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01.12.2005, 15:10
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#21
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wenn er kann, ist das richtig, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann greift eben die Garantie (wenn sie das umgreift), sofern der Schaden nicht selber vom Käufer verursacht wurde.
Insofern hast Du recht, daß einem die DANN Garantie dafür vorliegen muss, nicht aber zwingend der Kaufvertrag.
Die Gewährleistung ist hier janicht mehr ausschließbar, in diesem Falle nicht mal verkürzbar!
Das ist ja gerade SINN DER SACHE, dass ahnungslose Käufer nicht von windigen gewerblichen Geschäftemachern übern Tisch gezogen werden...
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Ja aber hat unser Freund denn eine Garantie? Ich habe davon nichts gelesen.
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01.12.2005, 15:12
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#22
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Marks
Ja aber hat unser Freund denn eine Garantie? Ich habe davon nichts gelesen.
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Ich meine in einem anderen Thread von Ihm gelesen zu haben, dass er eine hat.
Ich weiss nur nicht, ob Europlus oder eine andere.
@Frrezman, korrigier mich, wenn ich falsch liege.....
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01.12.2005, 15:13
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#23
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Gast
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@Marks, ich stimme Dir zu.
Du könntest Dich bezüglich des Anscheinsbeweises (ab Posting Nr. 85) mal mit Richard in Verbindung setzen  ... Der ist immer noch fest davon überzeugt...aber lies selbst.
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01.12.2005, 15:15
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#24
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Gast
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Da hier ja (fast) jeder was beizutragen weiß, gibt's von Klein Uli nochmals einen seiner gefürchteten Nachschläge.
Zitat:
Zitat von JVogel
Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.
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Du hast mich noch nicht launisch erlebt, sonst wärst Du jetzt schon längst tot... 
Zu Deinen sonstigen Ausführungen gibt's von mir keine weitere Stellungnahme, ich hasse es, mich zu wiederholen...
Zitat:
Zitat von Audi.V8
P.S.: Nur meine Meinung, nicht in den falschen Hals bekommen...
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Kein Problem, habe in der Schule gelernt, dass man die Meinung Anderer respektieren muss, so hirnrissig und verblödet sie einem auch vorkommen mag. 
Hoffe, Du hast einen ähnlich robusten Hals wie ich. 
Immerhin sind wir bezgl. des Rostproblems einer Meinung.
Zitat:
Zitat von don_franco
Buenas,
...
Selten soviel Unfug gelesen
..
Und nur mal am Rande: Nur weil sich jemand auf existente Rechte beruft, mit welchen uebrigens auch die Industrie plant und rechnet, sollte dieser auch diese wahrnehmen duerfen und sollen.
Verbreitung der assigen Parole: " Schnauze wenn kein Neuwagen " sollte tunlichst eingedaemmt werden
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don_franco, einer meiner Lieblingsautoren...
Klein-Uli ist zwar nicht immer inhaltlich seiner Meinung, aber diesmal passt mal wieder Alles!
Da ist der vorlaute Uli mal etwas kleinlauter und - ansatzlos, wie John Wayne aus der Hüfte - schießt DF eine Wahrheitsbreitseite nach der Anderen in den Thread, obwohl er genau weiß, dass die Wahrheit hier im Forum nur allzu ungerne gelesen wird. 
Mein aufrichtiger Respekt!
Zitat:
Zitat von Marks
Mein Rat:
Vergiß die - sicherlich gut gemeinten - Ratschläge der juristischen Laien hier aus dem Forum. Ohne daß man den Vertrag vorliegen hat, kann man Dir keinen vernünftigen Rat geben, wie aber anscheinend einige hier meinen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zum Anwalt. In Köln gibt es eine ganze Menge davon .
Da wird Dir wirklich geholfen.
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Klasse Rat, jemand fragt Dich nach 'ner Straße und Du schickst ihn einen Stadtplan kaufen 
Ich brauche keinen Vertrag einzusehen, um Gewährleistungsrechte zu kennen und zu wissen, dass diesen entgegenstehende Klauseln eines Vertrages nichtig wären.
Egal, habe heute kein Bock auf Flamewar, hab' nur immer mit größter Freude gesehen, wie mein Vater (juristischer Volllaie) mehrfach hochgelobte Choriphäen aus der Zunft der Anwaltschaft auseinandergenommen hat.
Meine persönliche Meinung: Wer jemanden wg. einer deratigen Bagatelle zum RA schickt, hat entweder noch nie mit Einem zu tun gehabt oder ist selbst Einer. 
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01.12.2005, 15:19
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#25
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Uli
Klasse Rat, jemand fragt Dich nach 'ner Straße und Du schickst ihn einen Stadtplan kaufen 
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Nein,
in diesem Falle wurde er zu einem geschickt, der weiss, welcher der richtige Stadtplan ist, und der ihm sogar daraus den Weg erklärt, wenn man ihn dafür bezahlt. 
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01.12.2005, 15:22
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#26
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Gast
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01.12.2005, 15:30
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Brisanz des neuen Gewährleistungsrechts zeigt sich beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. (= Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer über eine bewegliche Sache).
...
Als weitere Erschwerung kommt hinzu, dass der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate im Streitfall beweisen muss, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang fehlerfrei war (Beweislastumkehr).
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Jungs, haut nicht so aufeinander rum; tun andere Krähen untereinander doch auch nicht
Bereits im März hatte ich auf die Leitentscheidung des BGH zum Thema hingewiesen:
http://www.7-forum.com/forum/showpos...0&postcount=15
Wer die nicht kennt, ist geneigt, das neue Gewährleistungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf (betr. gebrauchten PKW) so zu interpretieren, wie @Red es oben tut. Und das ist zu optimistisch! Also: BGH lesen. Und deshalb gebe ich @Marks recht: das Thema gehört in Profi-Hand. Jedenfalls, wenn es um einiges geht, und eine kaufmännische Lösung nicht zu machen ist.
Greets
RS744
Geändert von RS744 (01.12.2005 um 15:36 Uhr).
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01.12.2005, 15:41
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#28
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von RS744
Jungs, haut nicht so aufeinander rum; tun andere Krähen untereinander doch auch nicht
Bereits im März hatte ich auf die Leitentscheidung des BGH zum Thema hingewiesen:
http://www.7-forum.com/forum/showpos...0&postcount=15
Wer die nicht kennt, ist geneigt, das neue Gewährleistungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf (betr. gebrauchten PKW) so zu interpretieren, wie @Red es oben tut. Und das ist zu optimistisch! Also: BGH lesen. Und deshalb gebe ich @Marks recht: das Thema gehört in Profi-Hand. Jedenfalls, wenn es um einiges geht, und eine kaufmännische Lösung nicht zu machen ist.
Greets
RS744
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Darauf hatten wir uns ja schon geeinigt....
Vielleicht hab ich dann in Vergangenheit immer einfach nur Dusel gehabt, dass mir im Rahmen der Gewährleistungshaftung (wasn Wort  ) alle Mängel ohne Murren beseitigt wurden.....sogar ein Lackschaden den ich übersehen hatte (Klarlack auf Nachlackierung löste sich ab), da der Wagen ja als unfallfrei deklariert war....  ... da such ich doch keine nachlackierten Stellen....
Es ist hier aber auch wie überall im Recht, 100 Personen, 101 Meinungen...
Das machts ja so spannend....
Ach ja, da fällt mir doch wieder das schöne geflügelte Wort ein:
AUGEN AUF BEIM AUTOKAUF

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01.12.2005, 15:53
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#29
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verfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2003
Ort: Kaiserslautern
Fahrzeug: 728iA, EZ 12/98 (E38)
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Schön, der Fall ist damit fast gelöst! Ernst gemeint. Der Fragesteller weiß nun, worauf er achten muss, um sein Problem anzugehen und einzuschätzen. Gute Leistung der Teilnehmer hier, finde ich.
Ich möchte noch auf eine kleine Problematik hinweisen: Seit dem neuen, strengen Gewährleistungsrecht haben die Garantieversicherungen bei Gebrauchtwagen enorm an Bedeutung gewonnen. Warum ist das so?
Ich meine, die jeweiligen Verkäufer sind begeistert davon und tun auch mal gern 'was dazu, wenn der Kunde so eine Versicherung abschließt: In mir vorliegenden Bestimmungen zur Garantie heißt es, dass der Käufer AUSSCHLIESSLICH den Garantieversicherer bei Garantiefällen in Anspruch nehmen darf!
Das schützt natürlich den Verkäufer enorm, wenn es denn wirksam ist. Dies gleich aus mehreren Gründen:
1. Die Garantieversicherer knüpfen oft so hohe Bedingungen an das Vorliegen eines Garantiefalles (bestimmte Teile, laufende Inspektionen, etc. etc.), dass der Kunde denkt: Leider zahlen die wohl nix.
2. Wenn er überhaupt auf die Idee kommt, den Händler in Anspruch zu nehmen (Laien werfen doch Gewährleistung und Garantie ständig durcheinander), dann weist ihn der Händler auf die Klausel hin, nachdem er NUR die Garantieversicherung in Anspruch zu nehmen hat.
Bis dahin sind die relevanten sechs Monate vielleicht schon ... verstrichen.
Mein Fazit: Durch das strenge neue Gewährleistungsrecht wird relevant der Verkäufer gefordert und dieser profitiert enorm von den Garantiversicherungen. Deshalb: Er soll dafür auch (mit-)zahlen!
Frage, insbesondere an die juristisch belesenen: Kann es denn sein, dass ich mich nicht mehr an den Verkäufer (wg. Gewährleistung also) wenden kann, weil ich im Vertrag mit der Garantieversicherung "unterschrieben" habe, dass ich es den Kostenersatz über die Versicherung machen werde?
Ich habe Zweifel daran, weil das BGB ja sagt, die Gewährleistungsrechte dürfen gegenüber einem Verbraucher (privater Autokäufer) nicht eingeschränkt werden!
@John McLane: Du hast völlig Recht, dass ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass es wg. der bloßen Freischaltung des TV zu einer Haftung des Fahrers für die Unfallschäden kommen kann. Etwas komisch allerdings hier deine Bemerkung dazu zu lesen, da es hier überhaupt nicht um den "Anscheinsbeweis" geht, den wir dort diskutiert haben. Hier geht es um eine gesetzliche Beweislastumkehr, die dem Verkäufer in der Regel, also insbesondere ohne Übergabeprotokoll, was die Mängel aufführen müsste, nicht gelingen wird. Das sind drei verschiedene Paar Schuhe, wenn überhaupt Schuhe. 
Ich meine: Lass den Thread dort, wo er ist, sonst geht alles durcheinander. 
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01.12.2005, 16:05
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von Richard
Frage, insbesondere an die juristisch belesenen: Kann es denn sein, dass ich mich nicht mehr an den Verkäufer (wg. Gewährleistung also) wenden kann, weil ich im Vertrag mit der Garantieversicherung "unterschrieben" habe, dass ich es den Kostenersatz über die Versicherung machen werde?
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Zitat:
Zitat von Uli
Ich brauche keinen Vertrag einzusehen, um Gewährleistungsrechte zu kennen und zu wissen, dass diesen entgegenstehende Klauseln eines Vertrages nichtig wären.
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Zitat:
Zitat von Richard
Ich habe Zweifel daran, weil das BGB ja sagt, die Gewährleistungsrechte dürfen gegenüber einem Verbraucher (privater Autokäufer) nicht eingeschränkt werden!
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Spätestens jetzt hast Du Dir die Anwort ja sebst gegeben...
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