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Alt 01.12.2005, 15:42   #10
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard Leider ist das nicht gut geraten

Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Stimmt so leider nicht ganz,
das Schuldrecht bzg. Gewährleistung und Beweislast ist auch für "Laien" (in meinem Falle mit 12 Semestern Jurastudium) durchschaubar, man muss nicht für jede Kleinigkeit gleich zum Anwalt rennen.
Es ist mehrfach durch die Medien gegangen, wie sich die Schuldrechtsreform auswirkt, Beweislastumkehr und bla....

Und wer AGB´s nicht lesen kann, der braucht keinen Anwalt, sondern nen Optiker....
Mitnichten kann der Laie die Tiefen des Schuldrechts verstehen. Schon gar nicht, wenn er mit einem aus "Medien" erlangten Wissen an die Sache herangeht. Denn die Berichterstattung der Medien ist diesbezüglich nach meiner Erfahrung leider stets lückenhaft oder gar grundfalsch.

Leider machen viele hier die Frage, ob es sich um eine "Kleinigkeit" handelt, daran fest, um wieviel Geld es geht oder ob etwas leicht oder schwer zu reparieren ist. Das mag aus der Sicht des Betroffenen, wenn er es mehr technisch sieht, der richtige Maßstab sein.

Wie probelmatisch oder unproblematisch jedoch der juristische Rattenschwanz ist, läßt sich daraus in keiner Weise ablesen.

Unser Threadersteller hat Probleme mit der Durchsetzung seiner ihm evtl zustehenden Ansprüche bzw. ist sich unklar, ob und welche er überhaupt hat. Sonst hätte er das Thema hier nicht aufgemacht.

Ich halte es deshalb für verfehlt, ihm zu raten, er soll doch mal in die Medien gucken, um sich schlauer zu machen.

Man kann ihm nicht helfen, ohne den Vertrag vorliegen zu haben!

Vielleicht wirkt sich hier gerade aufgrund der Besonderheiten seines Vertrages die Schuldrechtsreform nicht aus. Woher nimmst Du, daß auf seinen Fall die allgemeine "Gewährleistung" (so heißt das übrigens eigentlich nicht mehr) gilt. Vielleicht hat er eine so weit gehende Garantievereinbarung getroffen, daß auf diese nicht mehr abzustellen ist?

Ich stimme Dir zu, daß derjenige, der AGB nicht lesen kann, eine Brille braucht. Lesen und verstehen ist aber nicht das gleiche. Und noch viel weniger kann man das Lesenkönnen mit der Frage gleichsetzen, ob jemand einschätzen kann, ob die AGB wirksam oder unwirksam sind.

Dafür reicht das bloße Lesen nicht.

Deshalb halte ich Deine Ausführungen für unrichtig. Sie leiten den Threadersteller nur in die Irre. Wenn er sich rechtsschutzversichert hat, geht er kein finanzielles Risiko ein, wenn er sich kompetenten Rat holt.

Grüsse von Marks, der nicht 12 Semester Jura studiert hat, sondern 9 und danach sein Staatsexamen in der Tasche hatte.
Marks ist offline  
 


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