWort?) nicht so einfach wie Stadtplanlesen, in der Tat ist sie noch erheblich einfacher, es reicht fast immer die Benutzung eines Würfels.

Klar erzählen uns RA's gerne von Unwägbarkeiten und Laien unbekannten Gesetzesklauseln, würde ich an deren Stelle auch machen. Sollte es wider Erwarten dann doch mal eng werden, wird Onkel Palandt zur Hilfe beordert und da der unbescholtene fleißige Bürger auch noch mit Anderem beschäftigt ist, gibt er meist dann w.o.

Aber jetzt letztmals Butter bei die Fisch':
Den Rost musser mit'm Fingernagel abkratzen, PDC und Regensensor bekommt Frrezman ersetzt.
 
Alt 01.12.2005, 16:59   #38
The Stig
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Zitat:
Zitat von Uli
Aber jetzt letztmals Butter bei die Fisch':
Den Rost musser mit'm Fingernagel abkratzen, PDC und Regensensor bekommt Frrezman ersetzt.
Jup, so sollte das ausgehen....
The Stig ist offline  
Alt 01.12.2005, 17:07   #39
RS744
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Zitat:
Zitat von Uli
Aber jetzt letztmals Butter bei die Fisch':
Den Rost musser mit'm Fingernagel abkratzen, PDC und Regensensor bekommt Frrezman ersetzt.
Zitat:
Zitat von Frrrezman
Nun meint der Händler er hätte sich bei BMW die Funktion vom Regensensor bestätigen lassen.
Weiß zwar nicht, wer oder was "BMW" in diesem Fall gewesen sein soll. Aber da scheint noch streitig zu sein, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Zitat:
Zitat von Frrrezman
Das PDC will er den Sensor bezahlen aber nicht die Arbeitsstunden.
Feinsinnige Unterscheidung, deren Rechtsgrundlage mir nicht ersichtlich ist. Also nur ein Basar-Vorschlag des Händlers um des Friedens willen?

Zitat:
Zitat von Frrrezman
Rost habe ich noch nicht erwähnt
Braucht @Frrrezman auch nicht mehr; wer gibt schon gerne zu, daß er Rost unter dem Fingernagel hat

Ansonsten dacor.
Greets
RS744
RS744 ist offline  
Alt 01.12.2005, 17:13   #40
RS744
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Zitat:
Zitat von Uli
Aber hier hat RS744 100 %ig Recht, meine Aussage ist nicht nur missverständlich sondern sogar nachweislich falsch:
Tatsächlich ist Rechtsanwendung (was'ndasfürnWort?) nicht so einfach wie Stadtplanlesen, in der Tat ist sie noch erheblich einfacher, es reicht fast immer die Benutzung eines Würfels.


was'ndasfürn [juristisches] Wort ->
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.advo-web.net/lexikon/lexikon.php?id=R

=> und schon kann auch der Stadtplan-leser mitreden

Greets
RS744
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