Hm....tolle Sache sowas....aber
wie siehts mit dem Radarwarner aus??
Meines Wissen nach ist der noch verboten in Deutschland. Allein die Mitführung im Fahrzeug reicht aus für eine Beschlagnahme.
Viele aus der Rennleitung lesen auch dieses Forum, und sowas spricht sich dann natürlich auch rum.
Ich will euch nicht den Spaß verderben, aber auch nicht eure Gesichter sehen, wenn nach so viel Mühe und Schweis wegen so einen Programmteil das ganze Ding dann beschlagnahmt wird.
Kann man bei der Installation auf den Radarwarner verzichten oder ist der festes Bestandteil der Software??
Gruß Sebastian
-Bestandteil der Rennleitung-
PS: Vernunft Siegt 
